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Ärzte-Tarifstreit Nur eine Notoperation

18.08.2006 ·  Der Marburger Bund hat sein oberstes Streikziel erreicht: einen eigenen Tarifvertrag für Mediziner. Angesichts der weitreichenden Folgen muß aber die Frage erlaubt sein, ob es andere Möglichkeiten gegeben hätte, die Interessen der Ärzte durchzusetzen. F.A.Z.-Kommentar.

Von Nico Fickinger
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Der Marburger Bund kann sich zufrieden zurücklehnen. Nach dem Tarifvertrag mit den Ländern für die 22.000 Hochschulmediziner an den Universitätskliniken hat sich die Gewerkschaft nun auch mit den kommunalen Arbeitgebern auf ein Regelwerk für die 70.000 Ärzte in den städtischen und Kreiskrankenhäusern geeinigt. Für den Marburger Bund hat sich der wochenlange Arbeitskampf damit gelohnt: Sein oberstes Streikziel, für die deutschen Mediziner einen eigenen Tarifvertrag zu erwirken, ist erreicht. Das ist - jenseits der üppigen Gehaltszuwächse - das wichtigste Ergebnis der Tarifrunde. Das bis dato einheitliche Vertragswerk für den öffentlichen Dienst, das Friedhofsgärtner und Schleusenwärter, Busfahrer und Müllwerker, Polizisten und Lehrer, Krankenschwestern und Ärzte über einen Kamm geschoren hat, erodiert. Gut so.

Ökonomisch gibt es keinen Grund, die unterschiedlichen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst gleich zu behandeln. Der Ärztetarif legt endlich den Grundstein zu einer neuen tarifpolitischen Vielfalt, die paßgenauere Verträge und damit Effizienzgewinne verspricht. Kehrseite dieser Pluralität ist eine zunehmende Atomisierung der Vertragsbeziehungen. Genügte bisher ein umfassendes Tarifwerk (und eine federführende Gewerkschaft, Verdi), wird es künftig immer mehr Einzelverträge für bestimmte Branchen oder Berufsgruppen geben.

Worum ging es dem Marburger Bund wirklich?

Wie zuvor die Piloten haben jetzt die Ärzte ihre Sonderstellung genutzt und sich Privilegien erkämpft. Bald könnten weitere Berufsgruppen in strategischen Positionen ihre Partikularinteressen verfolgen. Tarifverhandlungen würden radikalisiert, Arbeitgeber erpreßbarer. Der Betriebsfrieden - nicht nur in den Krankenhäusern - würde empfindlich gestört.

Angesichts dieser weitreichenden Folgen muß die Frage erlaubt sein, ob die Mediziner nicht auch schonendere Möglichkeiten gehabt hätten, ihre Interessen durchzusetzen. Ein Großteil ihres Unmuts richtete sich gegen überlange Arbeitszeiten, Bereitschaftsdienste ohne Ruhepausen und gegen unbezahlte Überstunden. All das aber war tarifvertraglich geregelt. Zudem unterliegt die Einteilung der Dienstpläne der Mitbestimmung, und Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz müssen in Betriebsvereinbarungen festgeschrieben werden. In vielen Fällen hätte also die Einschaltung des Personalrats genügt, um die Ansprüche durchzusetzen. Oder man hätte die internen Strukturen und Hierarchien ändern und alte Abhängigkeiten durchbrechen müssen. Das hätte mehr persönlichen Mut verlangt, als gegen einen anonymen Feind auf die Straße zu ziehen. Einen neuen Tarifvertrag - und vor allem: einen Arbeitskampf dafür - brauchte es jedenfalls nicht.

Auch der neue Ärztetarif bietet ja noch keine Gewähr dafür, daß sich an der Lage der Mediziner künftig etwas ändert: Wer bisher gegenüber den Vorgesetzten auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtete, wird dies auch künftig tun. Wer anstrengende Bereitschaftsdienste annahm, um seinen Verdienst aufzustocken, wird sich dieses Zubrot auch bei höheren Grundgehältern kaum entgehen lassen. Und der allerorten beklagten Erschöpfung der Ärzte wirkt die Heraufsetzung der Wochenarbeitszeit von 38,5 auf mindestens 40 Stunden sicher nicht entgegen. Insofern muß sich der Marburger Bund fragen lassen, worum es beim Tarifabschluß wirklich ging: um die Arbeitsbedingungen oder um die Gehälter.

Privatisierung wäre kein Nachteil

Auch deren Höhe ist zwiespältig zu bewerten. Betrachtet man die lange Ausbildung, das große Engagement und die hohe Arbeitsbelastung der Mediziner, sind die Einkommen niedrig. Vergleicht man sie aber mit anderen Staatsdienern oder nimmt man die klammen Finanzen der Länder und der gesetzlichen Krankenkassen zum Maßstab, ist jeder Euro mehr ein Euro zuviel. Statt hier einen Mittelweg zu finden, hat der Marburger Bund Gehaltssteigerungen bis zur Schmerzgrenze der Arbeitgeber in der Fläche verankert und die Kosten sozialisiert. Die Gewerkschaft bestellt, doch zahlen sollen andere. Denn jede Gehaltserhöhung der Mediziner geht zu Lasten des übrigen Klinikpersonals, führt zu höheren Steuern und Kassenbeiträgen oder wird die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen beschleunigen.

Letzteres wäre allerdings kein Nachteil. Denn die privaten Kliniken verfügen über das Maß an Flexibilität, das nötig ist, um den Jungmedizinern attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten und zugleich eine Überforderung durch zu hohe Lohnkosten zu vermeiden. Gutgehende Einrichtungen locken ihr medizinisches Personal mit übertariflichen Zahlungen und haben Jungmedizinern auch schon vor der Abschaffung des „Arztes im Praktikum“ die Gehälter von Assistenzärzten geboten. Weniger finanzstarke Krankenhäuser drücken dagegen die Gehälter deutlich, um den Personalstand halten zu können. All das ist nur möglich, weil 85 bis 90 Prozent der privaten Kliniken nicht an einen Flächentarif gebunden sind.

Der nächste Protest ist schon programmiert

Durch den neuen Ärztetarif ist hier nichts gewonnen. Weder ermöglicht er den Kliniken mehr Flexibilität in der Entlohnung, noch leistet er einen Beitrag, die internen Strukturen zu verändern. Allerdings können sich die Sozialpartner nur in dem Rahmen bewegen, den die Politik den Krankenhäusern setzt. Solange wechselnde Regierungskoalitionen bloß neue Milliarden in ein ineffizientes System pumpen, statt dessen Strukturen grundlegend zu verändern und es auf Kostentransparenz, Eigenverantwortung und Wettbewerb auszurichten, wird sich an dem für das deutsche Gesundheitswesen symptomatischen Nebeneinander von Mangelwirtschaft und Doppeluntersuchungen nichts ändern.

Die Arbeitsbedingungen der Ärzte bleiben weiter unbefriedigend. Der neue Tarif mag eine Notoperation gewesen sein, um ihre größten Leiden zu lindern. Doch der nächste Protest ist schon programmiert.

Quelle: F.A.Z., 18.08.2006, Nr. 191 / Seite 1
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