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Arbeitsmarkt Europäische Kommission schlägt Globalisierungsfonds vor

02.03.2006 ·  Menschen, die im Zuge der Globalisierung ihre Arbeit verloren haben, können auf Hilfe der EU hoffen. Hilfen für die Stellensuche, die Gründung von Unternehmen und Zulagen für ältere Arbeitnehmer sollen mit einem Fonds finanziert werden.

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Menschen, die im Zuge der Globalisierung der Wirtschaft ihren Arbeitsplatz verloren haben, können in Zukunft auf finanzielle Hilfe der Europäischen Union hoffen. Die Europäische Kommission hat am Mittwoch in Brüssel die Einrichtung eines "Globalisierungsfonds" vorgeschlagen, der mit maximal 500 Millionen Euro im Jahr ausgestattet werden soll. Mit diesem Fonds sollen im Jahr bis zu 50.000 Menschen in Regionen und Sektoren unterstützt werden, die besonders unter den Veränderungen des Welthandels zu leiden haben.

Der Fonds stelle die Solidarität der Europäischen Union mit den Arbeitnehmern unter Beweis, sagte der EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso. Er solle Arbeitslosen die Rückkehr ins Erwerbsleben erleichtern und so ein Zeichen für eine wettbewerbsfähige, aber auch faire Gemeinschaft setzen.

Deutschland hat seinen Widerstand aufgegeben

Kommissionspräsident Barroso hatte die Einrichtung des Fonds, der die Folgen des Strukturwandels in Europa abmildern soll, im Oktober des vergangenen Jahres angeregt. Er reagierte damit auf den Vorwurf, die Gemeinschaft sei zu liberal und schütze die Menschen zu wenig vor den Folgen der Globalisierung. Im Frühjahr zuvor hatten die Franzosen den EU-Verfassungsvertrag unter anderem aus Protest gegen die Wirtschaftspolitik der Europäischen Union abgelehnt. In anderen Ländern wie auch Deutschland war darüber hinaus starker Unmut über die angestoßene weitere Öffnung der EU-Dienstleistungsmärkte laut geworden. Der Vorschlag Barrosos war bei einigen Staaten wie Deutschland zunächst auf Widerstand gestoßen. Auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Mitte Dezember 2005 wurde er aber schließlich doch angenommen.

Der Globalisierungsfonds soll Anfang des kommenden Jahres die Arbeit aufnehmen. Mit dem Geld sollen Hilfen für die Stellensuche, Umschulungen, die Gründung von neuen Unternehmen und finanzielle Zulagen für mehr als 50 Jahre alte Arbeitnehmer finanziert werden. Das Geld soll direkt an die Arbeitskräfte fließen. Die Dauer der Zahlung ist auf höchstens 18 Monate begrenzt. Voraussetzung für die Förderung soll nach Kommissionsangaben sein, daß die Arbeitsplatzverluste in einem direkten Zusammenhang mit der Änderung des internationalen Handelsgefüges stehen. Als Kriterien dafür werden in dem Entwurf die Verlagerung von Standorten in Länder außerhalb Europas, die starke Zunahme von Importen und der starke Bedeutungsverlust einer Branche in der EU genannt. Darüber hinaus müssen mindestens 1000 Stellen in den Unternehmen und bei den Zulieferern wegfallen. Der Beweis dafür muß von den Staaten erbracht werden. Sie müssen auch den Antrag für die Gelder aus dem Fonds stellen.

EU-Staaten und das Europäische Parlament müssen noch zustimmen

Konkrete Fälle, auf die die Kriterien zutreffen würden, nannte die Kommission nicht. Sie verwies aber ausdrücklich darauf, daß mit dem Geld nicht die Folgen von Standortverlagerungen innerhalb der Europäischen Union abgefedert werden sollten. Das widerspreche der Idee des Binnenmarktes. Somit hätten etwa die Mitarbeiter des AEG-Werks in Nürnberg, deren Stellen nach Polen verlagert werden, keine Ansprüche. Finanziert werden soll der Fonds durch nicht genutzte Gelder aus dem EU-Budget. Dieses Geld würde ansonsten an die Mitgliedsländer zurückfließen. Der Kommissionsvorschlag muß noch von den EU-Staaten und vom Europäischen Parlament angenommen werden.

Quelle: hmk., F.A.Z., 02.03.2006, Nr. 52 / Seite 13
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Von Heike Göbel

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