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Arbeitslosengeld II Tausende Arbeitslose unter Verdacht

19.10.2005 ·  Der Verwaltungsrat der Bundesagentur rechnet mit einer Mißbrauchsquote beim Arbeitslosengeld II von 10 Prozent. Vor allem die neue Regelung zu Bedarfsgemeinschaften scheint zum Betrug einzuladen.

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Die Diskussion um möglichen Leistungsmißbrauch durch Langzeitarbeitslose spitzt sich zu. Der stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Peter Clever, rechnet damit, daß „mindestens 10 Prozent“ der Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) keinen Anspruch hätten.

Diese Schätzung sei noch „sehr, sehr vorsichtig“, sagte Clever, der als Vertreter der Arbeitgeber im Kontrollgremium der Agentur sitzt, dieser Zeitung. Er geht damit noch über die Prognosen von Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) hinaus, der bereits vergangene Woche in einer Studie auf vermeintliche Mißbrauchsfälle hingewiesen hatte.

Das Erwerbslosen-Forum Deutschland wies Clevers Mutmaßung zurück und forderte Beweise. Mit den Verdächtigungen solle lediglich von „hausgemachten Problemen“ der BA abgelenkt werden. Im laufenden Jahr liegen die Kosten für das aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hervorgegangene ALG II um 12 Milliarden Euro über dem Etatposten im Bundeshaushalt.

Auffällige „Zellteilung“ bei Bedarfsgemeinschaften

Die Grünen hatten bereits dem Bundeswirtschaftsministerium eine „primitive Stimmungsmache gegen Sozialleistungsbezieher und Ausländer“ vorgeworfen und das Haus aufgefordert, den Bericht sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Das Ministerium wies die Vorwürfe zurück. Der Bericht enthalte eine beispielhafte Aufzählung von Fällen, die seine Recherchen und die der BA aufgedeckt hätten.

Die Broschüre werde weiter verschickt und weder inhaltlich noch sprachlich überarbeitet, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Der Kampf gegen Leistungsmißbrauch habe Minister Clement immer sehr am Herzen gelegen. Besonders der auffälligen „Zellteilung“ bei den Bedarfsgemeinschaften, auf die schon der Ombudsrat hingewiesen hatte, müsse verstärkt nachgegangen werden.

Clever bezieht sich bei seinen Aussagen auf die Ergebnisse einer Telefonumfrage, die die Bundesagentur im Sommer im Auftrag der Arbeitsgemeinschaften durchgeführt hat, die seit Jahresanfang für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständig sind.

Clever: „Nachforschung ist moralisches Gebot“

Weil einige Personalakten von ALG-II-Empfängern Lücken aufwiesen, fragte die Behörde bei rund 340.000 Personen nach. Nach Abschluß gab die BA bekannt, daß sie im August 15.000 Personen aus ihrer Arbeitslosenstatistik entfernt habe. Die Behörde wies aber darauf hin, daß dies nicht unbedingt auf Leistungsmißbrauch hindeute. So könne auch nach Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses noch Anspruch auf aufstockendes ALG II bestehen, wenn der Lohn unterhalb des Existenzminimums liegt.

Verwaltungsrat Clever sagte nun, daß 170.000 Arbeitslose gar nicht erreicht worden seien, obwohl jeder 10 Mal - zu unterschiedlichen Zeiten und an verschiedenen Tagen - angerufen worden sei. „Wo sind die denn?“ fragte Clever. Die Verwaltung habe „die Pflicht nachzuschauen, was da los ist“. Dies sei „ein moralisches Gebot gegenüber dem Steuerzahler“. Weitere 43.000 Personen hätten sich geweigert, an der Befragung teilzunehmen.

Er wundere sich doch sehr über Ratschläge der Arbeitslosenverbände zu solchen Blockadehaltungen, sagte Clever. Es stelle sich die Frage, wie unter diesen Bedingungen jemand durch die Bundesagentur erfolgreich in Arbeit vermittelt werden solle. Insgesamt könne man bei 32.000 Personen von einer „Grauzone“ sprechen, behauptete Clever, der Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ist.

Quelle: svs./nf., F.A.Z., 20.10.2005
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