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Arbeitsmarkt Eine Million Minijobs

18.07.2003 ·  Die Verfahrensvereinfachungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse haben rund 930.000 neue Arbeitsplätze geschaffen, 170 000 davon Nebenjobs. Die Bundesregierung nennt die Neuordnung einen Erfolg.

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Die Verfahrensvereinfachungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse haben nach Angaben der Bundesregierung 930.000 neue Arbeitsplätze geschaffen, 170.000 davon Nebenjobs. Ende Juni seien 5,8 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse registriert worden, sagte Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) am Freitag in Berlin, rund 1,7 Millionen mehr als zur letzten Messung im September 2002.

Georg Greve, Erster Direktor der Bundesknappschaft, die Sozialbeiträge und Steuern der Arbeitsverhältnisse zentral erfaßt, sprach davon, daß bis Ende August die Zahl von einer Million neuer Minijobs überschritten werde. Eine Verdrängung regulärer Beschäftigung könne man nicht feststellen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte, die Regelung helfe nur den Arbeitgebern, nicht aber den Arbeitslosen.

Schmidt nannte die zum 1. April in Kraft getretene Neuregelung einen Erfolg. Die Minijobs böten mehr Beschäftigung auch für Menschen mit geringer Qualifikation, flexiblere und entlastende Regelungen für Arbeitgeber und sorgten für zusätzliche Einnahmen in der Sozialversicherung und Steuern. Die Sozialversicherung habe so Einnahmen von 175 Millionen Euro erzielt. Das zeige, daß eine "erfolgreiche Beschäftigungspolitik der beste Weg zur Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme" sei. Auch die Zahl der in privaten Haushalten gemeldeten Beschäftigungen sei gestiegen. Nach 27000 im September seien es im Juni etwa 33700 gewesen. Gerade hier liege ein großes Potential, Schwarzarbeit in legale Arbeitsverhältnisse zu bringen.

Der CDU-Wirtschaftspolitiker Karl-Josef Laumann sprach von einem "großartigen Erfolg" der Minijobs. Der sei aber nur durch die von der Union eingebrachten Vorschläge ermöglicht worden.

Minijobs sind Beschäftigungen mit einer Bruttoverdienstgrenze von 400 Euro. Arbeitet ein Arbeitnehmer weniger als 50 Arbeitstage oder zwei Monate, ist auch das ein Minijob. Arbeitgeber zahlen ihre Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale. Für jeden Beschäftigten überweisen sie 25 Prozent pauschal (12 Prozent Renten-, 11 Prozent Krankenversicherung, 2 Prozent Pauschalsteuer).

Quelle: ami., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.07.2003, Nr. 165 / Seite 9
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