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HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Angeblicher Steuer-CD-Kauf Die Schweiz wirft Nordrhein-Westfalen „Hehlerei“ vor

 ·  Nordrhein-Westfalen hat angeblich eine neue CD mit Steuersünder-Daten gekauft. Die Schweiz reagiert nun sehr verärgert. Politiker und Wirtschaftsvertreter verweisen auf das Steuerabkommen. Die CVP erklärt, wenn sich der Staat als „Hehler“ betätige, sei das „eines Rechtsstaats unwürdig“.

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Schweizer Heuchelei

Die Schweiz hat seit Unterzeichnung des Abkommens mit Deutschland mit massivem Hochdruck daran gearbeitet, dass viele Schwarzgeldmilliarden vor der Abgeltungssteuer verschont werden.
Banken und Regierung arbeiten unter dem Bankkundengehimnis-Rettungschirm daran, Deutschland und andere EU-Länder (Fiskus u. Volkswirtschaften) um die Steuern zu bringen.
Die Moral gilt nur für andere! Niemals für die Schweizer Banken und die Regierung. Ca.
12 Milliarden Euro wurden mit speziell konzipierten Produkten so bereits gewaschen.
Bis zur Ratifizierung des Abkommens wird sich das noch verdoppeln.
Das ist einfach Heuchelei der Interessengruppen und Bank-Lobbiisten.

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Karl-Heinz Kelch
Karl-Heinz Kelch (Kalix) - 16.07.2012 12:10 Uhr

Karl Lietsch - nicht ganz so 1fach

Nach deutschem Recht hat jeder Steuerpflichtige, eine Steuererklärung dem zust. Finanzamt einzureichen. Aufgrund des Steuermonopols ist Inhaber dieser Daten der Staat; er garantiert auch das Steuergeheimnis. Gibt ein Anleger seine Daten in die Schweiz, bleibt aufgrund des Steuer-
monopols Inhaber weiter der deutsche Staat; die schweizer Bank ist Besitzerin der Daten, aber
kein Inhaber. Was mir nicht gehört, kann mir auch nicht gestohlen werden.

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Johannes Ross

Was ist Hehlerei?

Wenn jemand von einem Kriminellen etwas kauft, natürlich billig, dann ist er ein Hehler und wird nach dem Gesetz hart bestraft, auch weil er sich damit einen großen Gewinn in die eigene Tasche steckt.
Wenn ein Politiker von einem Kriminellen etwas kauft dann ist das nach der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes nicht strafbar sondern dient der höheren Gerechtigkeit.
Vor dem Gesetz sind alle gleich, aber eben ein paar sind doch ein bisschen gleicher.
So einfach ist das.

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Karl Lietsch
Karl Lietsch (Lietsch) - 16.07.2012 09:49 Uhr

Die Schweiz ist im Recht! Muß ein Staat, der Geld an die EU verschenkt, Steuern illegal beschaffen?

Anscheinend hat der Wahlkampf zur Bundestagswahl bereits begonnen. Das linke NRW torpediert mit solchen publicityträchtigen Aktionen das Steuerabkommen mit der Schweiz. Anscheinend wollen sie die Regierungskoalition mit einem von den Linken provozierten Platzen des Steuerabkommens blamieren und düpieren.

Die Schweiz ist zu recht verärgert, wie würde NRW im umgekehrten Fall reagieren? Wenn die Linken schon den Begriff Moral ins Spiel bringen, sollten sie mal überlegen wie die Sozis in NRW moralisch entrüstet wäre, wenn der chinesische und russische Geheimdienst DORT tätig wäre und Geschäftsgeheimnisse aufkaufen würde. Mich würde es interessieren, ob NRW es auch gewagt hätte, in den USA oder GB illegal Daten zu beschaffen.

Wobei es zu diskutieren wäre, ob ein Staat, der Geld mit vollen Händen, als ob es kein Morgen gibt, an die EU verschenkt und verschleudert, wirklich so dringend Steuereinahmen bedarf, daß er deswegen illegal Daten kaufen/klauen muß.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.07.2012 15:09 Uhr
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Die Trittbrettfahrer aus dem Alpenländle

Von der Kohäsionsmilliarde Osterweiterung (Beitrag für den Zugang zum EU-Markt)
hat man gerade 180 Mio. gezahlt. Beiträge zum IWF hält man zurück. Deutschland u.a.
versucht man auszutricksen, in dem man die Schwarzgeldmilliarden vor Inkrafttreten
(Ratifizierung) der Verträge mit speziell entwickelten Finanzprodukten vor dem Abkommen
schützt und die Gelder verschiebt.
Man schreit wegen der Vergfolgung von Betrügern (zum eigenen Nachteil) auf, hilft diesen aber seit Jahren gezielt die Nachbarstaaten zu schädigen. Was für eine Moral und Heuchelei!

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gisbert heimes

Würdeloses Steuerabkommen

Der 'Ankauf' von sogenannten Steuer-CDs ist sicher kein besondes würdevoller Vorgang. Bar jeglicher Würde sind jedoch der in dem Steuerabkommen vorgesehene Verzicht auf eine Kontrolle der von den Schweizer Banken abzuführenden Beträge sowie die Zusicherung der Anonymität und damit der Straffreiheit für Straftäter. Steuerhinterziehung ist Schwerkriminalität, ihre Duldung macht die Staaten, die sich an ihr beteiligen und/oder sie nicht mit allen Mitteln verfolgen, zu Unrechtsstaaten.

PS: Selbstverständlich sind die von den deutschen Behörden gezahlten Beträge für den 'Ankauf' der Steuer-CDs in Deutschland zu versteuern.

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Bea Meister

Und was macht der Staat

mit dem auf diese Weise "eingesackten" Geld? Er leitet es an Griechenland weiter, den Staat, in dem Steuerhinterziehung ein Volkshobby ist. Ich bezweifle auch sehr, dass in den anderen Staaten, die nun eiligst unter dem Rettungsschirm Zuflucht suchen, grosse Steuerehrlichkeit herrscht. Die Ausgabendisziplin und anderen Massnahmen, die nun unverzüglich an Angriff genommen werden sollten, lassen auch auf sich warten.

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Harald Sulzmann

Wie wird mit den Daten denn umgegangen?

Um keine Missverstaendnisse aufkommen zu lasssen, Steuerhinterziehung ist strafbar und muss bestraft werden. Aber ich habe zunehmend Zweifel den hehren Motiven des deutschen Rechtsstaates. Hier geht es wohl mehr um Wahlkampfmunition fuer das Rot/Gruene Lager. Die Verwendung der Daten von der Steuer CD stoesst doch schon auf Schwierigkeiten. Wer sagt denn, dass all diese Daten wirklich richtig sind? Enthalten diese Daten vielleicht auch Inhaber von Konten in der Schweiz die ihr Geld korrekt versteuern und nur dem Standort Deutschland nicht mehr trauen? Noch ist es nicht verboten sein Geld im Ausland anzulegen. Somit steht der Personenkreis unter Generalverdacht und das ist wohl auch so erwuenscht. Und wie hier in Kommentaren auch schon geschrieben wurde, die wirklich "Grossen" kommen sowieso glimpflich davon. Ob man nun Mappus, Middelhoff, Zumwinkel oder sonst wie heisst, das Verfahren wird dann schon irgendwie geregelt. Nur weiter unten, da wird dann erbamungslos zugeschlagen.

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Gerhard Storm

Linke Gleichmacher-SPD kann ihre Gier nach Schweizer Geld nicht verhehlen!

Die renommierte alte Arbeiterpartei SPD ist leider immer mehr zu einem Apparat verkommen, der versucht, ohne eigene Leistung an Geld zu gelangen, wenn es stimmt, dass 3,5 Mio € für eine weitere Steuer-CD gezahlt wurden.

Damit verstößt NRW gegen die seitens der BRD mit der Schweiz getroffenen Vereinbarungen. Außerdem riecht das Ganz nach Hehlerei. Verständlich, dass die Schweiz verärgert ist.

Aber mit Geld richtig umgehen u. nicht gleich den Kopf verlieren, wenn Millionen € in greifbare Nähe rücken, fällt der SPD schwer.

Wurde NRW schon im Zusammenhang mit seinem ungesetzlichen Haushalt gerichtlich zurückgepfiffen, will es die SPD darauf ankommen lassen, internationale Vereinbarungen zwischen D u. CH zu brechen.

So schlimm Steuerhinterziehung sein mag, die Sonderaufführung, die sich das SPD-gelenkte NRW genehmigt, zeigt das niedere moralische u. politische Niveau, auf das sich das SPD-NRW begibt, wenn Silberlinge in der Nähe glitzern.

Pfui Teufel!

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Gerd Schulze
Gerd Schulze (jimbuck) - 15.07.2012 19:08 Uhr

Moral

Was ist das für eine Moral, wenn man Diebe (Steuerbetrüger) laufen läßt?

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Peter Herbeck M.A.

@Klaus Wege: bitte richtig zitieren bzw.im Gesamtzusammenhang darstellen.FL-CH=Einheit liegt vor

Als Staat ist FL nach außen hin autonom. Wirtschaftlich bildet es eine Einheit über die Währung mit der CH, daher ist die Verwertung an dieser Stelle rechtens gewesen. Dies war damals auch korrekt in der "NZZ" angegeben. Es betraf daher an dieser Stelle das innere Verhältnis CH-FL und von daher ist der von Ihnen gezogene Schluß nicht korrekt. Wäre zudem auch in das Abkommen - Vertragstext vom September 2011 zwischen der CH mit D - mit eingeflossen und der Protest von Eric-Sarasin /Vorsitzender der Deutsch-Schweizerischen Handelskammer wäre jetzt und zuvor auch nicht geäußert worden.

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Bernd Cremer

Ist das noch ein Rechtsstaat ?

Einem Kindesmörder darf in Deutschland nicht mit unrechtmäßig erworbenen Beweismitteln der Prozess gemacht werden, z.B. mit einer nicht genehmigten Abhöraktion. Aber Steuerhinterzieher dürfen mithilfe gestohlener Beweismittel angeklagt und verurteilt werden. Das sagt viel über diesen "Rechts"staat und noch mehr über die Werteordnung in diesem Land.

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.07.2012 12:05 Uhr
René Bolliger

Naiv wohl nicht, aber auf einem Auge blind

Lieber Herr Kowalski, wenn sie die Historie schon so weit zurück bemühen wollen, werden Sie zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Schweizer BankKUNDENgeheimnis in den 1930er-Jahren eingeführt wurde, um Schweizer Bankkundendaten von Deutschen Juden vor der Schnüffelei der Gestapo zu schützen.
Richtig ist aber, dass dieses Gesetz dann von CH-Bankstern zum Geschäftsmodell für Beihilfe zur Steuerhinterziehung pervertiert wurde. Damit ist aber jetzt definitiv Schluss und die Banken haben ihre gerechte Strafe erhalten - ich meine sie sind zu gut weggekommen.
Und eine Bitte an die deutschen Banken: bitte verschärft nicht eure Praxis des Geldversteckens für Schweizer Kunden, sonst verliert ihr mindestens einen davon!

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Cornelia  Holtmann

Diese Unverhältnismäßigkeit begegnet uns doch täglich:

Kleine Ordnungsverstöße werden sanktioniert, kriminelles Verhalten ignoriert. Ein Fahrradfahrer, der im Schritttempo auf dem Bürgersteig fährt, wird kostenpflichtig verwarnt, vor dem Drogenhandel in 50 m Entfernung verschließen die Ordnungshüter die Augen. Ein Falschparker wird kostenpflichtig verwarnt, gewalttätige Demonstranten werden beruhigt und das wird unter dem Namen Deeskalation als Erfolg verkauft. Die Liste ließe sich fortsetzen.

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Arno Kowalski
Arno Kowalski (arko) - 15.07.2012 19:38 Uhr

ich bin vielleicht naiv...

...aber ich glaube nicht, dass ein Kindsmörder in D wegen nicht genehmigter Abhöraktion frei davon kommt. Wenn, wär übel.
Aber das Geschrei der Schweiz betr. Hehlerei erinnert mich doch sehr an den alten Satz:
"Die größten Kritiker der Elche waren - immer - selber welche".
Die Schweiz lebt gut von Hehlerei. Heute noch ist die Geschichte mit dem Nazi- und Judengold nicht aufgeklärt, alles nach schweizer Recht. Bloß Verschleierung.
Der ganze Laden sollte aufgemischt werden, egal wie. Es gibt schließlich auch die Idee der Kronzzeugenreglung. Auch bloß Hehlerei?

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Meinrad Milz
Meinrad Milz (colmarc) - 15.07.2012 16:24 Uhr

Erwerb von Steuerdaten fördern

Der aktive Erwerb von Steuerdaten aus der Schweiz und geistesverwandten Steueroasen vermindert die deutsche Steuerflucht. Ein Ankauf, kombiniert mit einer längeren oder ausgesetzten Verjährungsfrist, begräbt den Antrieb zur Steuerflucht, denn der Steuerbetrüger fände sich fortdauernd mit einer denkbaren Bestrafung konfrontiert. Gerade weil es sich bei dem Steuerbetrug um einen Diebstahl mit hohem volkswirtschaftlichem Schaden handelt, sollte eine kriechende Legalisierung vermieden werden. Das nun verhandelte bilaterale Steuerabkommen legalisiert einen Betrug a posteriori. Welch talentierter Gauner würde seine Aktivitäten bei solchen Aussichten nicht ausbauen, wenn er anonym und folgenlos für einen Pauschalbetrag seine Freiheit erkaufen könnte.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.07.2012 13:37 Uhr
Meinrad Milz
Meinrad Milz (colmarc) - 16.07.2012 13:37 Uhr

Der Rechtsstaat

Vielen Dank für Ihren interessanten Kommentar. Sie ziehen folglich die theoretische Anwesenheit eines greifbaren Rechtsstaats einem wehrhaften effizienten Steuersystem vor? In diesem Sinne geben Sie Priorität einer idealen Demokratie vor einer wehrhaften beschränkten Demokratie wie diese die Bundesrepublik heute darstellt. In der Theorie stimme ich Ihnen da zu. Die deutsche Geschichte hat uns aber schnell gelehrt, dass Demokratien ohne effiziente Schutzmechanismen wie die Weimarer Republik zu einem kompletten Abschied aus der Demokratie führen können. Die Sicherstellung eines absoluten Rechtsstaates ohne jegliche nutzbare Abwehrmittel würde wohl auch zum Tod des gesamten Systems führen. Welch rational denkender Mensch zahlt den Steuern aus Liebe zum Staat? Wenn Sie Ihr gestohlenes Fahrrad beim Nachbarn wiederfinden, fühlen Sie sich dann schuldig den Nachbarn ausspioniert zu haben? Der Staat braucht Mittel den Bürger zu schützen, damit dieser sich und sein Umfeld nicht selbst zerstört.

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Cornelia  Holtmann

Sie argumentieren rein pragmatisch, Herr Milz.

Es ist aber gefährlich, den Rechtsstaat zugunsten eines "pragmatischen Funktionierens" aufzugeben. Das hat Prof. Kirchhoff in seinem so herverragenden Aufsatz 'Verfassungsnot' überzeugend dargelegt. Wenn Sie den noch nicht gelesen haben, sollten Sie das nachholen.

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Franz Gerstheimer

Im Gegenzug sollte der Schweiz gestattet werden, CDs in Deutschland zu kaufen

Dann wäre die Gleichheit der Interessen ja wieder demonstrativ wiederhergestellt und die Schweiz könnte die Steuerflucht nach Deutschland einschränken. Wahrscheinlich wäre die Schweiz bei einem solchen Arangement im Vorteil, weil die Preise für deutsche CDs deutlich preiswerter sein dürften und besonders mit dem starken Franken ein echtes Schnäppchen wären.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 15.07.2012 19:40 Uhr
Arno Kowalski
Arno Kowalski (arko) - 15.07.2012 19:40 Uhr

Ja...

´.. sehr dafür! Auf Augenhöhe und gleich zu gleich aufgeklärt. Gerne.

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Horst-G. Willweber

Verkorkstes Geschäftsmodell ~ dubioses Rechtsverständnis!

Die Schweiz, die ihre 'Bedeutung' als Finanzplatz maßgeblich der Verwaltung flüchtigen Geldes von Potentaten, Gewinnlern, weltweiten Steuervermeidern verdankt, muß sich angesichts der Vorgehensweise des Landes NRW um den künftigen Bestand seines eigentümlichen Geschäftsmodells sorgen. Es gehört zur üblichen Rhetorik, bei Überführung die ermittelnden Staaten der "Hehlerei" zu bezichtigen, ohne vorab diesen Vorwurf auf seine rechtliche Stichhaltigkeit zu überprüfen.

Den Schweizer Juristen ist bekannt, dass der Ankauf einer Daten-CD den Tatbestand der Hehelerei nicht erfüllt, weil Daten keine (diebstahlfähigen) Sachen sind. Allenfalls könnte an eine Begünstigung oder ein Ausspähen von Daten gedacht und deren Gebrauch einem Beweisverwertungsverbot unterstellt werden - allerdings ohne Erfolg.

So wie die Schweiz erlangte Daten für Steuerermittlungen nutzt, hat das BVerfG (2 BvR 2101/09) ihre Verwertung ausdrücklich bejaht.

Wer also im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!

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Antworten (5) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.07.2012 21:44 Uhr
Horst-G. Willweber

Danke für Ihre weitergehende Recherche, Frau Holtmann!

Sollte der Gesetgeber einen Tabestand der sog. "Datenhehlerei" in das StGB aufnehmen, trägt er dem Umstand Rechnung, dass nach bisheriger Rechtslage § 259 StGB nicht einschlägig ist, weil Daten als solche kein Sachinbegriff sind, sofern sie sich nicht durch ein Medium manifestieren. Insoweit sind Daten vergleichbar dem geistigen Eigentum, das als solches nur in einer Aufzeichnungsform (Buch oder CD/DVD) "gestohlen" werden kann und deshalb den Sondertatbeständen des Urhebergesetzes als sog. "geistiger Diebstahl" unterworfen ist.

Somit darf ich vielleicht übereinstimmend feststellen, dass wegen des engen Sachbegriffs der §§ 242, 259 StGB ein "Datendiebstahl" und eine ihm nachfolgende 'Hehlerei' nach aktueller Rechtslage tatbestandlich nicht gegeben sind, sofern nicht durch ein Medium manifestierte Daten dem Eigentümer endgültig entzogen worden sind.

Für den kleinen jur. Diskurs sage ich Ihnen Dank, und nichts für ungut!

MfG

Willweber

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Cornelia  Holtmann

Sehr geehrter Herr Willweber,

ich habe mich tatsächlich ernsthaft für dieses Rechtsproblem interessiert. Die bisherige Rechtslage haben die Justizminister wohl als unzureichend erkannt, und sie streben eine Änderung/Ergänzung an:

Nun beschloss die Konferenz der Justizminister von Bund und Ländern, dass es tatsächlich zu einer Einführung des neuen Straftatbestands der Datenhehlerei kommen soll.
...
Ausgangspunkt der Überlegungen ist § 259 Strafgesetzbuch (StGB) – die Hehlerei, hinter den der besagte § 259a StGB – Datenhehlerei eingefügt werden soll. Laut Heise.de ist ein Entwurf des Paragraphen mit folgender Formulierung im Gespräch:

„Wer Daten, die ein anderer ausspäht oder sonst rechtswidrig erlangt hat, ankauft oder sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.“

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Monika Lorenz

Frau Holtmann, "wer einem anderen ... wegnimmt", eben

Da ist nichts "weggenommen". Die Daten sind in Zürich nämlich noch vorhanden.
Also kein Diebstahl, sondern allenfalls Spionage.

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Horst-G. Willweber

Es kommt darauf an ...,

auf welche Weise Daten in den Besitz eines Dritten gelangen. Verschafft sich jemand rechtswidrig einen Datenträger mit Datenaufzeichnungen (CD oder Papier), handelt es sich um einen klassischen Diebstahl dieses Datenträgers nebst Daten; also Medium + Daten.

So liegt der Fall aber bei den angekauften CD's nicht! Hier werden lediglich für die Steuerfahndung interessante Daten "ausgespäht" und dann von dem Täter in eine gewillkürte Datenzusammenstellung auf eine CD/DVD gebrannt oder abgeschrieben. Dies erfüllt den Tatbestand des "Ausspähen von Daten", der im Computerzeitalter eigens deshalb in das StGB aufgenommen wurde!

Falls Sie sich ernsthaft für dieses Rechtsproblem interessieren, sei Ihnen ein erhellendes Nachlesen des Beschlusses des BVerfG nahegelegt.

Merke: Nicht alles, was der Volksmund umgangssprachlich bezeichnet, ist de jure tatbestandsmäßig.

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Cornelia  Holtmann

Wie definieren Sie denn Diebstahl?

Das StGB spricht nämlich auch nur von Sachen: "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (§ 242 StGB)

Es gibt also gar keinen Datendiebstahl?

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Monika Lorenz

Wenn die Schweiz über NRW-Hehlerei klagt, dann ist das so, wie wenn

ein Geldfälscher zur Polizei geht und beklagt, "man hat meine teuren Druckplatten gestohlen".

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Beat Leutwyler
Beat Leutwyler (beat126) - 15.07.2012 14:25 Uhr

Warum sollte ich mich als Schweizer verärgert fühlen...

...denn ich habe mich nicht strafbar gemacht. Wenn dann sollten es die 1000 Deutschen sein, die Steuern hinterzogen haben und nun Behördenhandeln fürchten müssen.

Zudem ist der Staatsvertrag noch nicht abgesegnet und damit noch nicht in Kraft.
Anders sähe es aus, wenn ein gegenseitig vereinbarter Staatsvertrag einseitig gebrochen worden wäre.

An die Deutsche Politik:
Einen automatischen Informationsaustausch wird es mit den Schweizern wohl trotzdem nicht geben. Denn die Schweizer sind sich das Kämpfen gegen übergrosse Gegner gewohnt: Vögte, Habsburger, Napoleon, 2. WK, Brüssel oder die Kavallerie vom Norden her. Dieser Freiheitsgedanke hat sich in die Kultur eingenistet.

Aber Sie können sich gleich selbst die Frage beantworten, wann sich denn das letzte Mal die Politik gegen die Kultur innerhalb anderer Staatsgrenzen durchgesetzt hat.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 15.07.2012 19:43 Uhr
Arno Kowalski
Arno Kowalski (arko) - 15.07.2012 19:43 Uhr

nett...

... die Ausplünderung anderer mit dem schweizer Freiheitsgedanken in Eins zu bringen.

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Peter Herbeck M.A.

@ Klaus Wege. Verhältnis CH- FL -- Nachtrag zum Verständnis !

Mit dem Kriegsende löste Liechtenstein schliesslich den Zollvertrag mit dem Kriegsverlierer Österreich-Ungarn auf.

Zollvertrag mit der Schweiz

Nach der Auflösung des Zollvertrags mit Österreich 1919 näherte sich Liechtenstein zunehmend der Schweiz an und schliesslich wurde im Jahr 1923 der bis heute bestehende Zollvertrag mit der Schweiz unterzeichnet. Nachdem Österreich im März 1938 an das Deutsche Reich angeschlossenen worden war, entschied sich der neu regierende Fürst Franz Josef II. als erster Fürst Liechtensteins – aufgrund der Ablehnung des Nationalsozialismus – seinen Wohnsitz nach Liechtenstein auf Schloss Vaduz zu verlegen.
Quelle: Wikipedia.

No further comment.

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Dieter Sondlinger

Ist der Ruf erst ruiniert

dann kommt es auch nicht mehr darauf an, dass man es seinen Banken erlaubt, blutbeschmiertes Geld von Diktatoren zu verstecken und Steuerbetruegern Unterschlupf zu bieten. Die Schweiz steht mit diesem "edlen Geschaeftsmodell" gewiss nicht alleine da, ist aber aus deutscher Sicht relevant. Wachsweiche Abkommen wie sie gerade geplant sind, loesen das Problem nicht. Die Schweiz sollte endlich mit geeigneten Massnahmen, wenn noetig auch unsaft, dazu veranlasst werden, sich als faires Mitglied der Staatengemeinschaft zu verhalten und diesem infamen Treiben einen Riegel vorzuschieben. Andernfalls laeuft dieses Land zunehmend Gefahr, als Oase fuer Finanzkriminelle wahrgenommen zu werden.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 15.07.2012 22:44 Uhr
Bea Meister

Ach ja, das blutbeschmierte Geld der Diktatoren

Wie war das noch im "arabischen Frühling"? Mit den Vermögen Ben Alis, Mubaraks etc.? Die Schweiz hat die Vermögen sehr schnell blockiert. 14 Tage - zwei Wochen! - später hat man dann in Brüssel bekanntgegeben, dass man in der EU darüber NACHDENKT, das auch zu tun. Wieviel Geld, glauben Sie, wurde in dieser Zeit aus der EU in andere Länder verschoben? Ich bin der Meinung, dass die EU „endlich mit geeigneten Mitteln - wenn nötig auch unsanft“ (wie sie schreiben) veranlasst werden sollte, in solchen Fällen so schnell wie die Schweiz zu handeln. Glauben Sie wirklich, alles bei deutschen Banken und Versicherungen deponierte ausländische Geld sei schneeweiss? Wie wäre es, wenn Sie sich informieren würden? Nur so als Vorschlag. Ach ja, Deutschland hätte auch in Sachen Geldwäsche-Richtlinien noch Potential.

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Wilfried Rades

"„Ich habe absolut kein Verständnis dafür, wenn sich ein Staat als Hehler betätigt. Das ist eines Re

Nur wenn es der eigene Staat macht ist es in Ordnung?

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thomas schulz

Rot/Grün braucht das Thema Steuerhinterziehung als Wahlkampfmunition

und muss das Abkommen mit allen legalen und illegalen Tricks sabotieren. Bis auf das Betreuungsgeld fällt mir ansonsten kein anderes politisches, heißes Eisen ein, bei dem die beiden (?) Oppositionsparteien bei der nächsten BT-Wahl noch punkten könnten.

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