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Arbeitsmarkt 14 Milliarden Euro für Kurzarbeit

18.08.2009 ·  Kurzarbeit ist teuer. Diese These stand schon lange im Raum. Jetzt wird sie durch eine neue Studie bestätigt: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Arbeitslosenversicherung müssen allein im laufenden Jahr zusammen rund 14 Milliarden Euro für Kurzarbeit aufbringen.

Von Sven Astheimer
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Der Erhalt von Arbeitsplätzen durch den großflächigen Einsatz von Kurzarbeit hat einen hohen Preis. Für die befristete Arbeitszeitreduzierung mit teilweisem Lohnausgleich müssen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Arbeitslosenversicherung allein im laufenden Jahr zusammen rund 14 Milliarden Euro aufbringen. Dies geht aus einer neuen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. „Die finanziellen Lasten der Kurzarbeit sind also auf mehrere Schultern verteilt“, schreiben die Autoren. Im Jahresdurchschnitt gehen die Wissenschaftler von 1,1 Millionen Kurzarbeitern aus, der Arbeitsausfall beläuft sich im Mittel auf 38 Prozent. Im Juli lag die Zahl nach BA-Schätzungen bei rund 1,4 Millionen.

Die höchsten Lasten entfallen dabei mit rund 6 Milliarden auf den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit, denn die Arbeitslosenversicherung erstattet Kurzarbeitern mit Kindern 67 Prozent, sonst 60 Prozent, des Lohnausfalls in Form von Kurzarbeitergeld. Etwa 3 Milliarden Euro tragen die betroffenen Arbeitnehmer in Form nicht kompensierter Lohneinbußen zur Sicherung ihrer Beschäftigung bei. Auch für die Unternehmen ist das Instrument nicht kostenlos. Etwa 5 Milliarden Euro kostet sie das Instrument gemäß der IAB-Rechnung. Dabei können die Ausgaben in beide Richtungen um eine Milliarde schwanken. Während die direkten Lohnkosten für die reduzierte Arbeitszeit wegfallen, muss der Arbeitgeber die Lohnneben- oder Remanenzkosten prinzipiell komplett weiterzahlen. In einem ersten Schritt zu Beginn der Krise hat die Politik allerdings den Arbeitnehmeranteil an den Sozialbeiträgen der Arbeitslosenversicherung aufgebürdet. Spätere Erleichterungen sehen auch eine Übernahme des Arbeitgeberanteils vor, wenn die Kurzarbeit länger als ein halbes Jahr dauert oder wenn während der ersten sechs Monate schon Weiterbildung stattfindet.

Noch weitere Kosten neben den Sozialbeiträgen

Neben den Sozialbeiträgen muss der Arbeitgeber weitere Kosten übernehmen, etwa für bezahlte Wochenfeiertage, Tarifurlaub, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Vermögensbildung, betriebliche Altersvorsorge und sonstige tariflich vereinbarte Leistungen. Einige Tarifverträge sehen obendrein Zuschläge vor, die Kurzarbeit für Unternehmen teurer machen.

Ein Beispiel aus dem Verarbeitenden Gewerbe: Zu Bruttolohnkosten von 16,46 Euro kommen Lohnnebenkosten von 12,15 hinzu, die Gesamtpersonalkosten betragen damit 28,61 Euro je Stunde. In der ersten Phase betragen die Remanenzkosten 35 Prozent oder 10,01 Euro. Nach einem halben Jahr oder bei Weiterbildung sinken sie auf 24 Prozent oder 6,87 Euro. Sieht der gültige Tarifvertrag eine Nettolohnsicherung für Kurzarbeiter von 90 Prozent vor, steigen die Kosten für die Unternehmen wieder auf 37 beziehungsweise 48 Prozent.

Die Remanenzkosten seien für die Unternehmen die Alternative zu den Kosten, die für die Entlassung von Mitarbeitern sowie die Wiedergewinnung und Einarbeitung von neuem Personal im nächsten Aufschwung entstehen, lautet das Fazit der Autoren. Sie trügen auch zur Begrenzung von Mitnahmeeffekten bei und wirkten der Konservierung überholter Wirtschaftsstrukturen entgegen. „Denn finanziell ausgezehrte und perspektivlose Betriebe können die beträchtlichen Remanenzkosten der Kurzarbeit nicht tragen.“

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Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

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