Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) erwartet bis zum Jahresende einen deutlichen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen am Neuen Markt. Bis zur vergangenen Wochen hätten bereits 30 Unternehmen aus dem Segment im laufenden Jahr einen Insolvenzantrag gestellt, sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker.
Bis Ende des Jahres könnte noch einmal die gleiche Zahl hinzukommen. Insgesamt seien mehr Unternehmen zahlungsunfähig geworden als die DSW zu Beginn des Jahres erwartet habe. Vor diesem Hintergrund forderte die DSW eine Stärkung der Aktionärsrechte im Falle von Insolvenzen und bei Verletzung der Informationspflicht.
Persönlich haftbare Vorstände
In diesem Bereich sieht der DSW den dringendsten Reformbedarf. So sprach sich Hocker dafür aus, dass Vorstände und Aufsichtsräte künftig persönlich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschinformationen haften sollen. Bislang können Anleger Schadenersatzansprüche nur gegenüber der Gesellschaft und nicht gegenüber den verantwortlichen Personen geltend machen. Damit bezahle der Aktionär seinen Schadenersatz - über seine Beteiligung am Unternehmen - aus seiner eigenen Tasche, erklärte Hocker.
Zwar bestehe eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht in diesen Fällen. Dies beträfe jedoch nur die Ad-hoc-Publizität, sagte Hocker. Die kapitalmarktrechtliche Informationshaftung müsse aber auch Falschdarstellungen in allen Pflichtveröffentlichungen und freiwilligen Informationen einschließen. Kombiniert werden sollte dies mit einer Verbesserung der Klagerechte von Aktionären, wobei Ansprüche auch künftig kollektiv durchsetzbar sein müssten. „Dabei sprechen wir nicht von einer Sammelklage nach US-Vorbild, die nach deutschen Recht nicht möglich sein wird“, sagte Hocker.
Darüber hinaus müssten die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erweitert werden, forderte der DSW-Hauptgeschäftsführer. Sie solle künftig bei börsennotierten Gesellschaften Sonderprüfungen anordnen und Abschlussprüfer zurückweisen dürfen. Auch die Abschlussprüfer müssten besser kontrolliert werden. Selbst die Wirtschaftsprüferkammer habe eingeräumt, dass wachsende Konkurrenz und der Margendruck innerhalb der Branche die Qualität der Arbeit beeinträchtige.
Aus Sicht der DSW sei eine private Institution unter Beteiligung aller kapitalmarktrelevanten Kreise das geeignete Kontrollinstrument. Die Rolle des Abschlussprüfers sollte durch die Sicherung seiner Unabhängigkeit gestärkt werden. „Es darf nicht sein, dass der Abschlussprüfer seine eigene Beratungsleistung überprüft und testiert“, sagte Hocker.
Auch sollten Wirtschaftsprüfer zukünftig nicht mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes aus der Prüfung und Beratung eines einzelnen Unternehmens erzielen. Bislang liege die Grenze bei 40 Prozent.
Hocker forderte weiterhin eine Deckelung der Vorstandsbezüge. Dazu müsse es „dringend kommen“. Dabei wollte er keine konkreten Zahlen nennen. In der Gewichtung sollten jedoch 30 bis 50 Prozent des Gehalts Fixbeträge sein und der Rest bei Erreichung von eigenen Zielvorgaben und bei einem positiven Abschneiden des Unternehmens im Branchenvergleich gezahlt werden. Den Aktionären sollte regelmäßig durch eine Veröffentlichung der einzelnen Vorstandsgehälter Einblick in deren Entwicklung gewährt werden.
Allerdings müssten die Aktionäre die ihnen zustehenden Recht auch konsequent nutzen. Eine Untersuchung der DSW zeige, dass die Präsenz von Aktionären der Dax-Werte auf Hauptversammlungen gegenüber dem Vorjahr erneut gesunken sei und nun im Schnitt bei 51,23 Prozent läge. Damit sei diese Quote in vier Jahren um knapp zehn Prozentpunkte gesunken. Insbesondere die institutionellen Anleger forderte die DSW daher auf, ihr Stimmrecht auszuüben und eine aktivere Rolle zu spielen. Falls die persönliche Anwesenheit von Fondsvertretern nicht möglich sei, sollte ein „unabhängiger Stimmrechtsvertreter“ wie die DSW beauftragt werden.