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Bankhaus Wegelin Wie ein Steuerskandal eine Schweizer Privatbank zerstört hat

 ·  Eine Schweizer Privatbank hat gestanden, ihren Kunden in Steuerfragen bei Rechtsverstößen geholfen zu haben. Nun ist der Großteil der Bank verkauft, der Rest wird abgewickelt. Die anderen Schweizer Banken sind gewarnt.

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© dpa Die Zentrale der Bank Wegelin in St. Gallen.

Es war ein Ende mit langer Vorankündigung. Dass die einst so renommierte Bank Wegelin - das älteste private Geldhaus der Schweiz - sich unter dem Druck amerikanischer Steuerfahnder selbst auflösen würde, hatte sie schon vor einem Jahr angekündigt.

Damals fegte die Nachricht wie eine Schockwelle durch die Finanzzentren in Zürich und Genf: Nachdem in den Vereinigten Staaten drei ihrer Manager wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt wurden und auch der gesamten Bank ein ruinöses Strafverfahren drohte, entschlossen sich Wegelin-Chef Konrad Hummler und seine Mitgesellschafter in einem Verzweiflungsakt zum Notverkauf.

Das Europageschäft wird unter dem Namen „Notenstein“ von der Raiffeisen-Gruppe weitergeführt

Für geschätzt 300 Millionen Franken (250 Millionen Euro) wurde der größte Teil des Geldhauses von der Raiffeisen-Gruppe übernommen. Die führt Wegelins lukratives Geschäft mit wohlhabenden Privatkunden seitdem unter in einem noblen Institut mit dem Namen Notenstein-Bank weiter.

Mit einer wichtigen Ausnahme: Das „vergiftete“ Geschäft mit Kunden aus den Vereinigten Staaten, die Steuern verstecken wollten, wurde ausgegliedert und noch unter dem Namen Wegelin weitergeführt.

Geschäftszweck dieser Wegelin-„Bad Bank“ war vor allem die eigene Abwicklung bei gleichzeitiger Erleichterung der weiteren Ermittlungen der amerikanischen Staatsanwaltschaft gegen potenzielle Steuerbetrüger. Dabei ist mit dem in Banken- und Justizkreisen längst erwarteten offiziellen Wegelin-Schuldeingeständnis nun der wichtigste Meilenstein in Richtung Abwicklung erreicht worden.

Wegelin-Teilhaber Bruderer: „Dieses Verhalten war in der Schweizer Bankenindustrie üblich“

Für die Wegelin-Teilhaber Otto Bruderer und Konrad Hummler war der Flug nach New York zur Teilnahme an der Verhandlung des Bezirksgerichts von Manhattan vermutlich die traurigste Geschäftsreise ihrer Laufbahn. Bruderer gab namens der Bank das Schuldeingeständnis, zwischen 2002 bis 2010 Amerikanern geholfen zu haben, Steuern vor dem heimischen Fiskus zu verstecken. Und zwar in Kenntnis der Tatsache, dass die Gelder dieser Kunden nicht wie vorgeschrieben bei deren amerikanischen Finanzämtern deklariert waren. Bruderer erklärte vor dem Gericht in Manhattan, die Kundenberater hätten im Auftrag und mit Wissen der Bank gehandelt. Mehr noch: Wegelin sei sich der Verstöße nach amerikanischem Recht bewusst gewesen.

Besonders brisant ist die weitere Behauptung von Bruderer, dass „dieses Verhalten in der Schweizer Bankenindustrie üblich (common) war“. Dies spielt auf die Tatsache an, dass die Banken in der Schweiz sich bisher nicht um die Steuerkonformität der angelegten Vermögen kümmern mussten, viele hieraus unter dem Schutz des Bankkundengeheimnisses aber ein Geschäftsmodell für Ausländer machten. Reine Steuerhinterziehung ist - im
Gegensatz zum Steuerbetrug - in der Alpenrepublik kein Straftatbestand. Erschwerend wertete die Staatsanwaltschaft in New York, dass sich Wegelin aktiv um amerikanische UBS-Kunden bemüht habe, als gegen die Großbank von 2008 an ermittelt wurde. 2009 zahlte die UBS dann insgesamt 780 Millionen Dollar und lieferte mit Billigung der Regierung mehr als 4500 Kundendaten nach Amerika.

Insgesamt geht es im Falle von Wegelin um Vermögen in Höhe von rund 1,2 Milliarden Dollar. Dafür wird die Bank nun eine Buße von rund 74 Millionen Dollar zahlen. Die Summe setzt sich zusammen aus jeweils grob gerechneten Einzelbeträgen an vermutlich entgangenen Steuereinnahmen, der Rückerstattung illegal gemachter Gewinne sowie einer Geldstrafe.

Im Gegenzug stellen die amerikanische Justiz- und Steuerbehörden die Strafverfolgung der Bank ein. Zwar muss das Ende des Verfahrens noch von einem Richter bestätigt werden, was für den 4. März erwartet wird. Aber das gilt als Formalie. „Wegelin wird nach dem Abschluss des amerikanischen Verfahrens das Bankgeschäft einstellen“, teilte das Geldhaus Donnerstagabend mit - auch das nur noch eine Formsache, der Vollzug des vor einem Jahr selbst angekündigten Endes.

Doch von „Ende gut, alles gut“ kann für die Schweizer Bankenwelt nach dem Wegelin-Aus keineswegs die Rede sein. Die Staatsanwälte hoben bei dem Verfahren in Manhattan hervor, es sei damit zum ersten Mal eine ausländische Bank wegen eines derartigen Steuervergehens in den Vereinigten Staaten belangt worden.

Es wird vielleicht nicht das letzte Mal sein: Die Wegelin-Anklage war Teil eines Feldzugs gegen Steuerhinterziehung mit Hilfe ausländischer - längst nicht nur Schweizer - Finanzinstitute. Dutzende Banken stehen dabei im Visier amerikanischer Fahnder, darunter auch die Großbanken UBS und Credit Suisse, die Privatbank Julius Bär sowie die Zürcher und Basler Kantonalbanken.

Die Bank verpflichtet sich zudem, für die Aufbewahrung von amerikanischen Kunden- und Bankdaten und die allfällige Herausgabe auf Anweisung schweizerischer Behörden im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens besorgt zu sein. Einige Banken haben damit bereits begonnen. Der logische nächste Schritte wäre zumindest nach Ansicht der sozialdemokratischen Schweizer Partei SP der gänzliche Abschied vom Bankgeheimnis und der Übernahme des weithin üblichen automatischen Informationsaustausches steuerlich relevanter Daten.

Aufmerksam beobachtet wird das Vorgehen der amerikanischen Justiz von SPD-Politikern in Deutschland, die im aufziehenden Wahlkampf immer lauter nach einem schärferen Vorgehen gegen Schweizer Banken auch in der Bundesrepublik rufen und dabei auf Amerika als Vorbild verweisen. Dass die Schweiz inzwischen den Weg einer „Weißgeldstrategie“ eingeschlagen hat und die meisten ihrer Banken schwören, seit 2009 keine Schwarzgelder mehr anzunehmen, wird dabei vom Tisch gewischt.

Korrektur: In einer früheren Version des Textes hieß es, Wegelin habe seinen Kunden beim Steuerbetrug geholfen. Das war falsch, es handelt sich nicht um strafrechtlichen Steuerbetrug. Zudem hieß es, dass Wegelin im Zuge des Strafverfahrens dazu gezwungen wurde, sämtliche Daten von Kunden, die in den Vereinigten Staaten steuerpflichtig sind, herauszugeben. Richtig ist: Die Bank verpflichtet sich, für die Aufbewahrung von amerikanischen Kunden- und Bankdaten und die allfällige Herausgabe auf Anweisung schweizerischer Behörden im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens besorgt zu sein. Wir bedauern die Fehler.

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