03.03.2007 · Die VW-Affäre geht in die nächste Gerichtsrunde: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nach Informationen einer Nachrichtenagentur gegen den früheren Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert und gegen den Ex-VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer Anklage erhoben.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa gegen den früheren VW-Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert Anklage wegen Anstiftung zur Untreue erhoben. Volkert wird gemeinsam mit dem früheren VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer auf der Anklagebank sitzen. Ihm wirft die Behörde Untreue vor. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Braunschweiger Landgericht steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft will am Montag nähere Einzelheiten bekannt geben.
In der VW-Affäre um Schmiergelder und Lustreisen war im Januar als erster der ursprünglich insgesamt 14 Beschuldigten der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt worden. Außerdem soll sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Uhl wegen Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen und wegen fünf falscher eidesstattlicher Aussagen verantworten. Uhl war früher Geschäftsführer des VW-Betriebsrates.
Anklage seit Wochen erwartet
Eine Anklage gegen Volkert wird bereits seit mehreren Wochen erwartet. Mitte Februar hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, die Ermittlungen seien so gut wie abgeschlossen. Volkert hatte vorübergehend in Untersuchungshaft gesessen, weil er versucht haben soll, Gebauer zu einer Falschaussage zu bewegen. Nach einem Geständnis, in dem er die ihm zu Last gelegten Straftaten weitgehend einräumte, kam Volkert wieder frei.
Gebauer war bei VW Bindeglied zwischen Konzern und Betriebsrat. Er soll Volkerts Reisen organisiert und die Kosten teilweise mit Eigenbelegen über Volkswagen abgerechnet haben.
Die Zeitschrift „Spiegel“ hatte unlängst unter Berufung auf Justizkreise berichtet, Volkert habe sich nach Überzeugung der Ermittler der Anstiftung zur Untreue schuldig gemacht, weil er mehr Geld für sich und einen Beratervertrag für seine damalige Geliebte gefordert habe. Außerdem habe er verlangt, dass sie für Reisen auf Konzernkosten aus Brasilien eingeflogen wurde. Nach dem Gesetz wird ein Anstifter wie ein Täter betraft. Bei einer Verurteilung drohen je nach Schwere der Delikte bis zu fünf Jahre Haft.
Was ist mit Piech ?
Karl-Heinz Andresen (khaproperty)
- 03.03.2007, 14:35 Uhr
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