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Arbeitgeber Reform ohne Steuerzuschuß

13.01.2006 ·  Die Arbeitgeber drängen auf Entlastung der Arbeitskosten: Kernpunkte ihres Reformvorschlags sind reduzierte Kassenleistungen, höhere Zuzahlungen der Patienten und von den Arbeitseinkommen entkoppelte Prämien.

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Angesichts steigender Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung drängen die Arbeitgeber auf eine grundsätzliche Finanzreform der Kassen, mit der sie eine Entlastung von den Arbeitskosten herbeiführen wollen.

Kernpunkte ihres Reformvorschlags sind reduzierte Kassenleistungen, höhere Zuzahlungen der Patienten und von den Arbeitseinkommen entkoppelte Prämien. Nur so ließen sich die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung dauerhaft auf weniger als 40 Prozent des Bruttolohns senken, was die Regierung versprochen habe.

Für 180 Euro monatlich

Ein wesentlicher Vorzug des Modells ist aus Sicht der Arbeitgeber, daß es keiner zusätzlichen Steuergelder bedürfte, um Kinder und Einkommensschwache mitzufinanzieren. Nach ihren Berechnungen wäre auf Basis eines abgespeckten Leistungsangebotes eine monatliche Prämie von 180 Euro für jeden der 56 Millionen Erwachsenen ausreichend, um die Kassenausgaben zu finanzieren - einschließlich der Kinder, für die damit keine Beiträge erhoben werden müßten. Der heutige Arbeitgeberbeitrag (knapp die Hälfte des Beitragssatzes bis zur Einkommensbemessungsgrenze von 3562,50 Euro) würde dann auf das Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer aufgeschlagen und müßte versteuert werden. Die Steuermehreinnahmen von 22 Milliarden Euro würden ausreichen, um den Sozialausgleich für diejenigen zu zahlen, die sich die Prämie nicht leisten könnten. "Durch das Gesundheitsprämienmodell wird die gesetzliche Krankenversicherung weder teurer noch billiger, aber beschäftigungsfreundlicher", sagt BDA-Präsident Dieter Hundt.

Mehr Wettbewerb

Die Auswirkungen solch einer Reform auf den einzelnen Haushalt wären unterschiedlich. Zwar würden die Arbeitnehmer entlastet, doch müßten sie das Krankengeld obligatorisch privat absichern (rechnerisch 13,50 Euro im Monat). Auch müßte für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehegatten die Prämie bezahlt werden. Kranke würden stärker belastet, etwa durch eine Praxisgebühr von 5 Euro je Arztbesuch und eine Anhebung der Freigrenze für Zuzahlungen auf 3 statt 2 Prozent des Jahreseinkommens. Rentner würden schlechter gestellt, weil sie den Zuschuß der Rentenkasse zu ihrer Krankenversicherung künftig versteuern müßten.

Allerdings könnte das Prämienmodell, das dem ersten Modell der CDU ähnelt, durch eine zusätzliche kapitalgedeckte Privatversicherung ergänzt werden, was aber weitere Ausgaben für die Bürger bedeuten würde. Das System der privaten Krankenversicherung, das den Vorzug umfangreicher Altersrückstellungen habe, wollen die Arbeitgeber nicht antasten. Hingegen wollen sie im ganzen Gesundheitssystem für mehr Wettbewerb sorgen.

Quelle: ami., F.A.Z., 13.01.2006, Nr. 11 / Seite 12
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