29.07.2010 · Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil zum Arbeitszimmer einen ehernen Grundsatz wiederhergestellt: Wer Geld verdient, muss darauf Steuern zahlen - wer dafür Ausgaben hat, muss sie vom Gewinn abziehen können.
Von Joachim JahnDieses Urteil war fällig: Wer für seine Arbeit ein heimisches Büro benötigt (und sei es nur für einen Teil der Arbeitszeit), muss die Kosten dafür beim Finanzamt absetzen können. Damit hat das Bundesverfassungsgericht einen ehernen Grundsatz wiederhergestellt: Wer Geld verdient, muss darauf Steuern zahlen - wer dafür Ausgaben hat, muss sie vom Gewinn abziehen können.
Nicht jede Windung der Karlsruher Judikatur zum Steuerrecht, etwa zur Pendlerpauschale oder der doppelten Haushaltsführung, muss man überzeugend finden. Bei dem Richterspruch zum häuslichen Arbeitszimmer verwundert dagegen, dass er nur mit knapper Mehrheit gefällt wurde.
Übermäßige Hoffnungen sollten sich Steuerzahler allerdings nicht machen: Wer vom Arbeitgeber jederzeit einen Schreibtisch gestellt bekommt, wird weiterhin sein Heimbüro allein bezahlen müssen. Auch gaben die Verfassungshüter dem Bundestag freie Hand, eine grobe Pauschalregelung einzuführen.
Die unkontrollierbare Möglichkeit, im Arbeitszimmer Musik zu hören oder Wäsche zu trocknen, kann überdies mit einem Abschlag belegt werden. Dabei darf aber von den Haushältern im Parlament Augenmaß verlangt werden.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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