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Bahnstrom EU-Kartellverfahren gegen Deutsche Bahn

 ·  Hat die Bahn von Wettbewerbern auf der Schiene zu hohe Preise für den Bahnstrom verlangt? Die EU-Kommission vermutet Behinderung des Wettbewerbs und ermittelt.

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Die EU-Kommission verdächtigt die Deutsche Bahn, unliebsamen Konkurrenten zu hohe Preise für Bahnstrom in Rechnung zu stellen. Die obersten Wettbewerbshüter Europas haben deshalb ein förmliches Kartellverfahren gegen die Deutsche Bahn AG und mehrere ihrer Tochtergesellschaften eingeleitet. „Es besteht der Verdacht, dass sich diese Unternehmen an einem wettbewerbswidrigen Preissystem für Bahnstrom beteiligt haben, was gegen das EU-Kartellrecht verstoßen würde“, schrieb die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel.

Bahnstrom ist der elektrische Strom, der im Eisenbahnnetz für den Antrieb elektrischer Eisenbahnen verwendet wird. In Deutschland erfolgt die Stromversorgung für den elektrischen Zugbetrieb zu einer Frequenz, die sich von der Frequenz des allgemeinen Stromversorgungsnetzes unterscheidet.

Brüssel will vor allem die Rabatte unter die Lupe nehmen, die Bahn-Töchter beim Strom erhalten. Die Wettbewerbshüter untersuchen, ob gewährte Rabatte für Bahnstrom dazu führen, dass Wettbewerber höhere Preise zahlen müssen, wodurch ihre Stellung auf dem Markt für den Schienengüter- bzw Schienenpersonenverkehr geschwächt werden würde. Die Bahntochter DB Energie GmbH ist auf dem deutschen Markt der einzige Bahnstromanbieter. Sollte sich der Verdacht erhärten, drohen der Bahn hohe Geldbußen. Eine Frist für das Verfahren gibt es nicht.

Bereits im März hatten EU-Ermittler Geschäftsräume der Deutschen Bahn und einiger ihrer Tochtergesellschaften in Berlin, Frankfurt und Mainz durchsucht. Damals hatte sich die Deutsche Bahn „überrascht“ gezeigt und erklärt, das seit 2002 bestehende Preissystem für Bahnstrom sei vor Einführung intensiv mit dem Bundeskartellamt erörtert worden. Außerdem habe die Bahn in dieser Sache bereits mehrere Prozesse gewonnen.
 

Quelle: FAZ.NET mit dpa/Dow Jones
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