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Betriebsratsvergütung Staatsanwälte warnen Opel

 ·  Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Opel-Betriebsratschef Klaus Franz eingestellt. Allerdings warnen die Ermittler den Autobauer davor, den Betriebsräten abermals Pauschalen über bis zu 1200 Euro monatlich zu zahlen.

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Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat das Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen Klaus Franz, früher Opel-Betriebsratschef, jetzt Opel-Rentner, eingestellt. Eingestellt wurden auch Ermittlungen gegen Opel-Chef Karl-Friedrich Stracke und Personalchef Holger Kimmes.

Die Ermittlungen betrafen ein langjähriges Vergütungssystem für Betriebsräte, das die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung offengelegt hatte: Betriebsräte bei Opel erhielten, obwohl sie freigestellt sind, eine monatliche Überstundenpauschale von bis zu 1200 Euro - ein Modell, das den Verdacht auf eine verbotene Betriebsratsbegünstigung weckt und das Opel inzwischen auf Eis gelegt hat.

„Eine stärker entlastende Einstellung eines Verfahrens als die, die die Staatsanwaltschaft vorgenommen hat, sieht das Gesetz nicht vor“, lässt Klaus Franz seinen Rechtsanwalt verkünden. Die Darmstädter Staatsanwälte sehen dies ein bisschen anders. Im Beschluss der Fahnder stehen Dinge, die weder Franz noch Opel gefallen können. „Wir sehen in den Pauschalen durchaus einen strafrechtlich relevanten Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz“, sagte der Sprecher der Darmstädter Staatsanwaltschaft. „Aber uns waren die Hände gebunden, weil wir diese Delikte nur auf Antrag verfolgen können.“

Anklage nur nach Anzeige

Einen Strafantrag wegen Betriebsratsbegünstigung können nur der Betriebsrat, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb aktive Gewerkschaft stellen. Die Staatsanwälte hätten das Vergütungsmodell daher nur anklagen können, wenn entweder Opel oder der von Franz geführte Betriebsrat es anzeigt hätte - zwei unrealistische Szenarien. Juristen kritisieren seit Jahren, dass Ermittlungen wegen des Verdachts auf Schmiergelder im Betrieb stets an dieser Regel scheitern müssen.

Auch die IG Metall als dominierende Gewerkschaft bei Opel hat keinen solchen Antrag gestellt, sondern ein Rechtsgutachten finanziert, das die Pauschalen für rechtmäßig erklärt. Das Gutachten hat die Staatsanwälte nach eigener Aussage aber nicht überzeugt. Ihr Beschluss besagt also das Gegenteil dessen, was Franz verbreitet: Die Pauschalen sind unzulässig.

Staatsanwaltschaft warnt Opel

Entlastet wurde Franz von den Staatsanwälten lediglich vom Vorwurf der Untreue, und zwar mit der Aussage, es gebe keine Beweise dafür, dass er an der Erfindung des Vergütungsmodells beteiligt war. Das reine Annehmen von Geld sei keine sträfliche Beihilfe zur Untreue. Die Opel-Manager habe man deshalb nicht angeklagt, weil Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht sehr hohe Hürden vor ein Untreue-Urteil stellten.

„Opel sollte die Einstellungsverfügung genau lesen und künftig die Finger von solchen Vergütungsmodellen lassen“, warnt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Wie zu hören ist, will aber der Betriebsrat sich stattdessen nach dem Ende der Ermittlungen dafür einsetzen, die Pauschalen wieder einzuführen. Opel teilte jedoch auf Anfrage mit, man werde erst die Begründung der Staatsanwälte prüfen.

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Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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