Das Genehmigungsverfahren für den neuen Hauptstadtflughafen wird nicht wieder aufgerollt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Dienstag Klagen von Anwohnern zurück, die die Betriebsgenehmigung für den Flughafen kippen wollten. Diese fühlten sich bei der Flugrouten-Planung getäuscht und wollten einen Neustart, um gegen das Milliardenprojekt klagen zu können. Die Richter urteilten hingegen, die Frist für eine solche Beschwerde gegen die Genehmigung aus dem Jahr 2004 sei abgelaufen.
Die Kläger hatten dem brandenburgischen Infrastrukturministerium vorgeworfen, bei der Planfeststellung 2004 bewusst andere Abflugrouten vermerkt zu haben als eigentlich erforderlich. Endgültig festgelegt wurden die Routen erst vor einem halben Jahr nach einem gesonderten Verfahren.
Künftig sind nun tausende Berliner und Brandenburger von Fluglärm betroffen, die sich jahrelang davor sicher fühlten. Das Gericht hatte jedoch in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli betont, dass auch diese Anwohner bereits 2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss hätten klagen können.
Flughafenchef Rainer Schwarz lobte das Urteil. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes habe Rechtssicherheit für den Standort in Schönefeld bei Berlin geschaffen, sagte Schwarz. „Im Prinzip muss jeder, der in der Nähe eines Flughafens lebt, mit einer Betroffenheit rechnen“, sagte Schwarz nach der Urteilsverkündung.
Juristisches Tauziehen geht weiter
Damit ist das gerichtliche Tauziehen um den Flughafen aber noch nicht beendet: Die unterlegene Bürgerinitiative kündigte an, wahrscheinlich vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Andere Anrainer haben bereits Verfassungsklage gegen die Nachtflugregelungen in die Wege geleitet. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss sich zudem mit den Flugrouten befassen.
Über die Eröffnung, die nach zwei Verschiebungen für März 2013 geplant ist, wird auch in der Sitzung des Flughafen-Aufsichtsrats am 16. August beraten.
Urteil aus Schilda
Robert Hamacher (harohama)
- 31.07.2012, 17:19 Uhr
2004 wäre die Klage abgewiesen worden ...
Erik Mustermann (chianti90)
- 31.07.2012, 12:53 Uhr
Wat dem ehnen sinn Uhl ist dem anderen sin Nachtigall
Holger Schreiber (Rumburack)
- 31.07.2012, 12:51 Uhr
unterirdische Flugrouten!
Jürgen Miersch (Garfield.Berlin)
- 31.07.2012, 12:09 Uhr
Was hat diese zu bedeuten für den Rechtsstaat
Karsten Krug (kkrug)
- 31.07.2012, 11:45 Uhr
