Das Bundesverfassungsgericht will am 10. Juli über die Eilanträge gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM mündlich verhandeln. Das teilte das Gericht am Montag mit. Es ist äußerst selten, dass das Verfassungsgericht über einen Eilantrag mündlich verhandelt. Dies zeigt, welche Bedeutung das Gericht den Verfahren beimisst. Zumeist treffen die Richter ihre Entscheidung anhand der ihnen vorliegenden Schriftsätze. Dass sie hier eine mündliche Verhandlung ansetzen, zeigt, dass der Senat sich genauer bei den Klägern und der Bundesregierung über Inhalte und Angriffspunkte von ESM und Fiskalpakt erkundigen und die Rechtsfolgen ihrer Eilentscheidung erörtern will.
Der Rettungsschirm ESM und der Fiskalpakt höhlen nach Auffassung der Kläger unter anderem das Haushaltsrecht des Bundestags aus, weil die Entscheidungen des ESM-Gremiums über Milliardenhilfen nicht ausreichend demokratisch legitimiert seien.
Die Eil-Anträge sind darauf gerichtet, dem Bundespräsidenten zu untersagen, bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache die Zustimmungsgesetze zu den Euro-Rettungsmaßnahmen zu unterzeichnen und auszufertigen. Damit würde die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu den Maßnahmen vorerst nicht wirksam.
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die Gesetze zum Vertrag zur Einrichtung des permanenten Euro-Rettungsschirms ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus), zum Europäischen Fiskalpakt sowie zur einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus in Staaten der Euro-Zone.
Bundestag und Bundesrat hatten am späten Freitagabend mit großer Mehrheit den beiden Instrumenten zur Bewältigung der Euro-Schuldenkrise zugestimmt. Daraufhin waren in Karlsruhe eine Reihe von Eilanträgen, Verfassungsbeschwerden und Organklagen eingegangen. Darunter sind die komplette Linksfraktion im Bundestag und der CSU-Politiker Peter Gauweiler sowie der Verein „Mehr Demokratie“ unter Führung der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) , dessen Klage sich 12.000 Bürger angeschlossen haben. Der ESM sei hochriskant für die Steuerzahler und bereite den Weg in die Schuldenunion, heißt es. Deutschland haftet beim mit 700 Milliarden Euro Kapital ausgestatteten ESM mit 190 Milliarden.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) rechnet aber nicht damit, dass Karlsruhe das Euro-Rettungspaket stoppt. Wegen der Klagen konnte er nicht wie geplant zum 1. Juli starten. Mit einer Entscheidung über die Eilanträge wird noch im Juli gerechnet. Bundestag und Bundesrat hatten jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt.
Das Bundesverfassungsgericht urteilt bei den Eilanträgen noch nicht über die Frage, ob ESM und Fiskalpakt gegen das Grundgesetz verstoßen. Dies bleibt der gründlichen Prüfung der Klagen vorbehalten. Bei der Eilentscheidung wägt der Zweite Senat vielmehr die Folgen seines Beschlusses ab: Wie groß wäre der Schaden, wenn das Gericht ESM und Fiskalpakt jetzt stoppen, diese sich bei der späteren Prüfung der Klagen aber als verfassungskonform herausstellen würden? Drohen der Allgemeinheit dann schwere Nachteile, wie etwa der Vertrauensverlust des Auslands oder gar irreparable wirtschaftliche Schäden? Und was wäre im umgekehrten Fall, wenn das Gericht die Gesetze jetzt durchwinken würde, diese nachher aber dann doch verfassungswidrig wären? Käme Deutschland dann noch aus den Verträgen raus?
Auch wenn es noch nicht um die Sache selbst geht: Die Eilentscheidung kann bereits einen Hinweis auf das spätere Urteil geben: Denn die Richter werfen bei ihrer Prüfung auch einen Blick auf die Gesetze selbst und schätzen die Relevanz kritischer Punkte ab. So stoppte der Zweite Senat im Oktober 2011 das geheime Sondergremium zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF per Eilentscheid und gab den Klägern im späteren Urteil überwiegend recht. In dieses Schema passen unter anderem auch die Verfahren gegen die Griechenlandhilfe und den EFSF: Der Senat ließ die Gesetze passieren und erklärte sie im September 2011 für verfassungskonform. Dabei forderte er mehr Mitbestimmung des Bundestages.
es kommt wie immer,
Jan Bensen (jann25)
- 03.07.2012, 08:39 Uhr
Seit 1999 glaub ich nicht mehr an das BVG
Hans Meier (HansMeier555)
- 03.07.2012, 06:20 Uhr
"Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Demo
vor dem Verfassungsgericht!
Gerold Keefer (solaris21)
- 02.07.2012, 21:41 Uhr
Ich bin kein Jurist, deshalb habe eine Frage:
Uwe Bussenius (uwebus)
- 02.07.2012, 20:56 Uhr
"ESM mündlich verhandeln.."
Max Clemenson (Clemenson)
- 02.07.2012, 20:24 Uhr