31.08.2009 · An die Rettung von Arcandor hat der Chef selbst nicht geglaubt. Sonst hätte sich Karl-Gerhard Eick keinen goldenen Fallschirm über 15 Millionen Euro garantieren lassen. Solche Verträge dürfen natürlich geschlossen werden. Doch in diesem Fall gibt es einen Interessenskonflikt.
Von Holger SteltznerAn seine Mission, die Rettung von Arcandor, hat der Chef selbst nicht geglaubt. Sonst hätte sich Karl-Gerhard Eick nicht seine vorherigen Telekom-Bezüge über fünf Jahre garantieren lassen. Mit einem goldenen Fallschirm (15 Millionen Euro) lässt sich gut auf die Leiter steigen, um die um ihren Arbeitsplatz bangenden Mitarbeiter zu ermuntern.
Natürlich können in der Privatwirtschaft solche Verträge geschlossen werden. Und sie müssen auch gehalten werden. Aber seit wann bezahlt ein Großaktionär und nicht das Unternehmen den Vorstandsvorsitzenden? Eigentlich muss der Vorstand einer börsennotierten Aktiengesellschaft die Interessen aller Eigentümer vertreten. Nur selten verfolgen Kleinaktionäre und kurzfristig orientierte Finanzinvestoren dasselbe Ziel.
Warum also garantiert Sal. Oppenheim Eicks Bezüge? Einen ähnlichen Interessenkonflikt hat es bei der Abfindung des gescheiterten Continental-Vorstandschefs Karl-Thomas Neumann (7,4 Millionen Euro) gegeben, die zur Hälfte von Schaeffler bezahlt wurde. Wen schert es da noch, dass der deutsche Corporate Governance Kodex nicht vier oder mehr, sondern höchstens zwei Jahresgehälter als Abfindung empfiehlt?
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| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2481 | −0,06% |
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