Die Deutsche Bank muß dem Pleite gegangenen Medienunternehmer Leo Kirch Schadenersatz zahlen. Das Institut sei zur Verschwiegenheit verpflichtet und müsse sich die Äußerungen seines früheren Vorstandschefs Rolf Breuer zurechnen lassen, erklärte das Oberlandesgericht München am Mittwoch.
Breuer, heute Aufsichtsratschef der Bank, hatte im Februar 2002 in einem Fernsehinterview gesagt, der Finanzsektor werde Kirch wohl keine weiteren Gelder mehr zur Verfügung stellen. In erster Instanz hatte das Landgericht München Breuer und die Deutsche Bank wegen Bruch des Bankgeheimnisses zu unbeschränktem Schadenersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht sah dagegen keine Basis für eine persönliche Haftung Breuers.
„Jetzt wird zum Rechenstift gegriffen“
Kirchs Anwälte Peter Gauweiler und Wolf-Rüdiger Bub zeigten sich zufrieden mit dem Urteil. Bub sagte: „In der Sache selbst ist das Urteil voller Erfolg. Breuer wäre ja ohnehin nicht in der Lage gewesen, selbst zu zahlen“. Bub kündigte an, eine Reihe von Leistungsklagen einzureichen, um in einer Vielzahl von Einzelfällen Schadenersatz zu erstreiten. Gauweiler ergänzte: „Jetzt wird zum Rechenstift gegriffen.“ Der tatsächliche Schaden übersteige den bislang auf 100 Mllionen Euro festgesetzten Streitwert “um ein Vielfaches“ und gehe in die Milliarden. Zudem stellte Gauweiler in Aussicht, eine Revision des Urteils gegen Breuer anzustreben. “Breuer ist noch nicht aus dem Schneider.“
Auch die Gläubiger der zusammengebrochenen Kirch-Gruppe machen Schadenersatzansprüche gegen die Deutsche Bank geltend. Dazu sei eigens eine Gesellschaft gegründet worden, die die Interessen der insolventen Kirch-Gesellschaften bündelt, hieß es am Mittwoch in Branchenkreisen. Diese könnte die Ansprüche an Leo Kirch abtreten. Mögliche Schadenersatzzahlungen würden dann geteilt.
Gauweiler bestätigte, daß Kirch und die Gläubiger seines ehemaligen Medienkonzerns ihre Ansprüche gegen die Deutsche Bank in einem Pool zusammengefaßt haben. “Wir werden die Deutsche Bank überall, wo es möglich ist, in Anspruch nehmen“, erklärte Gauweiler im Hinblick auf mögliche Klagen gegen das Finanzinstitut auch in den Vereinigten Staaten. Kirchs ehemaliger Stellvertreter Dieter Hahn wertete den Richterspruch als “vollumfänglichen Sieg Kirchs“.
Keine Berufung möglich
Die Deutsche Bank kann nach Angaben des Vorsitzenden Richters Walter Seitz gegen das Urteil keine Berufung einlegen. Allerdings könne das Finanzinstitut nach den Worten einer Gerichtssprecherin auf dem Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil vorgehen.
Der Rechtsanwalt der Deutschen Bank, Peter Heckl, wollte sich zunächst nicht zu dem Urteil äußern. Er kündigte aber einen umfassende Analyse der Entscheidung an. Die Höhe des Schadenerstatzes muß nun in einem weiteren Verfahren festgestellt werden.