Home
http://www.faz.net/-gqe-om8a
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Anklage "Vorsätzlich und schuldhaft"

23.06.2004 ·  Nach fünfmonatiger Beweisaufnahme im Mannesmann-Prozeß haben sich die Staatsanwälte in ihrem Schlußvortrag von der vollen Schuld der Angeklagten überzeugt gezeigt.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Nach fünfmonatiger Beweisaufnahme im Mannesmann-Prozeß haben sich die Staatsanwälte in ihrem Schlußvortrag von der vollen Schuld der Angeklagten überzeugt gezeigt.

Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser und die übrigen vier Angeklagten hätten sich der Untreue in einem besonders schweren Fall beziehungsweise der Beihilfe dazu schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Johannes Puls am Mittwoch in seinem auf zwei Tage angelegten Schlußplädoyer.

„Die Angeklagten handelten vorsätzlich und schuldhaft", sagte Puls weiter. Die Zahlung der umstrittenen Millionen-Prämien und -Abfindungen, die bei der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Konkurrenten Vodafone vor vier Jahren geflossen waren, hätten nur im Interesse der Beschuldigten und nicht im Interesse des Unternehmens gelegen. Zudem seien die Beschlußgrundlagen für die Zahlungen nichtig gewesen.

Urteil noch im Juli erwartet

In dem Ende Januar begonnenen Prozeß wird voraussichtlich noch im Juli ein Urteil ergehen. Die Anwälte der sechs Angeklagten hatten immer wieder die Unschuld ihrer Mandanten betont. Ackermanns Anwälte und andere Verteidiger rechnen mit Freisprüchen. Grund dafür sind Aussagen des Gerichts von Ende März. Damals hatte die Kammer in einer Zwischenbilanz erklärt, der Vorwurf der Untreue habe sich nicht erhärtet.

Anders als die Kammer in der Zwischenbilanz erklärt hatte, gehe die Staatsanwaltschaft aber davon aus, daß die Angeklagten vorsätzlich und schuldhaft gehandelt hätten, unterstrich Puls und versuchte damit, das Gericht doch noch umzustimmen. Beweisen wolle er dies vor allem durch Indizien. Das über fünfmonatige Verfahren habe nicht „den Zeugen“ gebracht, um Schuld oder Unschuld zu beweisen. „Dieses Strafverfahren ist ein Indizienverfahren", betonte Puls.

Ackermann, Esser und der ehemalige IG-Metall-Chef Klaus Zwickel müssen sich seit Januar vor Gericht verantworten. Die Ankläger wollen ihren Schlußvortrag an diesem Donnerstag fortsetzen und dann auch die Strafforderungen verkünden. In der kommenden Woche beginnen dann die Plädoyers der Verteidigung. Danach haben die Angeklagten das letzte Wort.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP, Reuters, dpa
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Die Förderlücke

Von Heike Göbel

Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ist ein Ausweis unbelehrbaren Glaubens an die unbegrenzte Leistungsfähigkeit des Sozialstaates. Dass Eltern ihre Kinder, wie seit Menschengedenken, unbezahlt hüten, ist in Deutschland offenbar nicht mehr denkbar. Mehr 8 7

29.05.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.396,84 +1,16%
 OK
NameKursProzent
FAZ-INDEX 1.394,15 +1,26%
Dow Jones 12.580,70 +1,01%
EUR/USD 1,2481 −0,06%
Rohöl Brent Crude 106,85 $ −0,38%
Gold 1.579,50 $ +0,31%
Umfrage

Anonym bewerben? Ist das gut?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.