21.12.2004 · Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Deutschen Bank gegen das von Leo Kirch erreichte Schadenersatzurteil zugelassen. Jetzt ist der Fall wieder offen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Deutschen Bank gegen ein von Leo Kirch erreichtes Schadenersatzurteil zugelassen.
Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. In dem Verfahren geht es um die Äußerungen des damaligen Deutsche-Bank-Vorstandschefs Rolf Breuer, der in einem Fernsehinterview im Februar 2002 Kirchs Kreditwürdigkeit wenige Monate vor der Insolvenz der Mediengruppe angezweifelt hatte. (Az.: XI ZR 384/03)
Das Oberlandesgericht (OLG) München sah es vor einem Jahr als erwiesen an, daß Breuer mit dem Interview gegen das Bankgeheimnis verstoßen hat. Die Deutsche Bank müsse für die geschäftsschädigenden Äußerungen ihres früheren Vorstandssprechers haften. Eine Revision vor dem BGH hatte das OLG nicht zugelassen. Dagegen hatte die Bank geklagt. Leo Kirch hatte die Bemerkungen Breuers für die Insolvenz seines Medienimperiums mit verantwortlich gemacht.
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