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Bankenrettung Wettbewerb der Notfallpläne

26.08.2009 ·  Der Wahlkampf hat endlich auch ein inhaltsschweres Thema: die Rettung angeschlagener Banken. Kurz nachdem Wirtschaftsminister Guttenberg seinen Entwurf präsentiert hatte, haben jetzt zwei sozialdemokratische Minister ein „Alternativmodell“ vorgelegt. Von einer Reform des Insolvenzrechts könnten alle Branchen profitieren.

Von Joachim Jahn
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Neben dem Dienstwagen der Gesundheitsministerin und einem Abendessen bei der Bundeskanzlerin hat der Wahlkampf in der Wirtschaftspolitik endlich auch ein inhaltsschweres Thema: die Rettung angeschlagener Banken. Kurz nachdem Bundeswirtschaftsminister Theodor zu Guttenberg (CSU) einen Gesetzentwurf dazu präsentiert hatte, haben jetzt zwei sozialdemokratische Kabinettskollegen ein "Alternativmodell" vorgelegt. Beide Entwürfe haben das Ziel, ein Insolvenzrecht zu schaffen, das auch auf systemrelevante, also größere Banken anwendbar ist. Die Idee: Marode Banken sollen möglichst ohne Störung der Finanzmärkte und ohne Hilfe des Steuerzahlers restrukturiert oder abgewickelt werden - und zwar auch ohne Enteignung der Eigentümer. Das ist, wie sich in der Finanzkrise gezeigt hat, mit den bisherigen Gesetzen kaum möglich.

Ob die vorliegenden Konzepte dieses Ziel erreichen, ist allerdings fraglich. Grundsätzlich gilt: Unvereinbar sind die beiden Gesetzentwürfe keineswegs. Im Gegenteil: Das Werk von Brigitte Zypries und Peer Steinbrück zerfällt inhaltlich wie rechtstechnisch in zwei (streng genommen sogar drei) völlig verschiedene Teile. Diese sollen nicht einmal aufeinander aufbauen, sondern - wie bei einem "Werkzeugkasten" - wahlweise zur Verfügung stehen. Letztlich greifen beide Paragraphenbündel sogar auf dieselben Bauteile zurück. Die SPD-Variante erfasst mehr Fälle, bietet dadurch mehr Handlungsoptionen - gerät auf diesem Weg aber auch zu einem Sammelsurium an Notfallmaßnahmen für gefährdete Banken. Manche Elemente beruhen auf Freiwilligkeit, andere auf hoheitlichem Zwang.

Eile ist nicht geboten

Das Spektrum der Maßnahmen ist bei diesem Modell nur deshalb größer, weil es in einem früheren Stadium ansetzt: Systemrelevante Banken gelangen auch dann schon in den Anwendungsbereich der Regelungen, wenn das Desaster noch nicht ganz so groß ist. Darin dürfte ein Vorteil liegen, allerdings ist nicht ganz klar, wie praktikabel diese Regelung tatsächlich ist.

Keines der beiden Gesetze wird diesen Bundestag mehr passieren. Welche Koalition nach dem Wahlgang Ende September regieren wird, ist noch keineswegs ausgemacht. Damit besteht eine reelle Chance, anschließend zu einem durchdachten Ergebnis zu gelangen. Eile ist ohnehin nicht geboten: Weitere Kandidaten für einen Notfalleinsatz sind derzeit nicht in Sicht - jedenfalls unter jenen Instituten, auf deren Fortbestehen die Finanzmärkte und der Geldkreislauf angewiesen sind. Auch haben die beiden Gesetzespakete, mit denen der Finanzmarkt vor dem Kollaps bewahrt werden musste, ein erstes Gerüst für Feuerwehreinsätze geschaffen.

Seither ist es, wie der Fall der Hypo Real Estate zeigt, zwar möglich, ein Geldinstitut künstlich am Leben zu erhalten - wenn auch um den bitteren Preis milliardenschwerer Staatshilfen. Nicht einmal den Schritt einer förmlichen Zwangsenteignung der Aktionäre musste die Bundesregierung gehen, den sie sich vom Parlament genehmigen ließ. Der Trick, diese Bank über eine Kapitalerhöhung mit anschließendem Zwangsausschluss der restlichen Aktionäre in Staatseigentum zu überführen, wird allerdings noch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Bei dem völlig anders gelagerten Fall der Commerzbank haben die Verfassungshüter ein Einschreiten abgelehnt; dagegen ist die Berechtigung einer "kalten Enteignung" wie bei der HRE nicht sicher. Bis heute hat die Regierung nicht überzeugend dargelegt, warum sie nicht auch mit einem amerikanischen Minderheitsinvestor an Bord das HRE-Schiff auf neuen Kurs steuern könnte.

Europaweite Befugnisse der Aufseher sind unumgänglich

Die Politik wird nicht umhinkommen, feindosiert an mehreren Stellschrauben zu drehen, wenn sie jene dramatischen Rettungswochenenden, die mit der "Stabilisierung" der HRE verbunden waren, unwahrscheinlicher machen will. So wird die Bankenaufsicht mehr Rechte zum Eingreifen benötigen. Gut, dass Steinbrück sich jetzt offen dafür zeigt, die Bafin Geschäftsmodelle und Zusammenschlüsse prüfen zu lassen.

Wenn ein Management so uneinsichtig und betriebsblind ist wie die früheren HRE-Vorstände, muss die Aufsichtsbehörde ihnen zudem leichter als bisher Weisungen erteilen können; vor Willkür schützt der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten. Strengere Vorgaben für das nötige Eigenkapital und europaweite Befugnisse der Aufseher sind unumgänglich. Es darf nicht sein, dass ein deutsches Finanzinstitut vom deutschen Steuerzahler gerettet werden muss, weil das irische Tochterinstitut sich teilweise der Kontrolle entziehen konnte.

Für solche Reformen ist das Kreditwesengesetz der richtige Ort. Das merkwürdige Pingpongspiel zwischen der Bafin, die eine Sonderprüfung anordnet und dann auf einen Bericht wartet, und der Bundesbank, die daraufhin ihre Fachleute nach Dublin in Marsch setzt, kann auch nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen sein. Für weniger wichtige Banken und weniger existentielle Notlagen bieten sich dagegen Verbesserungen im allgemeinen Insolvenzrecht an. Es trifft sich gut, dass bereits Vorarbeiten für eine Reform der Insolvenzordnung angelaufen sind. Davon können dann auch andere Branchen profitieren.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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