Die Deutsche Bank AG, Frankfurt, und deren ehemaliger Vorstandssprecher Rolf E. Breuer müssen dem gescheiterten Medienunternehmer Leo Kirch Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht München entschieden. Breuer habe mit seinen Äußerungen über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe im Februar 2002 gegen die Verschwiegenheitspflicht der Banken verstoßen. Kirch hatte Breuer vorgeworfen, sein Unternehmen durch die öffentlich geäußerten Zweifel an der Kreditwürdigkeit in die Insolvenz getrieben zu haben.
Der Anwalt der Kirch-Gruppe kündigte nach der erfolgreichen Feststellungsklage an, nun so schnell wie möglich Schadenersatz einzufordern. Er gehe von einer Größenordnung von mindestens 100 Millionen Euro aus. Auf diese Höhe war auch der Streitwert festgesetzt. Die Anwälte Leo Kirchs bezeichneten das Zitat Breuers als „Todesstoß für die Kirch-Gruppe“.
Ein Sprecher der Deutschen Bank zeigte sich von dem Urteil überrascht. Die Bank werde nach gründlicher Prüfung voraussichtlich in Berufung gehen.
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„Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.“
(Rolf E. Breuer am 3. Februar 2002 in New York auf die Frage der Nachrichtenagentur Bloomberg, ob die Banken der Kirch-Gruppe helfen würden weiterzumachen.)
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Das Finanzinstitut und Breuer müssten sämtliche Schäden ersetzen, die aus den Äußerungen Breuers in dem Fernsehinterview am 4. Februar 2001 entstanden seien, erklärte das Landgericht München. Der vorsitzende Richter begründete das Urteil unter anderem damit, dass es sich bei den Erklärungen Breuers um Tatsachenäußerungen gehandelt habe, die gegen das Bankgeheimnis verstoßen hätten. Als Vorstandschef der Deutschen Bank, bei der Kirch mit über 700 Millionen Euro in der Kreide gestanden habe, habe er vertragswidrig kundenbezogene Tatsachen preis gegeben. Das wiege besonders schwer, weil Breuer auch Präsident des deutschen Bankenverbandes gewesen sei.
Kirch war im Februar 2002 in Geldnöten, weil hohe Bankkredite fällig wurden und zugleich der Axel-Springer-Verlag 767 Millionen Euro forderte. Kirch-Media meldete dann im April 2002 Insolvenz an.
Kirch hatte gegen Breuer auch Strafanzeige gestellt. Diese hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Oktober aber zurückgewiesen.