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Branchen (43): Rechtsanwälte Neue Welt für die Rechtsboutique von nebenan

15.05.2006 ·  Der Beruf des Rechtsanwalts hat sich schon stark verändert. Mit der Öffnung des Marktes brechen noch härtere Zeiten an. Bald machen Versicherer, Banken, Architekten oder Bauingenieure den Advokaten Konkurrenz.

Von Corinna Budras
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Kaum ein anderer Beruf hat sich in den vergangenen Jahren so verändert wie der des Rechtsanwalts. Doch den Advokaten bleibt keine Zeit zu verschnaufen: Neue Herausforderungen stehen bevor. Die einschneidendste Reform dürfte die Öffnung des Rechtsberatungsmarktes sein.

So hat die Bundesregierung bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Entwurf für ein Rechtsdienstleistungsgesetz vorgelegt, das auch anderen Berufsgruppen die Rechtsberatung zumindest in Teilen erlauben will. Danach soll den Advokaten zwar ein Kernbereich verbleiben - alle komplizierteren juristischen Probleme sind ihnen vorbehalten. Doch als „Nebenleistung“ für andere Geschäfte sollen künftig auch Banken, Versicherungen, Architekten oder Bauingenieure ihre Kunden in juristischen Fragen beraten können.

Konkurrenz in der Rechtsberatung

Der Entwurf ist zwar den vorgezogenen Neuwahlen zum Opfer gefallen, doch es ist nur eine Frage der Zeit, bis Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen neuen präsentiert. Dabei ist mit ähnlicher Kritik zu rechnen wie beim ersten Versuch. So hatte der Deutsche Anwaltverein (DAV) im vergangenen Jahr auf seinem Branchentreffen, dem Deutschen Anwaltstag, grundlegende Änderungen an den Plänen angemahnt. Der Entwurf ginge zu weit und widerspreche dem Ziel des Verbraucherschutzes, sagte DAV-Präsident Hartmut Kilger.

Anders als Rechtsanwälte hätten diese Berufsgruppen auch immer noch ein zusätzliches Interesse - etwa den Verkauf ihres Produkts. Auch beim diesjährigen Anwaltstag Ende Mai in Köln werden die Pläne voraussichtlich wieder diskutiert. „Wir stehen in einem enormen Konkurrenzkampf“, resümiert auch Ulrich Scharf, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).

Mit Qualitätsoffensive überzeugen

Der drohenden Konkurrenz von Nichtjuristen versucht die Anwaltschaft eine „Qualitätsoffensive“ entgegenzusetzen. Die Rechtssuchenden schätzten insbesondere die gute Ausbildung und hohe Qualität der Rechtsanwälte, betont Scharf. Das sei vielen Mandanten wichtiger als andere anwaltliche Pflichten wie die Verschwiegenheit oder die Vermeidung widerstreitender Interessen.

Mit Werbekampagnen wie „Vertrauen ist gut - Anwalt ist besser“ versuchen DAV und BRAK die Rechtssuchenden über die Vorteile eines Beraters zu überzeugen, der eine langjährige juristische Ausbildung mit zwei Staatsexamina beendet hat und von der örtlichen Rechtsanwaltskammer zugelassen wurde.

Mehr zertifizierte Fortbildungen

Doch auch Advokaten brauchen gelegentlich einen kleinen Stoß: Sie sollen zu umfangreicherer Fortbildung angeregt werden. Als einen Wettbewerbsvorteil im Buhlen um neue Kunden nennt die BRAK die inzwischen 18 Fachanwaltstitel, die sie etwa im Bereich Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht anbietet.

Für diesen Titel müssen Rechtsberater besondere Kenntnisse nachweisen und sich jährlich fortbilden. Auch der DAV bietet Zertifikate an, die einen Nachweis für das regelmäßige Auffrischen der Rechtskenntnisse liefern sollen.

Änderungen in der Vergütung

Fortbildungsbedarf scheint es dabei nicht nur in fachlicher Hinsicht zu geben. Auch beim Geschäftlichen mangelt es zuweilen an den notwendigen Kenntnissen. So treten am 1. Juli weitere Änderungen in der Vergütungsordnung in Kraft, die die Anwaltschaft vor neue Herausforderungen stellt.

Für die außergerichtliche Beratung müssen Rechtsanwälte künftig eigenständig Honorare aushandeln - ein Vergütungskonzept, das vielen bisher fremd ist. Statt dessen greifen sie gerne auf die gesetzlichen Gebühren zurück.

Bundesweite Tätigkeit möglich

Dabei hat sich das Berufsbild in den vergangenen Jahrzehnten bereits grundlegend gewandelt. Seitdem das Bundesverfassungsgericht Ende der achtziger Jahre mit dem Verbot der Kanzleiwerbung einen ersten Zopf des strengen Standesrechts abschnitt, hat sich viel getan.

Inzwischen dürfen Rechtsanwälte nicht nur in einem Gerichtsbezirk tätig werden, sondern bundesweit. Außerdem dürfen Sozietäten auch an mehreren Standorten Niederlassungen gründen. „Besonders die vergangenen zehn Jahre haben einen ungeheuren Umbruch gebracht - aber auch einen Aufbruch“, sagt Kilger.

Großkanzleien in der Unterzahl

Die Veränderungen haben den Boden für eine Entwicklung bereitet, die das Bild des Anwalts in der Öffentlichkeit verändert hat. Zu den traditionellen Feld-Wald-Wiesen-Kanzleien, die maximal eine Handvoll Robenträger in einer Bürogemeinschaft vereinten, kommen inzwischen die internationalen Großkanzleien, die mehrere hundert Rechtsanwälte beschäftigen. Entstanden sind diese Firmen meist durch ausländische Kanzleien - oft aus den Vereinigten Staaten oder Großbritannien -, die sich durch Zukäufe von renommierten deutschen Sozietäten hier ein Standbein sicherten.

Die Zahl dieser Anwaltsfirmen ist in Deutschland noch immer beschränkt. Im Jahr 2003 gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nur 64 Kanzleien mit mehr als 100 Anwälten; angesichts der Gesamtzahl von knapp 40.000 Sozietäten in Deutschland eine verschwindend geringe Zahl. Dennoch ist ihr Einfluß von Gewicht - etwa als Berater in milliardenschweren Transaktionen oder bei der Erarbeitung neuer Gesetzesvorhaben.

Kanzleienwechsel wird erschwert

Die Unterschiede zwischen den kleinen Boutiquen und den internationalen Firmen werden indes immer größer. Das macht es der Anwaltschaft nicht einfacher, ihre Selbstverwaltung gegen die Eingriffe des Staates zu verteidigen. Die Bundesrechtsanwaltskammer klagt etwa, daß sich die Großkanzleien nicht ausreichend in der Satzungsversammlung - dem Anwaltsparlament - engagieren. Statt an den berufspolitischen Aufgaben mitzuarbeiten, setzten sie sich über Standesregeln hinweg. Die Großkanzleien hingegen kritisieren, die bestehenden Berufsregeln würden ihren Bedürfnissen nicht gerecht.

So erschwerten die straffen Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten den Anwälten den Wechsel in andere Kanzleien, der durchaus üblich ist. Schwierigkeiten könnten etwa dann entstehen, wenn eine Kanzlei einen Advokaten einstellt, der zuvor auf der Gegenseite tätig gewesen ist. Als Problem werden bei grenzüberschreitend tätigen Kanzleien auch die unterschiedlichen Standesregeln in anderen Ländern wahrgenommen, die Anwälte fast zwangsweise in Konflikte stürzen.

Traditionelles Kleinbüro stirbt nicht aus

So mühen sich die Rechtsanwaltskammern, die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Mitglieder in den Griff zu bekommen. Trotz der wachsenden - und fast erdrückenden - Präsenz der großen Firmen, entscheidet sich die breite Masse jedoch noch immer für das traditionelle Kleinbüro. Dominieren wird weiterhin die kleine Rechtsboutique von nebenan - nur sind die Herausforderungen andere.

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Jahrgang 1976, Redakteurin in der Wirtschaft.

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