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Beschwerden der Tankstellen Kartellverfahren gegen die großen Mineralölkonzerne

 ·  Das Bundeskartellamt hat nach F.A.Z.-Informationen gegen die großen Mineralkonzerne ein Wettbewerbsverfahren eingeleitet. Anlass sind die zahlreichen Beschwerden freier Tankstellen. In der Diskussion über eine Preisregulierung an den Zapfsäulen bringt Kartellamtschef Mundt zudem eine neue Variante ins Spiel.

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© dpa Streitfall Benzinpreise: Das Kartellamt leitet ein Verfahren gegen die fünf großen Mineralkonzerne ein

Nach zahlreichen Beschwerden freier Tankstellen über die Preisgestaltung der großen Mineralölkonzerne hat das Bundeskartellamt gegen alle fünf Mitglieder des Oligopols (BP/Aral, Esso, Jet, Shell und Total) Wettbewerbsverfahren eingeleitet.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.-Mittwochsausgabe) berichtet, sind den Unternehmen in einem ersten Schritt förmliche Auskunftsersuchen zugestellt worden, mit denen das Kartellamt zusätzliche Informationen verlangt.

„Das ist ein Beitrag, um den Wettbewerb durch die freien Tankstellen gegenüber dem Oligopol zu stärken“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der F.A.Z. Die Bonner Wettbewerbsbehörde geht Hinweisen nach, dass das Quintett an bestimmten Tankstellen seinen Sprit systematisch unter Einstandspreis verkauft hat, um so unabhängige Anbieter auszubooten.

Auch sollen die Konzerne für die Belieferung von freien Tankstellen teilweise höhere Preise verlangt haben als von den Endkunden an den eigenen Tankstellen. Vorerst werde man sich auf Verstöße gegen illegale Preis-Kosten-Scheren konzentrieren, sagte Mundt: „Das ist ein Signal an die großen Fünf, dass wir die Vorwürfe ernst nehmen“.

In der Diskussion über eine Preisregulierung an den Zapfsäulen brachte der Kartellamtschef eine neue Variante ins Spiel. „Man könnte auch über Formen des westaustralischen Modells nachdenken, die nur die Oligopolmitglieder einbeziehen und so den Außenwettbewerb durch die freien Tankstellen stärken“, sagte er.

Die konzernunabhängigen Anbieter könnten dann jederzeit auf die Preise der großen Fünf reagieren, während diese jeweils am Vortag einer behördlichen Stelle ihre Preise für den nächsten Tag mitteilen müssten.

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