Die schlechten Nachrichten um den neuen Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg reißen nicht ab. Nun droht auch noch Ungemach aus Leipzig. Dort wird am Dienstag und Mittwoch das Milliarden-Projekt vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig noch einmal Thema sein, weil die Gemeinde Kleinmachnow, eine Wohnungsbaugesellschaft sowie mehrere Anwohner das Verfahren für den Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld“ neu aufrollen wollen. Ihr Vorwurf: Das Land Brandenburg und die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hätten die Auswirkungen des Flugbetriebs im Planfeststellungsverfahren wider besseres Wissen dargestellt – und zwar mit geradlinigen und nicht mit abknickenden Abflugrouten.
Gibt das Bundesverwaltungsgericht den Klägern Recht, könnte das gesamte Planfeststellungsverfahren ins Wanken geraten, was Anwälten zufolge mindestens ein, wenn nicht gar zwei Jahre zusätzlich kosten würde. Der bisher geplante Eröffnungstermin am 17. März 2013 wäre damit endgültig nicht mehr zu halten.
Schon im Mai hatte die kurzfristige Verschiebung der ursprünglich für Juni geplanten Eröffnung für Aufregung gesorgt. Damals waren der mangelhafte Brandschutz Auslöser für die überraschende Absage, die bei Fluglinien, Passagieren und im Einzelhandel für großen Ärger sorgte und Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich zog. Seitdem reißen die schlechten Meldungen nicht ab: Der Eröffnungstermin im März scheint auch ohne Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Makulatur, zuletzt sorgten zusätzliche Kosten von mehr als 1 Milliarde Euro für Empörung.
Nach Auffassung der Kläger wurden das brandenburgische Infrastrukturministerium und die Flughafenplaner bereits 1998 von der Deutschen Flugsicherung (DFS) darüber informiert, dass der Betrieb der beiden Startbahnen nicht wie geplant mit zwei geraden Flugrouten möglich ist. Würden beide Bahnen gleichzeitig betrieben, müsse der DFS zufolge aus Sicherheitsgründen in jeweils abknickende Richtungen geflogen werden. Aber erst 2010 und damit lange nach dem Planfeststellungsbeschluss und der Anhörung Betroffener wurde bekannt, dass die Flugrouten abknicken müssen und damit andere und mehr Gemeinden von Lärm betroffen sind.
Schon 1998 hätten das Land Brandenburg und die Flughafengesellschaft gewusst, dass sie wegen der abknickenden Flugrouten an der bisherigen Planung nicht hätten festhalten dürften, kritisieren die Kläger. Sie hätten es aber dennoch getan, um das Verfahren nicht zu verzögern und zudem auch noch politischen Druck auf die DSF ausgeübt.
Schon im Jahr 2006 hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Flughafen Berlin-Brandenburg beschäftigt. Damals kamen die Leipziger Bundesrichter jedoch zum Schluss, dass der Flughafen Schönefeld zum Flughafen Berlin-Brandenburg (BBI) ausgebaut werden darf. Nur in einigen Hilfsanträgen gaben sie Klägern recht, die einen besseren Lärmschutz gefordert hatten. Die Richter verpflichteten die Planfeststellungsbehörden damals, ein Nachtflugverbot zwischen Mitternacht und fünf Uhr früh anzuordnen.
ganz einfach
Phillip Stolze (philze)
- 03.07.2012, 14:47 Uhr
Flughäfen gehören nicht in dicht besiedelte Gebiete.
Otto Meier (DerQuerulant)
- 03.07.2012, 11:59 Uhr
Dagegen sein ist eben "in"
Oliver Langen (Acer99)
- 03.07.2012, 11:38 Uhr
Eher legt sich der Mops einen Wurstvorrat an...
Lars Harmann (kaesesemmel)
- 03.07.2012, 11:00 Uhr
Die europäischen Fluglinien haben jetzt schon Probleme
Michael Wagner (comic)
- 03.07.2012, 10:57 Uhr