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Arbeitsmarkt Der ungeliebte Minijob

23.09.2009 ·  Debatten über den Niedriglohnsektor drehen sich meist um die Zeitarbeiter. Dagegen bleibt die größte Niedriglohngruppe häufig außen vor: die Minijobber. Der Sprung auf eine Vollzeitstelle gelingt nur wenigen.

Von Sven Astheimer
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Debatten über den deutschen Niedriglohnsektor drehen sich meist um die rund 500 000 Zeitarbeiter. Das liegt an den öffentlichkeitswirksamen Kampagnen der IG Metall. Sie macht für eine Regulierung dieser Branche mobil, um die Erosion ihrer Organisation in den Unternehmen zu verhindern. Dagegen bleibt die größte und damit wichtigste Niedriglohngruppe häufig außen vor: die mehr als sieben Millionen Minijobber.

Mehr als jeder sechste Erwerbstätige geht einer solchen "geringfügigen" Beschäftigung nach, für die der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 30 Prozent an Steuern und Abgaben zahlt. Der Arbeitnehmer bekommt höchstens 400 Euro im Monat, brutto für netto wohlgemerkt. Die Bewertungen des Minijobs als Arbeitsmarktinstrument gehen erheblich auseinander: Den einen gilt er als Beschäftigungsmotor für Problemgruppen, den anderen als ungerechtfertigte Verschwendung von Steuern und Abgaben sowie Instrument zur Lohndrückerei. Dementsprechend unterschiedlich sind die Pläne der Parteien, wie es mit den Minijobs nach der Wahl weitergehen soll: Die Grünen und die Linkspartei wollen sie schlichtweg abschaffen, nachdem sogar das Statistische Bundesamt den Minijobbern das höchste Armutsrisiko aller Erwerbstätigen bestätigt hat. Die SPD wäre hingegen schon damit zufrieden, wenn die Wochenarbeitszeit wieder auf 15 Stunden begrenzt würde. Die Union möchte alles beim Alten belassen, und die FDP macht sich für eine Aufstockung der Verdienstgrenzen auf 600 Euro monatlich stark. Wer hat nun recht?

Statt zum Sprungbrett wird die geringfügige Beschäftigung zur Falle

Geringfügige Beschäftigung ist kein neues Phänomen, allerdings ist sie erst seit der rot-grünen Arbeitsmarktreform 2003 unter dem Namen Minijob bekannt. Damals wurden vor allem die Verdienstgrenzen angehoben und die Wochenarbeitszeit freigegeben. Dafür nimmt der Staat hohe Ausfälle an Steuern und Sozialabgaben in Kauf. Die damalige Bundesregierung versprach sich von dieser Investition weniger Schwarzarbeit, vor allem in privaten Haushalten, und Erfolge im Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit. Die Bezieher von Arbeitslosengeld II sollten durch die Aufnahme einer finanziell attraktiven Teilzeitbeschäftigung langsam wieder an eine Vollzeitstelle herangeführt werden.

Doch die Begleitforschung zu den Minijobs kommt nach wenigen Jahren zu dem Ergebnis, dass mit dieser Förderung "keine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entstanden ist". Stattdessen ist von "Lock-in-Effekten" die Rede, statt zum Sprungbrett werde die geringfügige Beschäftigung zur Falle. Somit ist also der gewünschte Niedriglohnarbeitsmarkt entstanden, er verhilft jedoch nicht zum Aufstieg in bessere Jobs.

Der Grund liegt vor allem in der Ausgestaltung. Zwar üben heute mehrere hunderttausend Bezieher von Arbeitslosengeld II einen Minijob aus, doch meist nur in geringem Umfang. Denn sie dürfen vom Zuverdienst nur die ersten 100 Euro komplett behalten, darüber hinausgehende Einkünfte werden in hohem Maß auf die Sozialleistung angerechnet. Mehr zu verdienen lohnt sich für sie kaum. Deshalb arbeiten die meisten nur ein paar Stunden im Monat nebenher, der Sprung auf die Vollzeitstelle bleibt schwierig und gelingt nur wenigen.

Dennoch ist die Zahl der geringfügig Beschäftigten in den vergangenen sechs Jahren um zwei Millionen gestiegen. Dieser Zuwachs geht nahezu komplett auf Berufstätige mit Nebenjob zurück. Früher verboten, bezuschusst der Staat heute eine Feierabendtätigkeit üppig. Schön dumm, wer da etwa Nebeneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit noch voll versteuert, wenn er die Möglichkeit hat, die Einnahmen als Minijobber komplett einzustecken. Es gibt auch deutliche Hinweise darauf, dass Unternehmen dazu übergegangen sind, Vollzeitstellen in Teilzeitposten und Minijobs zu splitten. Das senkt die Arbeitskosten für den Arbeitgeber, gleichzeitig hat der Arbeitnehmer mehr in der Tasche - zu Lasten der öffentlichen Kassen.

Das Minijob-Privileg für Nebentätigkeiten sollte ersatzlos gestrichen werden

Für diesen steuersystematischen Sündenfall fehlt eine stichhaltige Begründung. Gerade angesichts tiefer Löcher in öffentlichen Haushalten und Sozialkassen wäre es deshalb die erste Aufgabe einer neuen Bundesregierung, gleich welcher Couleur, das Minijob-Privileg für Nebentätigkeiten ersatzlos zu streichen. Freilich brächte das neue Bürokratie und Kontrollen, solange man für hauptberufliche Minijobber das Privileg erhalten will.

Doch eine komplette Abschaffung der Minijobs kann sich die Politik vorerst nicht leisten. Die Gefahr wäre groß, dass dann viele der fünf Millionen hauptberuflichen Minijobber in die Schwarzarbeit abwanderten - zum Schaden der öffentlichen Kassen. Und das theoretisch hohe Armutsrisiko, das sich aus dem geförderten Höchstverdienst von 400 Euro im Monat ergibt, wird in der Praxis durch den Sozialstaat wirksam abgemildert. Wer wenig verdient, dessen Einkommen wird durch Hartz-IV-Leistungen aufgestockt.

Nach wie vor stellt die geringfügige Beschäftigung trotz offensichtlicher Mängel für viele die einzige Alternative zur vollständigen Erwerbslosigkeit dar. Solange die Politik kein überzeugenderes Konzept für den Niedriglohnsektor vorlegt, kann sie auf die ungeliebten Minijobs nicht verzichten.

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Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

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