27.12.2010 · Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 nach der Unfall-, Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung als fünfte gesetzliche Versicherung eingeführt. Grund war die wachsende Überlastung der von den Kommunen zu tragenden Sozialhilfe mit den Kosten für Pflegepatienten.
Von Andreas Mihm und Philipp KrohnDie gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 nach der Unfall-, Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung als fünfte gesetzliche Versicherung eingeführt. Grund war die wachsende Überlastung der von den Kommunen zu tragenden Sozialhilfe mit den Kosten für Pflegepatienten. Wie die übrigen Sozialversicherungen wird sie nach dem Umlageverfahren finanziert, je hälftig von Beschäftigten/Rentnern und Arbeitgebern/Rentenkassen - allerdings wurde zur Gegenfinanzierung ein bisher arbeitsfreier Feiertag (Buß- und Bettag) als arbeitsfrei gestrichen.
Der Beitragssatz beträgt 1,95 Prozent bis zur von Januar an geltenden Bemessungsgrenze von 3712,50 Euro im Monat. Kinderlose im Alter von 23 bis 65 Jahren zahlen einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten. Die gesetzliche Pflegeversicherung, die für 90 Prozent der Bevölkerung aufkommt, hat 2009 etwa 21,3 Milliarden Euro eingenommen. Das war eine Milliarde Euro mehr, als sie ausgegeben hat.
Das Geld wird zur Versorgung von zuletzt mehr als 2,2 Millionen Pflegebedürftigen aufgewandt. Davon wurden 1,5 Millionen oder 69 Prozent zu Hause gepflegt, 693 000 waren stationär in Heimen untergebracht. Bundesweit gibt es etwa 23 000 Pflegeheime; sie werden einmal im Jahr auf ihre Pflegequalität hin untersucht, die Ergebnisse werden veröffentlicht.
2009 gab es rund 600 000 Pflegekräfte, darunter laut Statistischem Bundesamt 388 000 Altenpfleger. Deren Berufsverbände klagen über eine schlechte Bezahlung und Ausbildung. Seit August gilt für sie ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 (Ostdeutschland 7,50) Euro. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will zudem die Berufsausbildung der Pflegeberufe ändern und sie attraktiver machen. Ökonomen geben indes zu bedenken, dass deren Bezahlung Ergebnis von Tarifverhandlungen ist und die Politik somit nur eingeschränkt Einfluss auf die Attraktivität nehmen kann.
Die Pflegebedürftigkeit wird in drei Stufen sowie eine Härtefallkategorie unterteilt. Je nach Zuweisung durch die Prüfer des Medizinischen Dienstes der Kassen (MDK) wird die entsprechende Pflegestufe mit bestimmten Zahlungen ausgelöst. In der Pflegestufe 1 gibt er derzeit 440 Euro für die häusliche Pflege und 225 Euro Pflegegeld sowie 1023 Euro bei vollstationärer Versorgung. (Pflegestufe 2: 1040/430/1279 Euro; Pflegestufe 3: 1510/685/1510 Euro). Weitere ergänzende Leistungen können hinzukommen, etwa für die Betreuung der wachsenden Zahl von Demenzkranken.
Künftiger Finanzbedarf wird vom Pflegebegriff abhängen
Entscheidend dafür wird die Weiterentwicklung des Pflegebegriffs sein. Fachleute und Politiker sehen ein großes Defizit der Pflegeversicherung darin, dass sich die Leistungen danach bemessen, wie viele Minuten eine Verrichtung am Pflegebedürftigen dauert: etwa das Waschen, die Einnahme von Medikamenten oder das Lagern im Bett. Das werde weder den Angehörigen gerecht, die ihre Verwandten unentgeltlich pflegen, noch professionellen Kräften, die dafür einen Lohn erhalten. Zudem werde die Konzentration auf körperliche Gebrechen der Situation von Dementen nicht gerecht. Noch die große Koalition hatte deshalb einen fachübergreifenden Beirat damit beauftragt, den Pflegebegriff zu verändern.
"Die Pflege soll dazu beitragen, die Selbstbestimmung älterer Menschen zu verbessern", benennt Jürgen Gohde, Vorsitzender des Beirats und des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, das Ziel eines neuen Pflegebegriffs. In den Mittelpunkt soll deshalb rücken, wie kompetent und selbständig ein Pflegebedürftiger ist - einschließlich seiner kognitiven Fähigkeiten. Davon könne dann der typische Aufwand abgeleitet werden, der für einen Menschen dieses Fähigkeitsgrades notwendig ist. Bislang werde die Pflegequalität zu sehr daran gemessen, wie gut die Arbeitsabläufe und Strukturen seien. "Wir müssen mehr Wert auf die Ergebnisse der Pflege legen", sagt Gohde.
Mehr Geld müsse künftig dafür ausgegeben werden, die Wohnsituation Pflegebedürftiger zu verbessern. Noch immer gebe es zu wenige barrierefreie Wohnungen. Zudem müsse die Prävention, die Rehabilitation und die Pflegeberatung gestärkt werden. Entlastend könne wirken, dass die Zusammenarbeit von professionellen Pflegekräften und der informellen Netzwerke von älteren Menschen verbessert wird. So gelte es auch, die Nachbarschaftshilfe als Teil eines solchen Netzwerks zu organisieren.
Als unzureichend hat die Regierungskommission die Einteilung in drei Pflegestufen angesehen. Um differenzierter auf den Bedarf der Pflegebedürftigen einzugehen, regt sie an, fünf Bedarfsgrade einzuführen. Eine Stufe soll solche Menschen erfassen, für die präventive Maßnahmen im Mittelpunkt stehen sollen. Obwohl der Beirat noch von seiner Vorgängerin Ulla Schmidt (SPD) eingesetzt worden war, will auch Minister Rösler auf dessen Expertise bauen. In den ersten zwei Monaten des kommenden Jahres hat er Gespräche mit den Mitgliedern anberaumt, um zu ermitteln, wie er ihre Vorarbeit für seine Reform nutzen kann.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.319,85 | −3,26% |
| Dow Jones | 12.118,60 | −2,22% |
| EUR/USD | 1,2433 | +0,58% |
| Rohöl Brent Crude | 98,82 $ | −2,76% |
| Gold | 1.606,00 $ | +3,08% |
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