17.10.2008 · Die Banken können von Montag an auf das Finanzmarkt-Rettungspaket zugreifen. Nun sind Details zu Aufgaben und Arbeitsweise der 500-Milliarden-Euro-Anstalt, die das Paket verwaltet, sowie zu den Auflagen durchgesickert. Es gelten harte Regeln zur Höhe der Managergehälter und zur Auszahlung von Dividenden.
Finanzinstitute können vom nächsten Montag auf das Finanzmarkt-Rettungspaket zugreifen. Sie müssen dann aber mit harten Auflagen für Gehälter und ihre Ausschüttungspolitik rechnen. Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums für die entsprechende Verordnung, der der F.A.Z. vorliegt, sieht vor, dass die Grundvergütung eine halbe Million Euro nicht überschreiten darf. „Bei Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen gilt eine monetäre Vergütung, die 500 000 Euro pro Jahr übersteigt, als unangemessen“, heißt es darin. Ferner sieht der Entwurf vor, dass „keine rechtlich nicht gebotenen Abfindungen bezahlt werden“. Ferner gilt, dass „Boni und andere in das freie Ermessen des Unternehmens gestellte Vergütungsbestandteile nicht gezahlt werden, solange das Unternehmen Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds in Anspruch nimmt“.
Zur Ausschüttungspolitik sind ebenfalls harte Auflagen geplant. So sieht das geplante Regelwerk vor, „während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme keine Dividenden oder sonstige, vertraglich oder gesetzlich nicht geschuldete Gewinnausschüttungen an Gesellschafter zu leisten“. Dahinter steht der Gedanke: Solange eine Bank Hilfe vom Staat erhält, um ihr Eigenkapital zu stärken, soll dies nicht durch Abflüsse an die Aktionäre unterlaufen werden.
Die Verordnung soll über das Wochenende fertiggestellt werden
Nach den Vorstellungen des Finanzministeriums soll nicht nur bestimmt werden, dass der Fonds eine marktgerechte Vergütung erhält, sondern auch gegenüber den anderen Gesellschaftern bevorzugt wird: „In der Regel sollte der Fonds eine Form der Vergütung anstreben, die den Gewinnbeteiligungsrechten der übrigen Gesellschafter des begünstigten Unternehmens vorgeht, insbesondere in Form eines Gewinnvorzugs oder einer Verzinsung.“ Für Garantien, die nur solvente Unternehmen erhalten, ist vorgesehen: „Grundsätzlich besteht die Vergütung aus einem Prozentsatz des Höchstbetrags der zur Verfügung gestellten Garantie, nebst einer am Risiko orientierten Marge.“
Wichtig ist, dass alle Finanzinstitute unter den Schutzschirm fallen: von der großen, für das Finanzsystem relevanten Geschäftsbank über die Kreissparkasse bis hin zur Versicherung. Die nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu dem Stabilisierungsgesetz fehlende Verordnung soll über das Wochenende fertiggestellt werden. Am späten Freitagnachmittag sollte der Entwurf mit den anderen Ressorts abgestimmt werden. Bevor die Börse in Frankfurt am Montagmorgen den Handel aufnimmt, soll das Kabinett die Regeln beschließen, die für die Arbeit der neuen „Finanzmarktstabilisierungsanstalt“ notwendig sind.
Wie wird der Finanzmarkt stabilisiert?
Mit dem Gesetz, das in der Rekordzeit von einer Woche alle Hürden genommen hat, wird ein Nebenhaushalt namens „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ eingerichtet. Mit Bürgschaften von insgesamt bis zu 400 Milliarden Euro sollen die Banken ermutigt werden, sich wieder gegenseitig Kredite zu geben. Derzeit ist dieser Markt, der für das Finanzsystem von großer Bedeutung ist, praktisch zum Erliegen gekommen. Der Fonds kann sich auch an Banken beteiligen: über stille Einlagen, Vorzugsaktien, normale Aktien.
Damit können Institute ihr Eigenkapital aufstocken. Es ist durch die Krise geschrumpft. Wenn es zu niedrig ist, droht eine Überschuldung. Deswegen ist auch bedeutsam, dass das Insolvenzrecht gelockert wurde. Wenn für ein Unternehmen eine positive Fortführungsprognose gestellt werden kann, ist dieses nicht mehr verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Noch aus einem weiteren Grund ist das Eigenkapital von realwirtschaftlicher Bedeutung: Banken dürfen nur bis zu einem gewissen Anteil Kredite vergeben. Und nur mit genügend Eigenkapital bekommt eine Bank auch mittelfristig Geld von anderen Banken für die eigene Vergabe von Krediten. Aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds können notleidende Geldinstitute mit insgesamt bis zu 80 Milliarden Euro mit frischen Mitteln versorgt werden. In besonderen Fällen soll er auch problematische Vermögenswerte aufkaufen können. Doch da das Bilanzierungsrecht gelockert worden ist, gilt dies als nicht mehr so entscheidend.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Bundesregierung rechnet bei den Garantien mit einer Ausfallquote von 5 Prozent. Dafür ist demnach ein Kreditrahmen von 20 Milliarden Euro vorgesehen. Die Ausfallquote ist geschätzt, soll aber vorsichtig kalkuliert sein. Die Beteiligungen und übernommenen Vermögenswerte sollen später wieder verkauft werden. Wenn sich die Lage an den Finanzmärkten verbessert, könnte dies mit Gewinn geschehen. Doch auch hier hat Finanzminister Peer Steinbrück (SPD), als er mit den Ländern über die Aufteilung möglicher Schlussverluste verhandelte, eine Verlustquote von 5 Prozent unterstellt.
Vorbild des Rettungspakets ist die Reaktion der schwedischen Regierung auf eine vergleichbare Krise in ihrem Land Anfang der neunziger Jahre. Später erwies sich, wie Steinbrück berichtete, dass der Staat ohne Verluste aus der Sache wieder herauskam. Falls es doch Verluste geben sollte, so hob der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck in der Debatte vor der Verabschiedung des Pakets hervor, will seine Partei erreichen, dass diese allein von der Finanzwirtschaft getragen werden.
Welche Leistung bringen die Banken?
Die Institute, die Hilfen des Fonds in Anspruch nehmen, müssen mit Auflagen rechnen. So kann Einfluss auf die geschäftspolitische Ausrichtung genommen werden. Geschäfte mit zu hohen Risiken können untersagt werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen gerichtet. Schließlich wird der Bund an den Finanzerträgen des Instituts beteiligt, bis hin zu Ausschüttungsverbot.
Notenbank weiter unabhängig
Die Verwaltung des Fonds übernimmt eine neue Anstalt, die der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums unterworfen wird. Die neue Anstalt ist von der Bundesbank getrennt, wird aber bei dieser gegründet. Damit wird den Bedenken von Bundesbankpräsident Weber Rechnung getragen. Dieser sorgte sich um die Unabhängigkeit der Notenbank, da sie nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf die Verwaltung des Fonds übernehmen sollte und damit der Kontrolle des Bundesfinanzministeriums unterworfen worden wäre.
Die neue Anstalt erhält einen dreiköpfigen Leitungsausschuss und einen Lenkungsausschuss, der in allen Fragen grundsätzlicher Bedeutung entscheiden soll. Neben dem Bundeskanzleramt sind dort die Ministerien für Finanzen, Wirtschaft und Justiz vertreten. Auch die Länder werden mit einem Mitglied eingebunden. Die Bundesbank berät in dem Gremium mit, darf aber nicht mitentscheiden. Im Bundestag wird ein spezieller Ausschuss eingerichtet, der vertraulich über die Arbeit des Fonds informiert wird.
Wie viele Fehler darf denn diese Regierung noch machen bis sie abgesägt wird
Kay Schmelzer (weitererfazleser)
- 17.10.2008, 19:20 Uhr
Wer Garantien in Anspruch nimmt darf seinen Managern nicht mehr als
Melita Zimmermann (melitaz)
- 17.10.2008, 20:24 Uhr
Ein Durchschnittsarbeiter
heinz peter (pitiplatsch)
- 17.10.2008, 20:53 Uhr
@ Carsten Maybach
Markus Hartmann (Hartmann1701)
- 17.10.2008, 20:54 Uhr
Ralf Finger (R.Finger)
- 17.10.2008, 22:32 Uhr
| Name | Kurs | Prozent |
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