Nicht alles, was in den vergangenen Jahren als „Datenschutzskandal“ in der Arbeitswelt angeprangert wurde, war wirklich einer. Andere Affären waren schon nach geltendem Recht strafbar und endeten mit einer satten Verurteilung durch die Justiz.
Wenigstens versucht die Koalition nun doch noch, mehr juristische Klarheit über den Einsatz von Videokameras, Privatdetektiven oder Ortungssystemen zu schaffen. Der Gewinn an Rechtssicherheit ist allerdings begrenzt: Die Abwägung im Einzelfall, ob eine Maßnahme „verhältnismäßig“ ist, bleibt schwierig.
Zugleich steigt der bürokratische Aufwand für die Unternehmen immens. Wenigstens weiß man nun: Personaler dürfen sich Bewerber im Internet ansehen, sich aber nicht bei Facebook als „Freund“ ausgeben.
Ein Lastwagenfahrer darf per Satellit geortet, aber nicht auf die Rastplatz-Toilette verfolgt werden. Und die heimliche Ausspähung per Videokamera ist verboten, der „Einsatz von Ferngläsern und Fotoapparaten“ dagegen erlaubt.
Zu hoffen bleibt bei allem Persönlichkeitsschutz, dass die sonst immer unter dem Banner der Compliance geforderte Bekämpfung von Korruption und anderen Straftaten nicht auf der Strecke bleibt.
Nichts gegen angemessene Kontrollen, sofern nicht mit zweierlei
Maß gearbeitet wird.
Gottfried Lobeck (golo7)
- 12.01.2013, 20:26 Uhr
Die Crux
Heinrich Franzen (HinnekHiggens)
- 12.01.2013, 19:55 Uhr
Die Zeichen einer totalitären Arbeitgeberkultur werden immer evidenter.....
Stefan Schulz (civilservant)
- 12.01.2013, 15:50 Uhr