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Bankberater Freund und Helfer bei der Steuerhinterziehung?

23.02.2008 ·  Der Wettbewerb wird immer härter. Großbanken, renommierte Privatbanken, Sparkassen und ausländische Institute rangeln um die rund 800.000 Millionäre in Deutschland. Werden die Banken dabei immer mehr zu Erfüllungsgehilfen bei der Steuerhinterziehung?

Von Daniel Schäfer
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Die Ermittlungen gegen mehrere Mitarbeiter der traditionsreichen Privatbank Metzler haben einen Schatten auf das diskrete Geschäft der Banken mit reichen Privatleuten geworfen. Dabei entsteht der Eindruck, die Banken würden im immer härter werdenden Wettbewerb um die reichsten Kunden zu Erfüllungsgehilfen bei der Steuerhinterziehung. Zu Unrecht, meinen Branchenfachleute: „Das hat sich seit der Luxemburger Affäre dramatisch verändert“, sagt der Hamburger Wirtschaftsrechtsprofessor Michael Adams.

Mit der „Luxemburger-Affäre“ spricht der Wirtschaftsrechtler die weitreichenden Ermittlungen der Steuerbehörden gegen zahlreiche Bankberater in den neunziger Jahren an. Die Steuerbehörden hatten entdeckt, dass sich viele Banken als Helfer von Steuerhinterziehern betätigt hatten, indem sie Geld in Luxemburg versteckten. „Damals hat das die Mehrheit der Banken den Kunden aktiv angepriesen und als legal verkauft“, sagt Jan Engelke, Direktor der Beratungsgesellschaft Simon-Kucher & Partners. Ehemalige Mitarbeiter berichten von Banken, die am Luxemburger Flughafen mobile Bankschalter installierten, um die illegal eingeschleusten Gelder anzunehmen. Doch aus dem Rufschaden, den diese Steueraffäre nach sich zog, haben die Banken gelernt, meint Engelke. „Die Banken sind viel vorsichtiger geworden.“

Gar kein Eigeninteresse

Aus Engelkes Erfahrung sprechen die Kundenberater deutscher Banken heimliche Transfers in Steueroasen nicht aktiv an und seien auch äußerst zurückhaltend, wenn die Kunden danach fragten. Denn ein Berater habe an einer derartigen Beihilfe gar kein Eigeninteresse: Fließt das Geld seines Kunden ins Ausland und weg von der eigenen Bank, erhält er einen geringeren Bonus.

Anders sieht das bei Schweizer oder natürlich Liechtensteiner Banken aus: Deren Vermögensverwaltung ist zentral gesteuert; den Bankberatern ist es egal, in welchem ihrer Dependancen das Geld liegt. Auch bei einzelnen Privatbanken hält Engelke den Anreiz des Kundenberaters für größer, den Kunden illegale Geldtransfers zu ermöglichen. Denn deren exklusive Privatkundenberater, die häufig nur 20 bis 30 Kunden betreuen, haben ein weitaus engeres Verhältnis zu ihrer betuchten Klientel.

Rangeln um die reichen Deutschen

Zumal in Deutschland ein scharfer Verdrängungswettbewerb um die Betreuung vermögender Privatkunden entbrannt ist. Großbanken, renommierte Privatbanken, Sparkassen und ausländische Institute rangeln um die reichen Deutschen. Knapp 800.000 Millionäre gibt es hierzulande, die nach Angaben von Capgemini und Merrill Lynch ein Viertel des Privatvermögens von 2,7 Billionen Dollar in den Händen halten. Und der Mark wächst um 6 bis 8 Prozent im Jahr.

In diesem Geschäft gibt es durchaus rechtliche Grauzonen. Eine Bank kann beispielsweise die Anlage in einer Liechtensteiner Stiftung empfehlen – solange sie ihren Kunden darauf hinweist, dass die Erträge in Deutschland versteuert werden müssen. Die Überweisung größerer Summen auf ein Konto in Steueroasen wie Liechtenstein, Monaco oder Andorra ist per se ebenfalls nicht illegal. Selbst Konten für eine Liechtensteiner Stiftung verwalten darf eine Bank. Der Beihilfe strafbar macht sich ein Kundenberater erst, wenn er weiß, dass ein Kunde eine Stiftung zur Steuerhinterziehung nutzt.

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