14.12.2010 · Die Bundesregierung hat den Bankenrettungsfonds Soffin neu aufgelegt. Er wird über die gleichen Möglichkeiten verfügen wie sein Vorgänger: Neu ist vor allem, dass Banken nicht nur wie bisher toxische Wertpapiere, sondern auch Staatsanleihen auslagern können. Genau das ist das Problem der Commerzbank.
Die Bankenaufsicht soll Gefahren für die Finanzmarktstabilität früher und machtvoller entgegentreten können. Das sieht der Gesetzentwurf zur Wiederbelebung des Bankenrettungsfonds Soffin vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Es verzichtet damit zwar auf das zunächst geplante Instrument der Zwangsrekapitalisierung der Institute, führt aber die Möglichkeit gleichsam durch die Hintertür ein. Bis Ende 2012 sollen die Kreditinstitute neue Anträge auf Hilfen stellen können.
Anders als früher sollen die Banken auch Garantien für Staatsanleihen erhalten, die auf Zweckgesellschaften ausgelagert werden. Dies könnte mit Blick auf den Rekapitalisierungbedarf der Commerzbank von Bedeutung sein. Es würde dem Institut erlauben, Wertpapiere auszulagern, die bei der Tochtergesellschaft Eurohypo liegen. In der ersten Phase des Soffin (2008 bis 2010) konnten nur toxische Wertpapiere ausgelagert werden. Der Garantierahmen für den „Soffin II“ wird auf die ursprüngliche Höhe von 400 Milliarden Euro und die Kreditermächtigung auf 80 Milliarden Euro aufgestockt. Vorangegangen waren harte Verhandlungen zwischen den Ministerien für Finanzen und Wirtschaft. Die von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgesehene Möglichkeit der Zwangsrekapitalisierung von systemischen Instituten, die die erhöhten Eigenkapitalanforderungen nicht erfüllen können, findet sich in der Regierungsvorlage nicht mehr. Es war offenbar nicht gegen den Widerstand des Wirtschaftsministers durchzusetzen gewesen – ein kleiner Erfolg für den unter Druck geratenen FDP-Vorsitzenden Philipp Rösler.
Gleichwohl bietet der beschlossene Gesetzentwurf der Bankenaufsicht die Möglichkeit, notfalls auf indirektem Weg ein zögerndes Institut zum Gang zum Soffin zwingen zu können. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Finanzaufsicht Bafin schon in einer besonderen Risikolage oder zur Abwendung einer drohenden Gefahr für die Finanzmarktstabilität ihr gesamtes Instrumentarium anwenden kann – im Extremfall könnte sie einen Sonderbeauftragten einsetzen, der an Stelle des Vorstands einen Antrag auf Hilfe beim Soffin stellen könnte. Konkret geht es in der ersten Hälfte des nächsten Jahres darum, dass die sechs von der europäischen Bankenaufsicht in London abgemahnten deutschen Institute ihr hartes Eigenkapital um 13,1 Milliarden Euro aufstocken müssen. Allein der Commerzbank fehlen rund 5,3 Milliarden Euro. Im Januar müssen sie ihre Pläne vorlegen, wie sie die höhere Anforderung erfüllen wollen. Die Helaba und die Norddeutsche Landesbank haben darauf hingewiesen, dass bei ihnen die Eigentümer die notwendigen Schritte eingeleitet haben, dies aber nicht berücksichtigt wurde. Bei ihnen dürfte die Prüfung unproblematisch sein.
Grundsätzlich müssen sich die Institute, die den Stresstest nicht bestanden haben, auf Nachfragen gefasst machen, wenn die Bafin Zweifel hat, ob ihre Pläne tragen. Sie kann in kurzer Frist Nachbesserungen verlangen. Wenn der Plan trotz Nachbesserung nicht oder nur unzureichend nachgebessert werden sollte, wird die Bafin im Einvernehmen mit dem Lenkungsausschuss der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung einen Sonderbeauftragten beauftragen. Anders als von Schäuble zunächst vorgesehen, wird auch nicht das Finanzministerium allein, sondern der Lenkungsausschuss über künftige Privatisierungen, also etwa einen Rückzug aus der Commerzbank entscheiden.
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