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Ausgediente Geräte EU-Recyclingquoten für Elektroschrott

19.01.2012 ·  Künftig sollen 85 Prozent der anfallenden Altgeräte eingesammelt werden. Auf den Einzelhandel kann eine Rücknahmepflicht zukommen.

Von Hendrik Kafsack, Brüssel
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In der Europäischen Union soll künftig 85 Prozent des anfallenden Elektroschrotts eingesammelt und ein Großteil wiederverwertet werden. Das hat das Europäische Parlament am Donnerstag mit großer Mehrheit in Straßburg beschlossen. Die Sammelquote soll schrittweise von 45 Prozent der verkauften Neugeräte im Jahr 2016 auf 65 Prozent der verkauften Neugeräte oder 85 Prozent des Elektroschrotts im Jahr 2019 steigen. Das ist etwa doppelt soviel wie heute. Die neuen Mitgliedstaaten erhalten zwei Jahre mehr Zeit, um die Ziele zu erreichen. Von den eingesammelten Handys, Computern, Fernsehgeräten oder Staubsaugern müssen die Staaten je nach Typ zwischen 55 und 80 Prozent wiederverwerten.

Händler ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern müssen kleine Geräte mit einer Länge von weniger als 25 Zentimetern zurücknehmen - unabhängig davon, ob der Kunde ein neues Gerät kauft. Der Einzelhandel hat das heftig kritisiert. Die Staaten setzten deshalb durch, dass sie den Handel von der Rücknahmepflicht befreien können, wenn sie die Sammelziele auf anderem Wege erreichen. Deutschland und Österreich erwägen das offenbar. Im Europaparlament stößt das auf Unverständnis. Angesichts des Rohstoffmangels müssten die EU-Staaten alles daran setzen, um die in den Altgeräten enthaltenen seltenen Materialien zurückzugewinnen, sagte der im Europaparlament für die Regelung federführend zuständige Abgeordnete Karl-Heinz Florenz (CDU). Um das zu erreichen, müsse auch der Handel einbezogen werden. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass doch wieder viele Geräte im Müll landeten. Inwieweit die Rücknahmepflicht für Internethändler gilt, ist unklar. Das Parlament wollte sie ursprünglich explizit mit einbeziehen, scheiterte damit aber am Widerstand der Staaten.

Die Neuregelung gilt zunächst nur für Haushaltselektronik. Von 2018 an soll sie aber auch für beruflich genutzte Elektrogeräte gelten. Nur Photovoltaik-Module werden sofort einbezogen. Industrieanlagen, industrielle Werkzeuge wie Baukräne, Elektroautos und nur professionell genutzte Maschinen wie Gabelstapler bleiben generell von den Vorgaben ausgenommen, weil die Wiederverwertung für sie weitgehend geregelt ist. Um die illegale Ausfuhr von Elektroschrott zu vermeiden, müssen fortan die Exporteure nachweisen, dass die Geräte noch funktionieren.

Die Menge an Elektroschrott ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Bis 2020 soll sie um 50 Prozent auf 12,3 Millionen Tonnen steigen. Da Elektrogeräte seltene Materialien enthalten und derzeit nur ein Drittel des Schrotts wieder eingesammelt wird, hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die bestehende Elektroschrott-Regelung zu verschärfen. Heute gilt die Vorgabe, dass jeder EU-Staat 4 Kilogramm je Kopf einsammeln muss. Deutschland sammelte zuletzt 7,8 Kilogramm. Andere Staaten verfehlten jedoch das Ziel. Nach dem Europaparlament müssen nun die Mitgliedstaaten der Neuregelung zustimmen. Da Parlament und Ministerrat ihre Position im Vorfeld abgestimmt haben, gilt dies aber als Formsache.

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Jahrgang 1972, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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