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Berlin Land in Not

19.10.2006 ·  An diesem Donnerstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob in der Hauptstadt eine Haushaltsnotlage herrscht. Sollte die Entscheidung zugunsten Berlins ausfallen, wäre das ein fatales Signal für andere Länder.

Von Manfred Schäfers
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Die einen hoffen, die anderen bangen. An diesem Donnerstag entscheidet der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Haushaltsnotlage des Landes Berlin“. Die Hauptstadt sieht sich nicht mehr in der Lage, die rund 60 Milliarden Euro Schulden, die das Land aufgehäuft hat, allein zu bedienen. Sie will etwa die Hälfte auf den Bund abwälzen, der dankend ablehnt. Er sieht sich angesichts seiner eigenen Finanzmisere nicht in der Lage, sich derart großzügig zu zeigen.

Der Bund ist ein gebranntes Kind: Das Saarland und Bremen hingen zehn Jahre an seinem Tropf. Ihre finanzielle Lage ist trotzdem nicht besser geworden. Beide fordern schon vor dem Bundesverfassungsgericht einen Nachschlag. Sollte Berlin den Milliardenzuschuß erhalten, drohte dies zum Präjudiz für alle anderen Bundesländer mit Haushaltssorgen zu werden - und die werden immer zahlreicher. Das allein zeigt die Brisanz, die in dem anstehenden Urteil steckt.

Braucht Deutschland eine neue Schuldenbremse?

Berlins haushaltspolitischer Offenbarungseid wirft viele Fragen auf. Die wichtigsten lauten: Hat Berlin genug geleistet, um sich selbst aus der Schuldenfalle zu befreien? Oder hat der Bund recht, wenn er die Unterstützung ablehnt? Warum sanktionieren eigentlich die Finanzmärkte die unsolide Finanzpolitik eines Bundeslandes - anders als bei Unternehmen - nicht? Darauf aufbauend, sind zwei weitere Fragen zu beantworten: Wie lassen sich unerwünschte Nachahmereffekte vermeiden? Sowie eng damit verbunden: Braucht Deutschland eine neue Schuldenbremse?

Berlin beruft sich auf den Grundsatz der Bundestreue. Danach müssen Bund und Länder füreinander einstehen, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu früheren Haushaltsnotlagenklagen des Saarlandes und Bremens festgestellt hat. Das bündische Prinzip verpflichtet demnach zu Hilfen in extremen Haushaltsnotlagen. Deswegen zahlen selbst schlecht wirtschaftende Bundesländer kaum höhere Zinsen als die anderen. Die Schuldner Berlins müssen bisher keine Zahlungsausfälle fürchten, deswegen fordern sie keine mit dem Schuldenstand wachsenden Risikoaufschläge. So wurde es dem Land leichtgemacht, zu viele Kredite aufzunehmen.

Völlig überhöhtes Ausgabenniveau

Nun argumentiert die Hauptstadt, das Land könne die aus der Verschuldung erwachsende Zinsbelastung nicht aus eigener Kraft bewältigen. Das Land beruft sich darauf, daß es in „beispielloser“ Weise Ausgaben eingespart habe: Ohne Berücksichtigung der Zinszahlungen habe man die Ausgaben in den vergangenen zehn Jahren um 11,7 Prozent je Einwohner gesenkt, während sie im Durchschnitt der Länder und Gemeinden in der gleichen Zeit um 3,9 Prozent gestiegen seien. So fordert Berlin vor dem Verfassungsgericht ein, was einst Bremen und dem Saarland zugestanden worden ist. Die Stadt verweist auf die damals aufgestellten Kriterien. So sei seine Kreditfinanzierungsquote mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der Bundesländer, gleichzeitig liege die Zins-Steuer-Relation weit über dem Länderdurchschnitt.

Die Zahlen sehen freilich nicht mehr so überzeugend aus, wenn man gründlicher hinschaut. Der Bund weist darauf hin, daß die Schuldenlast aller Länder und des Gesamtstaates im Vergleich zum ersten Urteil von damals erheblich gestiegen sei. Auch dürfe man die Überweisungen, die der Bund schon gegenwärtig leiste, nicht einfach ausklammern. Schließlich hält die Bundesregierung die Eigenanstrengungen Berlins nicht für ausreichend. Sie kritisiert in diesem Zusammenhang zu Recht, daß das Land verschweigt, von welchem völlig überhöhten Ausgabenniveau es ausging.

Die beiden Extreme: Berlin und Sachsen

Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt brachte es jüngst auf den Punkt, als er größere Sparanstrengungen einforderte, solange Berlin je Kopf der Bevölkerung noch höhere öffentliche Ausgaben hat als vergleichbare Länder. Milbradt hatte als Finanzminister einen erklecklichen Anteil daran, daß Sachsen heute vergleichsweise gut dasteht. So muß das Land anders als die übrigen Ostländer relativ wenig für Zinsen ausgeben. Es kann somit stolz mit einer „Konsolidierungsdividende“ von gut 800 Millionen Euro werben.

Berlin und Sachsen - das sind extreme Fälle. Die einen haben hauptstädtisch über ihre Verhältnisse gelebt und wollen nun die anderen an den Kosten beteiligen. Die anderen haben Maß gehalten und müssen nun befürchten, daß sich die Disziplin für sie nicht auszahlt: Im Falle des Falles bekommen die schlecht wirtschaftenden Länder Milliardenhilfen, worauf sich der Bund dann bei denen, die besser dastehen, schadlos halten könnte. Welche Landesregierung kann unter diesen Voraussetzungen noch ernsthaft Verzicht von ihren Bürgern zugunsten der Zukunft verlangen?

Unpopuläre Maßnahmen angedroht

Kein Wunder, daß erste Überlegungen für den Fall angestellt werden, daß sich Berlin in Karlsruhe durchsetzt. So könnten die Hilfen an eine Einschränkung der Souveränität durch einen Sparkommissar gekoppelt werden, wie Unionspolitiker schon forderten. Auch ist ein Landeszuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer denkbar. Beides wäre unpopulär, so daß davon eine abschreckende Wirkung ausgehen dürfte. Darüber hinaus sind schärfere Schuldengrenzen oder ein Insolvenzverfahren für Gebietskörperschaften ernsthaft zu prüfen.

Ein Föderalsystem, das die Schuldenmacher belohnt, statt sie zu sanktionieren, hat keine Zukunft. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den von Berlin geforderten Milliarden wird daher von zentraler Bedeutung für die Finanzordnung der Bundesrepublik sein.

Quelle: F.A.Z., 17.10.2006, Nr. 241 / Seite 13
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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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