13.04.2010 · Derzeit scheint beim Arbeitnehmerdatenschutz nichts wirklich zu funktionieren. Flächendeckend herrscht Verwirrung darüber, was überhaupt noch zulässig sei. Klare Regeln müssen so schnell wie möglich kommen, damit sich kein Arbeitgeber mehr hinter der unklaren Rechtslage verstecken kann.
Von Corinna BudrasGoogeln ist zum Volkssport geworden. Es gibt kaum jemanden, der im Internet nicht ab und zu nach interessanten Spuren von Sandkastenfreunden, Bekanntschaften oder Vorgesetzten sucht. Auch Arbeitgeber nutzen das Internet gerne für eine zwanglose Recherche über Bewerber, doch sollten sie sich eine allzu umfangreiche Suche derzeit lieber verkneifen – sonst könnten sie in ein datenschutzrechtliches Minenfeld geraten.
Seit den vielen – tatsächlichen und vermeintlichen – Datenschutzskandalen der vergangenen zwei Jahre ist kaum ein arbeitsrechtliches Thema so hochgekocht wie der Arbeitnehmerdatenschutz. Die Debatte trägt hysterische Züge. Das hat dazu geführt, dass Arbeitsrechtler selbst bei einer scheinbar harmlosen Internetrecherche darüber grübeln, ob sie in der aktuellen Rechtslage überhaupt zulässig ist. Nun versucht Bundesinnenminister Thomas de Maizière, mit einem neuen Gesetzentwurf eine neue Sachlichkeit in die Debatte zu bringen. Dafür ist es höchste Zeit.
Dabei geht es nicht darum, Unternehmen in Schutz zu nehmen, die ohne jeden konkreten Verdacht ihre Mitarbeiter mit Hilfe von Videokameras oder gar Detektiven überwachen. Das ist ohne Zweifel rechtswidrig – und das haben Gerichte auch bisher schon nicht anders gesehen. Problematisch ist vielmehr, dass jüngst selbst legitime Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung in den Strudel der Empörung geraten sind. Das hat den unangenehmen Nebeneffekt, dass Arbeitgeber aus Furcht vor einem öffentlichen Spießrutenlauf intern nicht mehr gegen die stetig steigende Wirtschaftskriminalität vorgehen.
Bis vor kurzem interessierte der Datenschutz am Arbeitsplatz kaum jemanden so richtig. In den vergangenen Jahrzehnten hatte sich das Bundesarbeitsgericht nur in einer Handvoll Fälle mit dem Bundesdatenschutzgesetz beschäftigt; wenn überhaupt, dann wurden die Streitfälle meist von den unteren Instanzen entschieden. Dann wurde die Korruptionsbekämpfung – notgedrungen – zum neuen Modethema in Unternehmen, besonders die Deutsche Bahn musste sich durch ein ganzes Gestrüpp von internen Verfehlungen kämpfen.
Die Linie zwischen Datenschutz und Korruptionsbekämpfung ist nicht leicht zu finden
Unter dem Schlagwort Compliance erfanden die Konzerne zusätzliche Beschäftigung für ihre Hausjuristen: Auf einmal galt es, alle Mitarbeiter zur Rechtstreue zu erziehen und anhand der ohnehin im Unternehmen angehäuften Daten – Kontonummern, Adressen, Telefonnummern – regelwidriges Verhalten ausfindig zu machen. Doch je ausgefeilter und flächendeckender die neuen Compliance Tools sind, desto angreifbarer machen sich Arbeitgeber in Sachen Arbeitnehmerdatenschutz. Bahn-Chef Hartmut Mehdorn musste darüber gar seinen Posten räumen.
Die Linie zwischen gutem Arbeitnehmerdatenschutz und Bekämpfung böser Korruption lässt sich nicht ganz so einfach ziehen. Das zeigt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin, das unlängst der Kündigungsschutzklage einer ehemaligen hausinternen Korruptionsermittlerin der Bahn stattgegeben hat. Nach Ansicht der Berliner Richter haben Arbeitgeber bei Verdacht auf Wirtschaftsdelikte wie Bestechung oder Betrug weitreichende Befugnisse zur Aufklärung. Doch diese Entscheidung kam ein Jahr nach dem Höhepunkt der großen Datenschutzskandale, also etwas spät für eine ausgewogene Debatte.
Verwirrung allerorten nach dem Aktionismus der schwarz-roten Regierung
Für die damalige schwarz-rote Bundesregierung war es einfacher, auf der Welle der öffentlichen Empörung mitzuschwimmen. Sie zauberte eine neue Vorschrift in das Bundesdatenschutzgesetz, die dem bunten Treiben der Arbeitgeber Einhalt gebieten sollte – übrigens nicht zu verwechseln mit dem elektronischen Entgeltnachweis „Elena“, der derzeit für Protest sorgt. Dabei wurde tunlichst übersehen, dass die wirklich empörenden Fälle schon geahndet werden konnten.
Der überhastete Aktionismus der alten Regierung stärkte weniger die Rechte der Beschäftigten, sondern stiftete vielmehr flächendeckend Verwirrung darüber, was überhaupt noch zulässig sei. Dazu hat auch der Europäische Gerichtshof beigetragen. Jüngst nahm er die Überwacher aufs Korn: Die Luxemburger Richter entschieden, dass die Datenschützer der deutschen Bundesländer nicht unabhängig genug seien, weil sie unter staatlicher Aufsicht stünden. Auch hier muss sich künftig also einiges tun.
De Maizières Eckpunkte sind vielversprechend
Derzeit scheint beim Thema Arbeitnehmerdatenschutz nichts so richtig zu funktionieren, deshalb ist es wichtig, dass de Maizière so schnell wie möglich klare Regeln setzt. Die Eckpunkte, die er kürzlich vorstellte, sind vielversprechend. Sie sollten im schwierigen Prozess der Konsensfindung nicht verwässert werden.
Es ist sinnvoll, die bisherige Rechtsprechung in Gesetzesform zu gießen. Korruptionsbekämpfung mit den vorhandenen Daten der Beschäftigten muss möglich sein, soweit es sich um schwere Straftaten handelt. Andererseits muss auch die Videoüberwachung am Arbeitsplatz eindeutig geregelt werden. Künftig soll sich kein Arbeitgeber mehr hinter einer unklaren Rechtslage verstecken können – weder was die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität angeht noch den angemessenen Schutz der Arbeitnehmerdaten.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.692,96 | −1,41% |
| FAZ-INDEX | 1.495,13 | −1,32% |
| TecDAX | 769,89 | −0,43% |
| MDAX | 10.249,10 | −1,04% |
| SDAX | 4.985,13 | −0,71% |
| REX | 421,06 | −0,02% |
| Eurostoxx 50 | 2.480,76 | −1,65% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,01 | −1,60% |
| Dow Jones | 12.801,20 | −0,69% |
| Nasdaq 100 | 2.547,32 | −0,65% |
| S&P500 | 1.342,64 | −0,69% |
| Nikkei225 | 9.000,50 | +0,60% |
| EUR/USD | 1,3239 | +0,01% |
| Rohöl Brent Crude | 118,24 $ | +0,29% |
| Gold | 1.711,50 $ | −2,09% |
| Bund Future | 138,62 € | +1,01% |