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Auf einen Espresso Licht für Steinbrück

 ·  Heike Göbel

Kolumne Lesermeinungen (1)

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Hellmut Koch
Hellmut Koch (825630) - 03.11.2012 18:25 Uhr

Causa Steinbrück, eine andere Betrachtungsweise

Wenn in der Industrie ein Angestellter ein Patent erwirbt hat die Firma das erste Zugriffsrecht für die Verwertung. Begründung: Das Wissen was zu dem Patent führte wurde in der Firma erworben. Wenn das Patent zu Umsatz führt, erhält der Angestellte einen Bonus der solange gezahlt wird wie das Patent läuft. Analog dazu hat die Firma sogar Zugriff auf Patente die der Angestellte privat erworben hat
Wenn ein Abgeordner gewählt ist erhält er einen Arbeitsplatz im Parlament und wird vom Steuerzahler auskömmlich alimentiert, einschliesslich Pensionsanspruch. Wenn er sein Wissen, das in Parlamentsarbeit, Ausschüsssen, Dienstreisen und Tagungen erworben wurde benutzt um bezahlte Vorträge zu halten, so kreiert er Umsatz, der - vergleichbar einer Anstellung in der Industrie- dem Arbeitgeber Parlament und in übertragenen Sinne dem Steurzahler gehört. Analog zu dem Patentbesitzer in der Industrie dürfte der Parlamentarier nur eine Bonus aus dem Honorar seiner Vorträge behalten.

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