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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Berufungsprozess Jérôme Kerviel Skandal-Händler gibt sich kämpferisch

 ·  Sein Fall hatte auf der ganzen Welt für Schlagzeilen gesorgt: Mit riskanten Spekulationen hatte der Händler Jérôme Kerviel seiner Bank einen Schaden von rund 5 Milliarden Euro eingebrockt. In einem ersten Prozess wurde er verurteilt, nun hat der Berufungsprozess begonnen.

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Am Montag hat in Paris der Berufungsprozess gegen den ehemaligen Händler der Société Générale, Jérôme Kerviel, begonnen. Der heute 35 Jahre alte Franzose war 2010 zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren, davon zwei auf Bewährung, sowie zu einer Schadenersatzzahlung von 4,9 Milliarden Euro verurteilt worden. Nun tritt Kerviel mit einem neuen Anwalt, dem 39 Jahre alten David Koubbi, gegen dieses Urteil an. Von dem renommierten Staranwalt Olivier Metzner hatte er sich aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über die Verteidigungsstrategie im vergangenen März getrennt.

„Ich bin nicht verantwortlich“

Kerviel gab sich zum Prozessauftakt kämpferisch: „Ich bin der Ansicht, dass ich für den Verlust der Bank und die Dinge, die mir unterstellt werden, nicht verantwortlich bin. Ich habe immer mit Sachkenntnis meiner Vorgesetzten gehandelt“, sagte er am Montag vor Gericht.

Der Ex-Händler, der angab, seit einem Jahr keine Arbeit und kein Einkommen zu haben, schlägt in seinem zweiten Prozess eine konfrontative Linie zu seinem ehemaligen Arbeitgeber ein. So wirft sein Verteidiger der Société Générale vor, gegenüber dem Gericht eine Steuerersparnis infolge des Handelsverlustes von 1,7 Milliarden Euro verheimlicht zu haben. Außerdem soll die Bank Tonaufnahmen von Gesprächen mit Kerviel, die unmittelbar nach Bekanntwerden seiner Spekulationen geführt wurden, verkürzt und damit verfälscht haben.

Schwere Kontrollmängel

Die Société Générale hat auf die Vorwürfe mit zwei Anzeigen wegen Verleumdung reagiert. Die Anwälte der Bank gaben sich beim Prozessauftakt überrascht über das abermals starke Medieninteresse. Es lägen überhaupt keine neue Argumente auf dem Tisch.

Kerviel hatte in der Bank mehrere Jahre lang verdeckte Spekulationen vorgenommen und dabei in der Hoffnung auf steigende Aktienkurse auf seinem Höhepunkt Terminkontrakte bis zu 50 Milliarden Euro gekauft. Die Société Générale beteuerte, davon bis zum Auffliegen der Affäre im Januar 2008 nichts bemerkt zu haben. Im ersten Prozess wurde diese Sichtweise bestätigt. Sobald die Bank die risikoreichen Positionen Kerviels entdeckt hatte, verkaufte sie die Kontrakte innerhalb von drei Tagen. Dabei entstand der Verlust von 4,9 Milliarden Euro, zu dessen Ausgleich Kerviel gut zwei Jahre später verurteilt wurde. Die Société Générale indes war wegen schwerer Kontrollmängel von der französischen Bankenkommission zu einer Geldbuße von 4 Millionen Euro verurteilt worden.

Filmregisseur im Gerichtspublikum

Die Gerichtsverhandlung läuft bis Ende Juni. Danach zieht sich das Gericht zu seinen Beratungen zurück, um im Herbst ein Urteil zu fällen. Kerviel könnte maximal fünf Jahre Gefängnis erhalten. Die Bank hat ein Interesse daran, den Prozess so schnell wie möglich zu beenden, da ihr schon das Verfahren in der ersten Instanz trotz des juristischen Erfolges eher einen Rufschaden eingebracht hat. Im Oktober 2010 deutete die Société Générale an, dass sie auf die Schadenersatzzahlung verzichten könnte, wenn sie bestätigt werden sollte. Bei dem geringen Einkommen des entlassenen Händlers ist eine Zahlung ohnehin unrealistisch. Die Bank legt aber Wert darauf, dass sich Kerviel nicht durch Buch- oder Filmveröffentlichungen bereichert, teilte sie damals mit.

Eine Autobiographie hat Kerviel bereits veröffentlicht. Am Montag saß zudem der französische Filmregisseur Christophe Barratier („Die Kinder des Monsieur Mathieu“) im Gerichtspublikum. Kerviel hat im Zusammenhang mit den Spekulationen nie Geld in die eigenen Tasche abgezweigt. Er handelte nach eigenen Angaben immer nur, um die Gewinne der Société Générale zu erhöhen.

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Jahrgang 1964, Wirtschaftskorrespondent in Paris.

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