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Automatengebühr Kartellamt weist Banken zurück

08.07.2010 ·  Die Auseinandersetzung zwischen dem Bundeskartellamt und den Bankenverbänden über die Gebühren für Geldabhebungen an fremden Geldautomaten geht in eine neue Runde. 5 Euro sind den Bonner Wettbewerbshütern zu viel.

Von Helmut Bünder, Bonn
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Die Auseinandersetzung zwischen dem Bundeskartellamt und den Bankenverbänden über die Gebühren für Geldabhebungen an fremden Geldautomaten geht in eine neue Runde. Die Bonner Wettbewerbshüter haben einen Kompromissvorschlag der Bankenverbände endgültig abgelehnt, die Gebühr auf maximal 5 Euro je Abhebung zu begrenzen. „De facto wird die Höchstgebühr wie ein Festbetrag wirken, und der ist einfach zu hoch. Es gibt für die Banken praktisch keinen Anreiz, unter dem Maximum zu bleiben“, sagte ein Sprecher. Unterstützung kommt aus dem Bundesverbraucherministerium. „Die Banken müssen schnell zu einer tragfähigen und realistischen Lösung kommen“, sagte ein Ministeriumssprecher.

Wettbewerbsrechtlich betrachtet, entspricht eine Gebührenvereinbarung zwischen den Banken einem Kartell. Grundsätzlich kann sie zulässig sein, wenn damit Vorteile für die Verbraucher verbunden sind, die den Nachteil der Wettbewerbsbeschränkung überwiegen. Genau an dieser Frage scheiden sich aber die Geister. Die Banken betonen den Nutzen, den ein allen Kunden offenstehendes Automatennetz bietet, und versuchen damit, die Gebührenhöhe zu verteidigen. Weil aber die tatsächlichen Kosten deutlich niedriger liegen, zieht das Kartellamt in seiner Abwägung andere Grenzen. Fachleute beziffern die Kosten für eine Geldabhebung auf 0,63 bis 1,00 Euro.

Banken sollen zügig neuen Vorschlag vorlegen

Nun sind wiederum die Banken am Zuge. Eine förmliche Frist gibt es anscheinend nicht. Aber wie zu hören ist, erwartet man in Bonn einen überarbeiteten Vorschlag nicht erst in Monaten, sondern binnen weniger Wochen. Positiv wertet die Wettbewerbsbehörde immerhin die Bereitschaft der Banken, die Kunden vor der Abhebung am Automaten über die Kosten zu informieren. Der Streit schwelt seit diesem Frühjahr, als das Kartellamt Fragebögen an rund 280 Institute verschickte, um die Automatenverbünde der verschiedenen Banken genauer unter die Lupe zu nehmen.

Während die Kunden der Mitgliedsinstitute gebührenfrei abheben können, werden von Fremdkunden teils bis zu 10 Euro verlangt. Den größten Verbund betreiben die Sparkassen mit rund 25 700 Geldautomaten, gefolgt von den Volks- und Raiffeisenbanken mit etwa 18 600 Geräten. Die von den großen deutschen Privatbanken Deutsche Bank, Commerzbank, Postbank und Hypo-Vereinsbank unterhaltene „Cash Group“ umfasst ein Netz aus mehr als 7000 Geldautomaten. Weitere rund 2500 Automaten zählt der konkurrierende „Cash Pool“. Mitglieder sind unter anderem die Sparda-Banken und mehrere ausländische Institute.

Diese Verbünde bilden den Hebel, den das Kartellamt ansetzen könnte, um die Banken zu weiteren Zugeständnissen zu bewegen. Denn wettbewerbsrechtlich sind auch diese Kooperationen mit ihrer Nullpreis-Vereinbarung im Innenverhältnis eine durchaus strittige Konstruktion. Die Einleitung eines förmlichen Kartellverfahrens gegen die bestehenden Automatenverbünde ist deshalb nicht auszuschließen, sollten sich die Bankenverbände weiter querstellen. „Das Bundeskartellamt behält sich weitere Maßnahmen gegen die bestehenden Vereinbarungen vor“, sagte der Sprecher.

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Jahrgang 1957, Wirtschaftskorrespondent in Bonn.

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