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Beratungshilfe externer Juristen SPD-Minister bezahlen für Anwälte am meisten

13.08.2009 ·  Die Bundesregierung nimmt wesentlich mehr Beratungshilfe externer Juristen in Anspruch als bisher bekannt. Die Kosten lagen im vergangenen Jahr um ein mehrfaches über den Ansätzen. Den Zuschlag erhielten die Sozietäten jeweils ohne förmliches Verfahren im Wege der „freihändigen Vergabe“.

Von Andreas Mihm und Joachim Jahn
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Die Bundesregierung nimmt wesentlich mehr Beratungshilfe externer Juristen in Anspruch als bisher bekannt. Die Kosten lagen im vergangenen Jahr um ein mehrfaches über den Ansätzen. Allein das Bundesfinanzministerium hat laut Rechnungslegung der Bundesregierung unter der für „Sachverständige“ vorgesehenen Haushaltsstelle mit der Nummer 52602 Ausgaben über 14,28 Millionen Euro verbucht. Das waren 9,2 Millionen mehr als angesetzt. Unklar ist allerdings, ob nicht Ressorts auch in anderen Haushaltstiteln Beratungsausgaben „versteckt“ haben. Insofern spiegeln diese Zahlen einen Mindestwert wider.

Das SPD-geführte Finanzministerium ist damit das Haus, das mit Abstand am meisten für Gutachterleistungen ausgibt. Ihm folgen das Außenministerium von Kanzlerkandidat Frank Walter Steinmeier (SPD) mit Ausgaben von fast 1,3 Millionen Euro (Ansatz 1,1 Millionen) und das CDU-geführte Innenministerium mit 1,26 (Ansatz 0,7) Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium (CSU) gab im vergangenen Jahr 620.000 Euro aus, fast das Doppelte der mit 374.000 Euro geplanten Ausgaben. Das Verkehrsministerium (SPD) verbuchte unter der Haushaltsstelle 380.700 Euro und lag damit ebenso über dem Plan wie das Arbeitsministerium (SPD) mit knapp 250.000 Euro. Mit 137.000 Euro fielen die Ausgaben im Justizministerium (SPD) eher gering aus, allerdings war das das Dreifache des angesetzten Betrages.

Mehrausgaben für Gutachter

Für dieses und nächstes Jahr haben die Ressorts alle Mehrausgaben für Gutachter bewilligt bekommen. Führend ist wiederum das Finanzressort mit 4,8 Millionen in diesem und 6,2 Millionen Euro im nächsten Jahr. Experten erwarten, dass diese Ansätze weit überschritten werden. Ähnlich dürfte es im jetzt kritisierten Wirtschaftsministerium sein. Dort sind für dieses Jahr 700.000 Euro eingeplant, 2010 sollen es aber schon 2,4 Millionen Euro sein. Das Innenministerium veranschlagt Gutachterkosten von 1 Million Euro in diesem und 1,5 Millionen Euro im nächsten Jahr. Allein das Außenamt will für 2009 und 2010 weniger für Gutachter zahlen: gut eine Million in diesem und 1,7 Millionen 2010.

Deutlich mehr Geld für Anwaltskanzleien als Guttenberg hat etwa Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) ausgegeben. Seine beiden Gesetze zur Rettung des Bankensektors hat er rund um den Jahreswechsel von der Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer ausarbeiten lassen. Die angelsächsisch geprägte Sozietät ist Marktführer in Deutschland, was auch im Honorar seinen Niederschlag finden dürfte. Eingebunden wurde ferner die Kanzlei White & Case. Das Innenministerium hatte die Prüfung dieser Paragraphenwerke den Advokaten von Hengeler Mueller überantwortet, die ebenfalls über einschlägige Erfahrung in der Beratung von Geldinstituten verfügen.

Die Regierung hat die Auskunft verweigert, wie viel sie jeweils gezahlt hat. Dies berühre „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der mandatierten Kanzleien“. Den Zuschlag erhielten die Sozietäten jeweils ohne förmliches Verfahren im Wege der „freihändigen Vergabe“. Nicht ganz vollständig ist der Eindruck, den Justizministerin Brigitte Zypries zu erwecken sucht, ihr Ressort verfüge über genügend „hochqualifizierte Juristen“. So hatten Aktionärsschützer wiederholt kritisiert, dass Anwälte ins Ministerium entsandt worden seien, um bei einer Reform des Aktienrechts mitzuhelfen: Juristen aus den Kanzleien Nörr Stiefenhofer Lutz und - wiederum - Linklaters.

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