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Arbeitnehmerdatenschutz Brüderle will Lohnmeldeverfahren stoppen

05.07.2010 ·  Bundeswirtschaftsminister Brüderle will die umstrittene Massenspeicherung von Arbeitnehmerdaten auf unbestimmte Zeit aussetzen. Zuletzt war auch in der Union die Skepsis gegen das Meldesystem „Elena“ gewachsen. Neben den hohen Kosten machten Kritiker datenschutzrechtliche Bedenken geltend.

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Die FDP will die massenhafte Erfassung von Arbeitnehmerdaten im System Elena auf den Prüfstand stellen und notfalls stoppen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte am Montag in Berlin einen entsprechenden Vorstoß von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP).

„Ich habe immer große Bedenken gegen Elena gehabt“, sagte sie. „Das hat sich zu einem „Riesenwust“ an Bürokratie und Daten entwickelt mit eine besonderen Belastung gerade für kleine und mittlere Unternehmen“, sagte die Justizministerin. „Deshalb bin ich sehr dafür, dass wir Elena insgesamt auf den Prüfstand stellen“, fügte sie hinzu.

Brüderle bezweifelt Elenas Wirkung

Wir müssen verschärft über ein Moratorium nachdenken“, hatte Brüderle zuvor gegenüber dem „Handelsblatt“ gesagt. Die Belastungen der öffentlichen Haushalte dürften durch dieses Verfahren nicht durch die Decke gehen. „Außerdem ist immer noch nicht klar, ob bei Teilen des Mittelstands tatsächlich eine Entlastung stattfindet“, sagte der Minister.

Seit dem 1. Januar sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an eine bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelte zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Erklärtes Ziel war die Entbürokratisierung der Wirtschaft. Jedes Jahr stellen die drei Millionen Arbeitgeber in Deutschland etwa 60 Millionen Einkommensbescheinigungen in Papierform aus, die für Anträge auf bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld erforderlich sind. Dieser Aufwand sollte durch den elekronischen Einkommensnachweis (Elena) erhebliche verringert werden.

Dem Pressebericht zufolge traf sich vergangene Woche eine Staatssekretärsrunde aus den beteiligten Ministerien und dem Kanzleramt, um eine „Bestandsaufnahme“ zu erstellen. Dabei sei auf Kostenprobleme, aber auch auf datenschutzrechtliche Schwierigkeiten hingewiesen worden. In der Datenbank werden etwa die Höhe des Einkommens, Beginn und Ende der Beschäftigung oder die Anschrift des Arbeitgebers gesammelt.

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Von Heike Göbel

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29.05.2012 17:45 Uhr
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