27.12.2011 · Einigen Zeitarbeitsfirmen, die ihre Angestellten nach einem inzwischen für ungültig erklärten Tarifvertrag bezahlt haben, droht wegen hoher Nachzahlungen die Insolvenz. Das Wirtschaftsministerium drängt das Arbeitsministerium daher, die fälligen Forderungen flexibel zu handhaben.
Von Henrike RoßbachZwischen dem Wirtschafts- und dem Arbeitsministerium bahnt sich ein Streit in Sachen Zeitarbeit an. Das geht aus einem Brief hervor, den der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Bernhard Heitzer, am Freitag an Gerd Hoofe, seinen Amtskollegen im Arbeitsministerium geschrieben hat und der dieser Zeitung vorliegt.
Im Zentrum stehen jene Zeitarbeitsunternehmen, die derzeit mit Nachforderungen von Leiharbeitern und Sozialkassen konfrontiert sind, weil sie ihre Zeitarbeiter nach einem inzwischen für ungültig erklärten Tarifvertrag bezahlt haben. Ende 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die christliche Tarifgemeinschaft CGZP nicht tariffähig und ihr Tarifvertrag für Leiharbeiter somit hinfällig ist. Ohne Tarifvertrag aber gilt in Deutschland die Equal-Pay-Regel: Leiharbeiter müssen dann genauso viel verdienen wie die Stammbeschäftigten in dem Entleihbetrieb. Mit dem Urteil im Rücken können die betroffenen Zeitarbeiter nun versuchen, rückwirkend höhere Löhne einzufordern und die Sozialversicherungsträger höhere Sozialbeiträge.
Für einige Zeitarbeitsunternehmen aber könnten diese Nachforderungen den Konkurs bedeuten; manche haben schon Insolvenz angemeldet - haften muss dann der Entleihbetrieb. Heitzer weist in seinem Brief darauf hin, dass die Deutsche Rentenversicherung seit Juli 2011 bei 1700 Zeitarbeitsfirmen Betriebsprüfungen eingeleitet und 130 Beitragsbescheide mit Nachforderungen von 7,7 Millionen Euro erlassen habe. „Es drohen weitere Beitragsnachforderungen, die nach einigen Berechnungen einen Betrag von insgesamt 2 Milliarden Euro erreichen könnten“, schreibt Heitzer.
Im Wirtschaftsministerium betrachte man das mit Sorge. Die Zeitarbeit sei ein wichtiges Arbeitsmarktinstrument für mehr Flexibilität der Unternehmen. Gleichzeitig habe die Liberalisierung dieser Branche eine beschäftigungsfördernde Wirkung gehabt. „Vor diesem Hintergrund ist es uns ein wichtiges Anliegen, auf das Risiko möglicher Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste in der Zeitarbeitsbranche durch rückwirkende Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger hinzuweisen“, heißt es in dem Brief an das Ministerium von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Heitzer verweist zudem auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg vom November. Das Gericht habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit rückwirkender Forderungen, da die Entscheidung zur CGZP noch nicht rechtskräftig sei.
Heitzer fordert deshalb vom Arbeitsministerium, „auf eine hinreichend flexible Handhabung etwaiger Nachforderungen“ hinzuwirken. Die Optimierung der Beitragseinnahmen dürfe nicht das einzige Kriterium sein. Die betroffenen Unternehmen dürften durch die Nachforderungen nicht in ihrer Existenz gefährdet werden. Kritisch sieht nicht nur das Ministerium von Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) die Nachforderungen. Auch im Wirtschaftsflügel der Unionsfraktion im Bundestag regt sich Widerstand. Der Parlamentskreis Mittelstand etwa fordert - wie auch der Sachverständigenrat - Vertrauensschutz für die Zeitarbeitsfirmen. Aus der Opposition und dem Gewerkschaftslager ist dagegen eher die Forderung zu hören, das Arbeitsministerium müsse durchgreifen.
Entgelttarifvertrag
Christian Tauber (CJTauber)
- 29.12.2011, 15:20 Uhr
Auweia !!
Alexander Herrlich (xxticoxx)
- 27.12.2011, 21:03 Uhr
So einfach ist das nicht 2
Sebastian Milz (sibb1973)
- 27.12.2011, 20:53 Uhr
So einfach ist das nicht
Sebastian Milz (sibb1973)
- 27.12.2011, 20:48 Uhr
Nachzahlungen für Zeitarbeit -
Verhältnismässigkeitsgrundsatz beachten
Erich Sczepanski (Sczepanski)
- 27.12.2011, 20:01 Uhr
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