12.08.2004 · Die Hartz-IV-Reform wird immer komplizierter. Freibeträge, „Zahlungslücken“, Anrechnung von Kindervermögen - ein Überblick über die wichtigsten Punkte tut not.
Keine andere Reform in dieser Legislaturperiode hat so viel Widerstand und Mißmut hervorgerufen wie „Hartz IV“. Hinter dem kryptischen Kürzel verbirgt sich ein Gesetz, das Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer einzigen Zahlung verbindet: dem sogenannten „Arbeitslosengeld II“.
Mittlerweile ist die Verwirrung über das Hartz-IV-Projekt groß: Freibeträge, „Zahlungslücken“, Anrechnung von Kindervermögen - die Details der Reform sind für Laien kaum noch zu durchschauen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Punkte rund um Hartz IV.
Auf Druck der Öffentlichkeit haben die Spitzen von Regierung und rot-grüner Koalition in einer Krisensitzung am 11. August „Präzisierungen“ der Hartz-IV-Reform beschlossen: Nun soll für das Vermögen der Kinder von Empfängern des Arbeitslosengeldes II ein Freibetrag von je 4100 Euro gelten, nicht erst - wie vorher geplant - ab dem 15. Lebensjahr. Auch beim Auszahlungstermin hat Wirtschaftsminister Wolfgang Clement nachgegeben: Das Arbeitslosengeld II soll schon Anfang Januar an alle gezahlt werden, die bedürftig sind. Weitere Nachbesserungen lehnt die Bundesregierung ab.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.367,19 | −0,12% |
| Dow Jones | 12.414,60 | −0,04% |
| EUR/USD | 1,2381 | +0,09% |
| Rohöl Brent Crude | 103,10 $ | −0,15% |
| Gold | 1.540,00 $ | 0,00% |
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