Die Einkommensgrenze für Minijobs soll im kommenden Jahr von 400 auf 450 Euro steigen. Dies sieht eine „Formulierungshilfe“ für einen Gesetzentwurf vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch billigte. Der Entwurf selbst soll nächste Woche in den Regierungsfraktionen beschlossen werden, auf deren Initiative er zurückgeht. Union und FDP begründen die Heraufsetzung damit, dass die Höchstgrenzen für die geringfügig entlohnte Beschäftigung seit 2003 nicht mehr erhöht worden seien. Die Grenze für sogenannte Midijobs soll zudem von 800 auf 850 Euro steigen. Flankiert werden soll dies künftig durch eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung, von der sich Minijobber aber befreien lassen können. Die öffentliche Hand und die Sozialversicherungen kostet die Neuregelung bis zu 370 Millionen Euro im Jahr.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte vor einer Ausweitung des Niedriglohnsektors. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach kritisierte, Minijobs seien „kein Sprungbrett für gute Arbeit, sondern eine arbeitsmarktpolitische Sackgasse, die vor allem für Frauen in Altersarmut endet“. Beschäftigte im Minijob bekämen im Schnitt einen Stundenlohn von weniger als acht Euro. Eine Erhöhung der Minijobgrenze führe nur dazu, dass künftig noch mehr Arbeitnehmer zu Niedriglöhnen arbeiteten.
Der FDP-Arbeitsmarktpolitiker Johannes Vogel widersprach. Vorwürfe, Minijobs würden etwa reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze ersetzen, hielten einer Überprüfung nicht stand, sagte er dieser Zeitung. Seit geraumer Zeit steige die Zahl der Erwerbstätigen, der Anteil der Minijobber hingegen keineswegs. Auch in den immer beispielhaft herangeführten Branchen Handel oder Gastronomie sei keine derartige Entwicklung festzustellen. „Auch die Minijobs sind Teil des erfolgreichen deutschen Arbeitsmarkts. Sie bieten eine einfache Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen. Damit tragen sie auch dazu bei, Schwarzarbeit effektiv zu bekämpfen“, sagte Vogel. Eine Erhöhung nach zehn Jahren ohne Inflationsausgleich sei „nur fair“. In Deutschland sind derzeit rund 7 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt.
Das Kabinett beschloss außerdem, dass die rund 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger von Januar an etwas mehr Geld bekommen. Der Regelsatz steigt für einen alleinstehenden Erwachsenen um 8 auf 382 Euro. Auch die Regelsätze für Kinder werden zum ersten Mal seit 2010 in allen drei Altersgruppen angehoben. Die Erhöhung richtet sich nach einem Index, der die Preissteigerung und die Lohnentwicklung berücksichtigt. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Die Linke und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) halten die Anhebung für unzureichend. Damit hätten Langzeitarbeitslose und ihre Familien „faktisch weniger zum Leben“ als bei der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005.
WARUM dies?
gisela Sieber (euroskeptiker72)
- 20.09.2012, 08:05 Uhr
Interessante Strategie
Albert Sommer (EUindieTonne)
- 19.09.2012, 19:34 Uhr
Warum denn eine Erhöhung????????
Mathias Hell (Maherow)
- 19.09.2012, 18:35 Uhr
Diese neue Regelung ist an Dämlichkeit nicht mehr zu
überbieten !
Ulrich Stauf (DH7XU)
- 19.09.2012, 18:25 Uhr
Werden damit Angestellte unfreiwillig zu Minijobbern?
Frank Weber (frank_9999)
- 19.09.2012, 18:04 Uhr