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Arbeitsmarkt Ärger um Hartz IV

08.12.2004 ·  Arbeitslose müssen in Plattenbauten ziehen? Arbeiten für nur einen Euro in der Stunde? Zehntausende gingen gegen „Hartz IV“ auf die Straße. Inzwischen ist klarer, was die Arbeitsmarktreform wirklich bedeutet.

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Wenige Themen sorgten 2004 für so viel Aufregung wie die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, kurz: Hartz IV. Langzeitarbeitslose müssen künftig in heruntergekommenen Plattenbauten wohnen, hieß ein Gerücht. Sie werden dazu verpflichtet, für einen Euro in der Stunde zu arbeiten, ein anderes. Hartz IV, der vierte Teil der Arbeitsmarktreformen, ließ im August Zehntausende auf die Straße gehen.

So dicke kommt es dann doch nicht: Arbeitslose dürfen ihre Wohnung - wenn sie nicht zu groß ist - behalten, und die Ein-Euro-Jobs heißen nur so, weil Erwerbslose für bestimmte Arbeiten ein bis zwei Euro je Stunde zusätzlich zum Arbeitslosengeld II bekommen. Inzwischen beteiligen sich nur noch einige Dutzend Menschen an den „Montagsdemonstrationen".

Schuften im Drei-Schicht-Betrieb

Noch immer aktuell ist dagegen die Diskussion um die gewaltige Bürokratie, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) aufbauen mußte, um die Umstellung pünktlich zum Jahresbeginn zu bewältigen. Bis Anfang Dezember sind 87 Prozent der 2,35 Millionen verschickten Anträge vollständig ausgefüllt an die Agenturen zurückgekommen. Inzwischen schuften die BA-Mitarbeiter im Drei-Schicht-Betrieb von 5 bis 22 Uhr, Amtschef Frank-Jürgen Weise läßt auch an den Adventssamstagen arbeiten.

Ob im Januar jeder Langzeitarbeitslose sein Geld bekommt, scheint trotzdem noch nicht ausgemacht: Widersprüche gegen die Bescheide werden erst ab Januar bearbeitet. Nicht einmal BA-Vorstand Heinrich Alt kann ausschließen, daß einige Erwerbslose damit im Januar leer ausgehen könnten.

Die Verwirrung über die tiefgreifende Arbeitsmarktreform ist groß. Was bedeuten die Gesetzesänderungen denn für die Betroffenen? Was wird sich ändern und wie sieht der Zeitplan dafür aus? Die acht wichtigsten Fragen - und die Antworten darauf:

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Arbeitsmarktreform

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Von Heike Göbel

Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ist ein Ausweis unbelehrbaren Glaubens an die unbegrenzte Leistungsfähigkeit des Sozialstaates. Dass Eltern ihre Kinder, wie seit Menschengedenken, unbezahlt hüten, ist in Deutschland offenbar nicht mehr denkbar. Mehr 8 7

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