Der Internetzugangsdienst T-Online wurde allein durch Anwendung internationaler Bilanzierungsregeln im ersten Quartal des laufenden Jahres in die Gewinnzone gehoben. Das Konzernergebnis, im Vorjahreszeitraum mit 30 Millionen Euro noch deutlich im Minus, erreichte plötzlich knapp 80 Millionen Euro. Die Kehrtwende erklärt sich in erster Linie durch die erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS). Im Vorjahresquartal hatte T-Online nämlich noch 85,8 Millionen Euro auf ausländische Tochtergesellschaften abschreiben müssen. Solche planmäßigen Abschreibungen entfallen nach den internationalen Bilanzregeln. Ähnliches wußte Hochtief zu berichten. Obwohl hohe Rückstellungen für ein riskantes Bauprojekt in Australien gebildet werden mußten, konnte der Baukonzern an seiner Ergebnisprognose festhalten - die wegfallenden Firmenwertabschreibungen würden diese Einbuße mehr als wettmachen, hieß es jüngst bei der Vorlage des Halbjahresergebnisses.
Aus diesen Fällen gleich auf goldene Zeiten für die kommenden IFRS-Bilanzierer zu schließen wäre jedoch zu kurz gegriffen. Vom kommenden Jahr an müssen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen ihren Konzernabschluß nach IFRS erstellen. Pauschalaussagen zur Gewinnentwicklung der Unternehmen nach dieser Umstellung seien nicht möglich, sind sich Bilanzierungsexperten einig. "Es kann grundsätzlich anders, früher oder später anders und wohl auch volatiler werden", sagt Liesl Knorr vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) mit Blick auf die Entwicklung der Gewinne ab dem Jahr 2005, die sich allein aus bilanziellen Gründen ergeben. Je nach Unternehmen und der jeweiligen Struktur der Aktiv- und der Passivseite von dessen Bilanz seien die Auswirkungen der Bilanzierung nach internationalen Regeln sehr verschieden, so Knorr. Eine Rolle spielt dabei etwa auch die Branche, in der das Unternehmen tätig ist, und wie es finanziert ist. Zudem gibt es auch Änderungen, die sich gewinnmindernd auswirken, etwa die Bilanzierung von Aktienoptionen als Aufwand.
Wesentlichen Einfluß auf die im kommenden Jahr ausgewiesenen Gewinne hat die Bilanzierung der Firmenwerts beziehungsweise der Goodwill. Ein Firmenwert entsteht, wenn der Käufer einen höheren Preis für ein erworbenes Unternehmen gezahlt hat als das bilanzielle Eigenkapital des Übernommenen wert ist - also bei den meisten Übernahmen. Im Firmenwert spiegeln sich etwa erwartete Synergieeffekte wider. Auch für solche Unternehmen, die bereits seit längerem nach IFRS bilanzieren, ist IFRS 3 ein Novum. Bisher mußte der Goodwill planmäßig in den Folgejahren abgeschrieben werden. Laut IFRS sind solche Abschreibungen nicht mehr zulässig. Das International Accounting Standards Board hatte sich bei der Formulierung von IFRS 3 an amerikanischen Vorschriften (SFAS 141) orientiert, nach denen ein Firmenwert mindestens einmal jährlich einem "Impairment"-Test unterzogen werden muß. Dabei wird der Goodwill auf Unternehmensbereiche verteilt und auf seine Werthaltigkeit hin überprüft. Eine solche Überprüfung muß das betreffende Unternehmen zudem vornehmen, wenn es wegen besonderer Ereignisse Anzeichen für eine wesentliche Wertminderung gibt. Große Bedeutung für die Gewinnentwicklung im Zuge der IFRS-Umstellung haben die neuen Standards also für für solche Unternehmen, die in der Vergangenheit viel zugekauft haben. Betrachtet man Unternehmen, die bereits auf planmäßige Firmenwertabschreibungen verzichten, wird das mögliche Ausmaß der neuen Goodwill-Bilanzierung deutlich. In seinem US-GAAP-Konzernabschluß 2002 berichtet beispielsweise Siemens über Firmenwertabschreibungen in Höhe von 378 Millionen Euro. Das klingt nach viel Geld, ist aber nur ein Bruchteil dessen, was im Jahr zuvor fällig gewesen war: 2001 hatten die planmäßigen Abschreibungen auf den Goodwill das Ergebnis des Konzerns noch mit rund 1,5 Milliarden Euro belastet. Der Effekt kann allerdings, wenn ein Unternehmen bei seinen Akquisitionen keine so glückliche Hand hatte, auch in die andere Richtung gehen. Beispielsweise schockierten Unternehmen wie AOL Time Warner oder Global Crossing seinerzeit die Finanzwelt, als sie infolge von Firmenwertabschreibungen Milliardenverluste ausweisen mußten.
Besondere Möglichkeiten eröffnen sich solchen Unternehmen, die im kommenden Jahr - wie etwa die Deutsche Telekom - erstmals nach IFRS bilanzieren. "Für solche Unternehmen ergeben sich erhebliche Spielräume für die Bilanzpolitik", sagt Bernhard Pellens, Professor am Lehrstuhl für Unternehmensrechnung an der Universität Bochum. Nach IFRS 1, die die erstmalige Anwendung der neuen Regeln behandeln, darf das Sachanlagevermögen des betreffenden Unternehmens neu bewertet werden. "So kann man das Sachanlagevermögen auf der Aktivseite und das Eigenkapital auf der Passivseite aufpumpen", erläutert Pellens. Daher seien die Abschlüsse der IFRS-Erstanwender mit denen der übrigen IFRS-Bilanzierer nur bedingt zu vergleichen. (nr.)