Die Hartz-IV-Reform verstößt nach Ansicht des FDP-Arbeitsmarktexperten Dirk Niebel möglicherweise gegen das Grundgesetz. So dürften die Arbeitsgemeinschaften, in denen die örtlichen Sozialämter und Arbeitsagenturen ab Januar gemeinsam die Langzeitarbeitslosen betreuen, wahrscheinlich gar keine Bescheide an Arbeitslosengeld II-Empfänger ausstellen.
"Da herrscht absolute Rechtsunsicherheit", sagte Niebel der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. "Wenn die Bundesregierung diese Konstruktion ungeprüft so läßt, dann ist das ein Ritt auf der Rasierklinge. "
Klagewelle vor den Sozialgerichten droht
Niebel beruft sich bei seiner Einschätzung auf ein Rechtsgutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Demnach liegt mit den Arbeitsgemeinschaften aus Sozial- und Arbeitsämtern "eine Form der Ausführung von Bundesgesetzen vor, die im Grundgesetz ausdrücklich weder bestimmt noch zugelassen wird".
Nach Artikel 83 und Artikel 87 des Grundgesetzes führen entweder die Länder, zu denen die Kommunen zählen, oder "bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts", zu denen auch die Bundesagentur für Arbeit zählt, Bundesgesetze aus. "Nicht die Rede ist jedoch von der Ausführung von Bundesgesetzen durch gemeinsame Einrichtungen von bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts und Verwaltungseinrichtungen der Länder", heißt es in dem Gutachten.
Genau darum handelt es sich bei den Arbeitsgemeinschaften aber. Das heißt: Die Bildung der Arbeitsgemeinschaften verstößt möglicherweise gegen die Verfassung, ihre Entscheidungen wären rechtswidrig. Niebel befürchtet, daß jetzt eine Klagewelle vor den Sozialgerichten droht, "die dazu führen dürfte, daß am Ende das Verfassungsgericht über die Frage entscheiden muß."
