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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Arbeitslosengeld Betrugsfälle bei Hartz-IV-Empfängern gesunken

 ·  Im Jahr 2011 gab es deutlich weniger Fälle mit Verdacht auf Schwarzarbeit. Auch die Zahl der Fälle wegen eines begründeten Straftatverdachts ging zurück. Dadurch sinkt die Zahl der eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren erheblich.

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Die Bundesagentur für Arbeit hat im vergangenen Jahr deutlich weniger Betrugsfälle bei Hartz-IV-Empfängern registriert. Knapp 47.500 Fälle seien 2011 wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung weitergegeben worden, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ am Donnerstag unter Berufung auf den neuen Jahresbericht zur „Bekämpfung von Leistungsmissbrauch“ der Bundesagentur. Das sei ein Minus von 9,1 Prozent verglichen mit dem Vorjahr.

„Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt“

Dem Bericht zufolge wurden auch deutlich weniger Fälle wegen eines begründeten Straftatverdachts an die Staatsanwaltschaft überreicht. Diese Zahl ging demnach um 16,7 Prozent auf fast 20.000 Fälle zurück. „Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt“, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur der Zeitung. Die Arbeitsagentur stehe in der Pflicht gegenüber jedem einzelnen Steuerzahler.

Insgesamt haben laut der Auswertung die eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren binnen eines Jahres um fast 50.000 auf etwa 177.000 abgenommen. In den meisten Fällen verhängen die Jobcenter dabei selbst Strafen, zum Beispiel ein Verwarnungsgeld oder Geldbußen. Im Durchschnitt lagen diese 2011 den Angaben zufolge bei 111,73 Euro pro Fall. Derzeit erhält ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger 374 Euro im Monat. Außerdem bekommt er die Kosten für seine Unterkunft ersetzt.

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