15.07.2012 · Nordrhein-Westfalen hat angeblich eine neue CD mit Steuersünder-Daten gekauft. Die Schweiz reagiert nun sehr verärgert. Politiker und Wirtschaftsvertreter verweisen auf das Steuerabkommen. Die CVP erklärt, wenn sich der Staat als „Hehler“ betätige, sei das „eines Rechtsstaats unwürdig“.
Richtlinien für Lesermeinungen
Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.
Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.
Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.
Die Schweiz hat seit Unterzeichnung des Abkommens mit Deutschland mit
massivem Hochdruck daran gearbeitet, dass viele Schwarzgeldmilliarden
vor der Abgeltungssteuer verschont werden.
Banken und Regierung arbeiten unter dem Bankkundengehimnis-Rettungschirm
daran, Deutschland und andere EU-Länder (Fiskus u.
Volkswirtschaften) um die Steuern zu bringen.
Die Moral gilt nur für andere! Niemals für die Schweizer
Banken und die Regierung. Ca.
12 Milliarden Euro wurden mit speziell konzipierten Produkten so bereits gewaschen.
Bis zur Ratifizierung des Abkommens wird sich das noch verdoppeln.
Das ist einfach Heuchelei der Interessengruppen und Bank-Lobbiisten.
Karl Lietsch - nicht ganz so 1fach
Nach deutschem Recht hat jeder Steuerpflichtige, eine
Steuererklärung dem zust. Finanzamt einzureichen. Aufgrund des
Steuermonopols ist Inhaber dieser Daten der Staat; er garantiert auch
das Steuergeheimnis. Gibt ein Anleger seine Daten in die Schweiz, bleibt
aufgrund des Steuer-
monopols Inhaber weiter der deutsche Staat; die schweizer Bank ist
Besitzerin der Daten, aber
kein Inhaber. Was mir nicht gehört, kann mir auch nicht gestohlen
werden.
Wenn jemand von einem Kriminellen etwas kauft, natürlich billig,
dann ist er ein Hehler und wird nach dem Gesetz hart bestraft, auch weil
er sich damit einen großen Gewinn in die eigene Tasche steckt.
Wenn ein Politiker von einem Kriminellen etwas kauft dann ist das nach
der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes nicht strafbar
sondern dient der höheren Gerechtigkeit.
Vor dem Gesetz sind alle gleich, aber eben ein paar sind doch ein
bisschen gleicher.
So einfach ist das.
Die Schweiz ist im Recht! Muß ein Staat, der Geld an die EU verschenkt, Steuern illegal beschaffen?
Anscheinend hat der Wahlkampf zur Bundestagswahl bereits begonnen. Das
linke NRW torpediert mit solchen publicityträchtigen Aktionen das
Steuerabkommen mit der Schweiz. Anscheinend wollen sie die
Regierungskoalition mit einem von den Linken provozierten Platzen des
Steuerabkommens blamieren und düpieren.
Die Schweiz ist zu recht verärgert, wie würde NRW im
umgekehrten Fall reagieren? Wenn die Linken schon den Begriff Moral ins
Spiel bringen, sollten sie mal überlegen wie die Sozis in NRW
moralisch entrüstet wäre, wenn der chinesische und russische
Geheimdienst DORT tätig wäre und Geschäftsgeheimnisse
aufkaufen würde. Mich würde es interessieren, ob NRW es auch
gewagt hätte, in den USA oder GB illegal Daten zu beschaffen.
Wobei es zu diskutieren wäre, ob ein Staat, der Geld mit vollen
Händen, als ob es kein Morgen gibt, an die EU verschenkt und
verschleudert, wirklich so dringend Steuereinahmen bedarf, daß er
deswegen illegal Daten kaufen/klauen muß.
Die Trittbrettfahrer aus dem Alpenländle
Von der Kohäsionsmilliarde Osterweiterung (Beitrag für den
Zugang zum EU-Markt)
hat man gerade 180 Mio. gezahlt. Beiträge zum IWF hält man
zurück. Deutschland u.a.
versucht man auszutricksen, in dem man die Schwarzgeldmilliarden vor Inkrafttreten
(Ratifizierung) der Verträge mit speziell entwickelten
Finanzprodukten vor dem Abkommen
schützt und die Gelder verschiebt.
Man schreit wegen der Vergfolgung von Betrügern (zum eigenen
Nachteil) auf, hilft diesen aber seit Jahren gezielt die Nachbarstaaten
zu schädigen. Was für eine Moral und Heuchelei!
Der 'Ankauf' von sogenannten Steuer-CDs ist sicher kein besondes
würdevoller Vorgang. Bar jeglicher Würde sind jedoch der in
dem Steuerabkommen vorgesehene Verzicht auf eine Kontrolle der von den
Schweizer Banken abzuführenden Beträge sowie die Zusicherung
der Anonymität und damit der Straffreiheit für
Straftäter. Steuerhinterziehung ist Schwerkriminalität, ihre
Duldung macht die Staaten, die sich an ihr beteiligen und/oder sie nicht
mit allen Mitteln verfolgen, zu Unrechtsstaaten.
PS: Selbstverständlich sind die von den deutschen Behörden
gezahlten Beträge für den 'Ankauf' der Steuer-CDs in
Deutschland zu versteuern.
mit dem auf diese Weise "eingesackten" Geld? Er leitet es an Griechenland weiter, den Staat, in dem Steuerhinterziehung ein Volkshobby ist. Ich bezweifle auch sehr, dass in den anderen Staaten, die nun eiligst unter dem Rettungsschirm Zuflucht suchen, grosse Steuerehrlichkeit herrscht. Die Ausgabendisziplin und anderen Massnahmen, die nun unverzüglich an Angriff genommen werden sollten, lassen auch auf sich warten.
Wie wird mit den Daten denn umgegangen?
Um keine Missverstaendnisse aufkommen zu lasssen, Steuerhinterziehung ist strafbar und muss bestraft werden. Aber ich habe zunehmend Zweifel den hehren Motiven des deutschen Rechtsstaates. Hier geht es wohl mehr um Wahlkampfmunition fuer das Rot/Gruene Lager. Die Verwendung der Daten von der Steuer CD stoesst doch schon auf Schwierigkeiten. Wer sagt denn, dass all diese Daten wirklich richtig sind? Enthalten diese Daten vielleicht auch Inhaber von Konten in der Schweiz die ihr Geld korrekt versteuern und nur dem Standort Deutschland nicht mehr trauen? Noch ist es nicht verboten sein Geld im Ausland anzulegen. Somit steht der Personenkreis unter Generalverdacht und das ist wohl auch so erwuenscht. Und wie hier in Kommentaren auch schon geschrieben wurde, die wirklich "Grossen" kommen sowieso glimpflich davon. Ob man nun Mappus, Middelhoff, Zumwinkel oder sonst wie heisst, das Verfahren wird dann schon irgendwie geregelt. Nur weiter unten, da wird dann erbamungslos zugeschlagen.
Linke Gleichmacher-SPD kann ihre Gier nach Schweizer Geld nicht verhehlen!
Die renommierte alte Arbeiterpartei SPD ist leider immer mehr zu einem
Apparat verkommen, der versucht, ohne eigene Leistung an Geld zu
gelangen, wenn es stimmt, dass 3,5 Mio € für eine weitere
Steuer-CD gezahlt wurden.
Damit verstößt NRW gegen die seitens der BRD mit der Schweiz
getroffenen Vereinbarungen. Außerdem riecht das Ganz nach
Hehlerei. Verständlich, dass die Schweiz verärgert ist.
Aber mit Geld richtig umgehen u. nicht gleich den Kopf verlieren, wenn
Millionen € in greifbare Nähe rücken, fällt der SPD
schwer.
Wurde NRW schon im Zusammenhang mit seinem ungesetzlichen Haushalt
gerichtlich zurückgepfiffen, will es die SPD darauf ankommen
lassen, internationale Vereinbarungen zwischen D u. CH zu brechen.
So schlimm Steuerhinterziehung sein mag, die Sonderaufführung, die
sich das SPD-gelenkte NRW genehmigt, zeigt das niedere moralische u.
politische Niveau, auf das sich das SPD-NRW begibt, wenn Silberlinge in
der Nähe glitzern.
Pfui Teufel!
Was ist das für eine Moral, wenn man Diebe (Steuerbetrüger) laufen läßt?
@Klaus Wege: bitte richtig zitieren bzw.im Gesamtzusammenhang darstellen.FL-CH=Einheit liegt vor
Als Staat ist FL nach außen hin autonom. Wirtschaftlich bildet es eine Einheit über die Währung mit der CH, daher ist die Verwertung an dieser Stelle rechtens gewesen. Dies war damals auch korrekt in der "NZZ" angegeben. Es betraf daher an dieser Stelle das innere Verhältnis CH-FL und von daher ist der von Ihnen gezogene Schluß nicht korrekt. Wäre zudem auch in das Abkommen - Vertragstext vom September 2011 zwischen der CH mit D - mit eingeflossen und der Protest von Eric-Sarasin /Vorsitzender der Deutsch-Schweizerischen Handelskammer wäre jetzt und zuvor auch nicht geäußert worden.
Ist das noch ein Rechtsstaat ?
Einem Kindesmörder darf in Deutschland nicht mit unrechtmäßig erworbenen Beweismitteln der Prozess gemacht werden, z.B. mit einer nicht genehmigten Abhöraktion. Aber Steuerhinterzieher dürfen mithilfe gestohlener Beweismittel angeklagt und verurteilt werden. Das sagt viel über diesen "Rechts"staat und noch mehr über die Werteordnung in diesem Land.
Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.07.2012 12:05 UhrNaiv wohl nicht, aber auf einem Auge blind
Lieber Herr Kowalski, wenn sie die Historie schon so weit zurück
bemühen wollen, werden Sie zur Kenntnis nehmen müssen, dass
das Schweizer BankKUNDENgeheimnis in den 1930er-Jahren eingeführt
wurde, um Schweizer Bankkundendaten von Deutschen Juden vor der
Schnüffelei der Gestapo zu schützen.
Richtig ist aber, dass dieses Gesetz dann von CH-Bankstern zum
Geschäftsmodell für Beihilfe zur Steuerhinterziehung
pervertiert wurde. Damit ist aber jetzt definitiv Schluss und die Banken
haben ihre gerechte Strafe erhalten - ich meine sie sind zu gut weggekommen.
Und eine Bitte an die deutschen Banken: bitte verschärft nicht eure
Praxis des Geldversteckens für Schweizer Kunden, sonst verliert ihr
mindestens einen davon!
Diese Unverhältnismäßigkeit begegnet uns doch täglich:
Kleine Ordnungsverstöße werden sanktioniert, kriminelles
Verhalten ignoriert. Ein Fahrradfahrer, der im Schritttempo auf dem
Bürgersteig fährt, wird kostenpflichtig verwarnt, vor dem
Drogenhandel in 50 m Entfernung verschließen die
Ordnungshüter die Augen. Ein Falschparker wird kostenpflichtig
verwarnt, gewalttätige Demonstranten werden beruhigt und das wird
unter dem Namen Deeskalation als Erfolg verkauft. Die Liste ließe
sich fortsetzen.
ich bin vielleicht naiv...
...aber ich glaube nicht, dass ein Kindsmörder in D wegen nicht
genehmigter Abhöraktion frei davon kommt. Wenn, wär übel.
Aber das Geschrei der Schweiz betr. Hehlerei erinnert mich doch sehr an
den alten Satz:
"Die größten Kritiker der Elche waren - immer - selber welche".
Die Schweiz lebt gut von Hehlerei. Heute noch ist die Geschichte mit dem
Nazi- und Judengold nicht aufgeklärt, alles nach schweizer Recht.
Bloß Verschleierung.
Der ganze Laden sollte aufgemischt werden, egal wie. Es gibt
schließlich auch die Idee der Kronzzeugenreglung. Auch bloß Hehlerei?
Erwerb von Steuerdaten fördern
Der aktive Erwerb von Steuerdaten aus der Schweiz und geistesverwandten Steueroasen vermindert die deutsche Steuerflucht. Ein Ankauf, kombiniert mit einer längeren oder ausgesetzten Verjährungsfrist, begräbt den Antrieb zur Steuerflucht, denn der Steuerbetrüger fände sich fortdauernd mit einer denkbaren Bestrafung konfrontiert. Gerade weil es sich bei dem Steuerbetrug um einen Diebstahl mit hohem volkswirtschaftlichem Schaden handelt, sollte eine kriechende Legalisierung vermieden werden. Das nun verhandelte bilaterale Steuerabkommen legalisiert einen Betrug a posteriori. Welch talentierter Gauner würde seine Aktivitäten bei solchen Aussichten nicht ausbauen, wenn er anonym und folgenlos für einen Pauschalbetrag seine Freiheit erkaufen könnte.
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.07.2012 13:37 UhrDer Rechtsstaat
Vielen Dank für Ihren interessanten Kommentar. Sie ziehen folglich die theoretische Anwesenheit eines greifbaren Rechtsstaats einem wehrhaften effizienten Steuersystem vor? In diesem Sinne geben Sie Priorität einer idealen Demokratie vor einer wehrhaften beschränkten Demokratie wie diese die Bundesrepublik heute darstellt. In der Theorie stimme ich Ihnen da zu. Die deutsche Geschichte hat uns aber schnell gelehrt, dass Demokratien ohne effiziente Schutzmechanismen wie die Weimarer Republik zu einem kompletten Abschied aus der Demokratie führen können. Die Sicherstellung eines absoluten Rechtsstaates ohne jegliche nutzbare Abwehrmittel würde wohl auch zum Tod des gesamten Systems führen. Welch rational denkender Mensch zahlt den Steuern aus Liebe zum Staat? Wenn Sie Ihr gestohlenes Fahrrad beim Nachbarn wiederfinden, fühlen Sie sich dann schuldig den Nachbarn ausspioniert zu haben? Der Staat braucht Mittel den Bürger zu schützen, damit dieser sich und sein Umfeld nicht selbst zerstört.
Sie argumentieren rein pragmatisch, Herr Milz.
Es ist aber gefährlich, den Rechtsstaat zugunsten eines "pragmatischen Funktionierens" aufzugeben. Das hat Prof. Kirchhoff in seinem so herverragenden Aufsatz 'Verfassungsnot' überzeugend dargelegt. Wenn Sie den noch nicht gelesen haben, sollten Sie das nachholen.
Im Gegenzug sollte der Schweiz gestattet werden, CDs in Deutschland zu kaufen
Dann wäre die Gleichheit der Interessen ja wieder demonstrativ wiederhergestellt und die Schweiz könnte die Steuerflucht nach Deutschland einschränken. Wahrscheinlich wäre die Schweiz bei einem solchen Arangement im Vorteil, weil die Preise für deutsche CDs deutlich preiswerter sein dürften und besonders mit dem starken Franken ein echtes Schnäppchen wären.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 15.07.2012 19:40 UhrJa...
´.. sehr dafür! Auf Augenhöhe und gleich zu gleich
aufgeklärt. Gerne.
Verkorkstes Geschäftsmodell ~ dubioses Rechtsverständnis!
Die Schweiz, die ihre 'Bedeutung' als Finanzplatz maßgeblich der
Verwaltung flüchtigen Geldes von Potentaten, Gewinnlern, weltweiten
Steuervermeidern verdankt, muß sich angesichts der Vorgehensweise
des Landes NRW um den künftigen Bestand seines eigentümlichen
Geschäftsmodells sorgen. Es gehört zur üblichen Rhetorik,
bei Überführung die ermittelnden Staaten der
"Hehlerei" zu bezichtigen, ohne vorab diesen Vorwurf auf seine
rechtliche Stichhaltigkeit zu überprüfen.
Den Schweizer Juristen ist bekannt, dass der Ankauf einer Daten-CD den
Tatbestand der Hehelerei nicht erfüllt, weil Daten keine
(diebstahlfähigen) Sachen sind. Allenfalls könnte an eine
Begünstigung oder ein Ausspähen von Daten gedacht und deren
Gebrauch einem Beweisverwertungsverbot unterstellt werden - allerdings
ohne Erfolg.
So wie die Schweiz erlangte Daten für Steuerermittlungen nutzt, hat
das BVerfG (2 BvR 2101/09) ihre Verwertung ausdrücklich bejaht.
Wer also im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!
Danke für Ihre weitergehende Recherche, Frau Holtmann!
Sollte der Gesetgeber einen Tabestand der sog. "Datenhehlerei"
in das StGB aufnehmen, trägt er dem Umstand Rechnung, dass nach
bisheriger Rechtslage § 259 StGB nicht einschlägig ist, weil
Daten als solche kein Sachinbegriff sind, sofern sie sich nicht durch
ein Medium manifestieren. Insoweit sind Daten vergleichbar dem geistigen
Eigentum, das als solches nur in einer Aufzeichnungsform (Buch oder
CD/DVD) "gestohlen" werden kann und deshalb den
Sondertatbeständen des Urhebergesetzes als sog. "geistiger
Diebstahl" unterworfen ist.
Somit darf ich vielleicht übereinstimmend feststellen, dass wegen
des engen Sachbegriffs der §§ 242, 259 StGB ein
"Datendiebstahl" und eine ihm nachfolgende 'Hehlerei' nach
aktueller Rechtslage tatbestandlich nicht gegeben sind, sofern nicht
durch ein Medium manifestierte Daten dem Eigentümer endgültig
entzogen worden sind.
Für den kleinen jur. Diskurs sage ich Ihnen Dank, und nichts
für ungut!
MfG
Willweber
Sehr geehrter Herr Willweber,
ich habe mich tatsächlich ernsthaft für dieses Rechtsproblem
interessiert. Die bisherige Rechtslage haben die Justizminister wohl als
unzureichend erkannt, und sie streben eine Änderung/Ergänzung an:
Nun beschloss die Konferenz der Justizminister von Bund und
Ländern, dass es tatsächlich zu einer Einführung des
neuen Straftatbestands der Datenhehlerei kommen soll.
...
Ausgangspunkt der Überlegungen ist § 259 Strafgesetzbuch
(StGB) – die Hehlerei, hinter den der besagte § 259a StGB
– Datenhehlerei eingefügt werden soll. Laut Heise.de ist ein
Entwurf des Paragraphen mit folgender Formulierung im Gespräch:
„Wer Daten, die ein anderer ausspäht oder sonst rechtswidrig
erlangt hat, ankauft oder sich oder einem Dritten verschafft, sie
absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern,
wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer
Geldstrafe bestraft.“
Frau Holtmann, "wer einem anderen ... wegnimmt", eben
Da ist nichts "weggenommen". Die Daten sind in Zürich
nämlich noch vorhanden.
Also kein Diebstahl, sondern allenfalls Spionage.
Es kommt darauf an ...,
auf welche Weise Daten in den Besitz eines Dritten gelangen. Verschafft
sich jemand rechtswidrig einen Datenträger mit Datenaufzeichnungen
(CD oder Papier), handelt es sich um einen klassischen Diebstahl dieses
Datenträgers nebst Daten; also Medium + Daten.
So liegt der Fall aber bei den angekauften CD's nicht! Hier werden
lediglich für die Steuerfahndung interessante Daten
"ausgespäht" und dann von dem Täter in eine
gewillkürte Datenzusammenstellung auf eine CD/DVD gebrannt oder
abgeschrieben. Dies erfüllt den Tatbestand des "Ausspähen
von Daten", der im Computerzeitalter eigens deshalb in das StGB
aufgenommen wurde!
Falls Sie sich ernsthaft für dieses Rechtsproblem interessieren,
sei Ihnen ein erhellendes Nachlesen des Beschlusses des BVerfG nahegelegt.
Merke: Nicht alles, was der Volksmund umgangssprachlich bezeichnet, ist
de jure tatbestandsmäßig.
Wie definieren Sie denn Diebstahl?
Das StGB spricht nämlich auch nur von Sachen: "Wer eine fremde
bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich
oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (§ 242 StGB)
Es gibt also gar keinen Datendiebstahl?
Wenn die Schweiz über NRW-Hehlerei klagt, dann ist das so, wie wenn
ein Geldfälscher zur Polizei geht und beklagt, "man hat meine teuren Druckplatten gestohlen".
Warum sollte ich mich als Schweizer verärgert fühlen...
...denn ich habe mich nicht strafbar gemacht. Wenn dann sollten es die
1000 Deutschen sein, die Steuern hinterzogen haben und nun
Behördenhandeln fürchten müssen.
Zudem ist der Staatsvertrag noch nicht abgesegnet und damit noch nicht
in Kraft.
Anders sähe es aus, wenn ein gegenseitig vereinbarter Staatsvertrag
einseitig gebrochen worden wäre.
An die Deutsche Politik:
Einen automatischen Informationsaustausch wird es mit den Schweizern
wohl trotzdem nicht geben. Denn die Schweizer sind sich das Kämpfen
gegen übergrosse Gegner gewohnt: Vögte, Habsburger, Napoleon,
2. WK, Brüssel oder die Kavallerie vom Norden her. Dieser
Freiheitsgedanke hat sich in die Kultur eingenistet.
Aber Sie können sich gleich selbst die Frage beantworten, wann sich
denn das letzte Mal die Politik gegen die Kultur innerhalb anderer
Staatsgrenzen durchgesetzt hat.
nett...
... die Ausplünderung anderer mit dem schweizer Freiheitsgedanken in Eins zu bringen.
@ Klaus Wege. Verhältnis CH- FL -- Nachtrag zum Verständnis !
Mit dem Kriegsende löste Liechtenstein schliesslich den Zollvertrag
mit dem Kriegsverlierer Österreich-Ungarn auf.
Zollvertrag mit der Schweiz
Nach der Auflösung des Zollvertrags mit Österreich 1919
näherte sich Liechtenstein zunehmend der Schweiz an und
schliesslich wurde im Jahr 1923 der bis heute bestehende Zollvertrag mit
der Schweiz unterzeichnet. Nachdem Österreich im März 1938 an
das Deutsche Reich angeschlossenen worden war, entschied sich der neu
regierende Fürst Franz Josef II. als erster Fürst
Liechtensteins – aufgrund der Ablehnung des Nationalsozialismus
– seinen Wohnsitz nach Liechtenstein auf Schloss Vaduz zu verlegen.
Quelle: Wikipedia.
No further comment.
dann kommt es auch nicht mehr darauf an, dass man es seinen Banken erlaubt, blutbeschmiertes Geld von Diktatoren zu verstecken und Steuerbetruegern Unterschlupf zu bieten. Die Schweiz steht mit diesem "edlen Geschaeftsmodell" gewiss nicht alleine da, ist aber aus deutscher Sicht relevant. Wachsweiche Abkommen wie sie gerade geplant sind, loesen das Problem nicht. Die Schweiz sollte endlich mit geeigneten Massnahmen, wenn noetig auch unsaft, dazu veranlasst werden, sich als faires Mitglied der Staatengemeinschaft zu verhalten und diesem infamen Treiben einen Riegel vorzuschieben. Andernfalls laeuft dieses Land zunehmend Gefahr, als Oase fuer Finanzkriminelle wahrgenommen zu werden.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 15.07.2012 22:44 UhrAch ja, das blutbeschmierte Geld der Diktatoren
Wie war das noch im "arabischen Frühling"? Mit den Vermögen Ben Alis, Mubaraks etc.? Die Schweiz hat die Vermögen sehr schnell blockiert. 14 Tage - zwei Wochen! - später hat man dann in Brüssel bekanntgegeben, dass man in der EU darüber NACHDENKT, das auch zu tun. Wieviel Geld, glauben Sie, wurde in dieser Zeit aus der EU in andere Länder verschoben? Ich bin der Meinung, dass die EU „endlich mit geeigneten Mitteln - wenn nötig auch unsanft“ (wie sie schreiben) veranlasst werden sollte, in solchen Fällen so schnell wie die Schweiz zu handeln. Glauben Sie wirklich, alles bei deutschen Banken und Versicherungen deponierte ausländische Geld sei schneeweiss? Wie wäre es, wenn Sie sich informieren würden? Nur so als Vorschlag. Ach ja, Deutschland hätte auch in Sachen Geldwäsche-Richtlinien noch Potential.
"„Ich habe absolut kein Verständnis dafür, wenn sich ein Staat als Hehler betätigt. Das ist eines Re
Nur wenn es der eigene Staat macht ist es in Ordnung?
Rot/Grün braucht das Thema Steuerhinterziehung als Wahlkampfmunition
und muss das Abkommen mit allen legalen und illegalen Tricks sabotieren. Bis auf das Betreuungsgeld fällt mir ansonsten kein anderes politisches, heißes Eisen ein, bei dem die beiden (?) Oppositionsparteien bei der nächsten BT-Wahl noch punkten könnten.
Gentests machen Aussagen über das Risiko künftiger Krankheiten. Wollen Sie Ihr Risiko kennen?
Sollen Ein- und Zwei-Cent-Münzen abgeschafft werden?
| Name | Wert | Änderung | |
|---|---|---|---|
| F.A.Z.-Index | -- | -- | |
| Dax | -- | -- | |
| Dow Jones | -- | -- | |
| Euro in Dollar | -- | -- | |
| F.A.Z.-Anleih… | -- | -- | |
| Gold | -- | -- | |
| Rohöl Brent | -- | -- | |
| Bund Future | -- | -- | |
Soll die Selbstanzeige für Steuerhinterzieher abgeschafft werden?