15.03.2007 · Spaß macht die Steuererklärung sicherlich den wenigsten. Aber sie lohnt sich: Im Schnitt holt jeder, der sich die Arbeit macht, etwa 900 Euro vom Finanzamt zurück. Die wichtigsten Tipps im Überblick.
Bei vielen Arbeitnehmern ist die Steuererklärung ganz einfach. Oft müssen sie nur ein simples Formular ausfüllen. Etwas komplizierter wird's für Verheiratete und Eltern. So oder so: Meist lohnt die Steuererklärung.
Die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Lohn abzieht und ans Finanzamt überweist, ist in der Regel höher als der nach Abrechnung fürs ganze Jahr fällige Betrag. Die Folge: Durchschnittlich 900 Euro zahlten etwa Berliner Finanzämter an Arbeitnehmer zurück, die eine Steuererklärung abgegeben hatten. Finanztest hat untersucht, wie Sie möglichst viel von Ihrem Geld wiederkriegen.
Neue Formulare
Die Vordrucke für die Steuererklärung sind neu gestaltet. Zartes Grün und strahlendes Weiß haben das triste Grau von früher abgelöst. Es gibt eine Kurz- und eine Langfassung.
Die Kurzfassung reicht für viele Arbeitnehmer. Die Langfassung ist nötig, wenn Zins-, Miet- und andere Einnahmen einzutragen sind. Auch Posten wie Unterhaltszahlungen an ehemaligen Gatten oder Kosten für Haushaltshilfe oder Handwerker lassen sich nur mit der Langfassung der Steuererklärung geltend machen.
Erstattung manchmal ganz ohne Quittungen
Bei einfachen Fällen ist Handarbeit der schnellste Weg zur Steuererklärung. Die Formulare gibt's beim Finanzamt, und die erforderlichen Daten sind schnell eingetragen und von der Lohnsteuerbescheinigung abgeschrieben. Wichtig: Oft lohnt die Steuererklärung sogar dann, wenn gar keine Werbungskosten entstanden und auch sonst Vergünstigungen nicht in Sicht sind.
Arbeitnehmer bekommen schon eine Steuererstattung, wenn sie nur ihre Kirchensteuerzahlungen ins Formular eintragen. Schwieriger wird's bei Ehepaaren. Sie müssen entscheiden, ob eine gemeinsame oder zwei separate Steuererklärungen günstiger sind. Spielraum gibt es auch für Eltern. Bei Ihnen prüft das Finanzamt bei der Jahresabrechnung, ob nicht die Freibeträge für Kinder günstiger sind als das während des Jahres erhaltene Kindergeld.
Berechnung vom Finanzamt
Leicht sind Fahrtkosten und andere so genannte Werbungskosten geltend zu machen. Für den Weg von und zur Arbeit sind die Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstelle und die Zahl der Arbeitstage einzutragen. Das Finanzamt berechnet die dafür zu berücksichtigenden Kosten selbst.
Für 2006 gelten noch die gewohnten Regeln. Erst fürs laufende Jahr sind Einschnitte vorgesehen. Allerdings wird das Bundesverfassungsgericht noch prüfen, ob die neuen Regeln mit drastischen Einschnitten bei der Pendlerpauschale wirksam sind. Das Verfahren hat das Aktenzeichen BvL 1/07. Auch Fachliteratur und sonstige Werbungskosten machen kaum Schwierigkeiten: Beträge zusammenrechnen, Summe ins Formular eintragen und Kopien der Quittungen beifügen.
Beratung mit Sicherheit
In komplizierten Fällen oder bei der Aussicht auf hohe Rückzahlungen ist der Weg zum Steuerberater angebracht. Er ist der Garant für die Ausnutzung aller steuerlichen Möglichkeiten.
Unterläuft dem Profi doch mal ein Fehler, gibt's Schadensersatz. Jeder Steuerberater hat eine Haftpflichtversicherung, die für die Folgen von Fehlern aufkommt.
Tipps
Chance. Lassen Sie sich nicht durch den Arbeitsaufwand von der Steuererklärung abschrecken. Im Durchschnitt bekommen Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung abgeben, rund 900 Euro Erstattung und kommen damit bei einem Zeitaufwand von durchschnittlich zwei bis drei Stunden auf einen höchst attraktiven Stundenlohn.
Tempo. Machen Sie Ihre Steuererklärung lieber heute als morgen. Je eher Sie die Unterlagen beim Finanzamt abliefern, umso schneller gibt's die Erstattung.
Säumnis. Auch als Arbeitnehmer sind Sie oft verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Kein Weg führt etwa für Ehepaare oder Singles mit Nebeneinkünften über 410 Euro an der Steuererklärung vorbei. Wenn ein Freibetrag auf der Steuerkarte war oder ein Ehepartner die Steuerklasse V hatte, ist sie ebenfalls Pflicht. Wenn Sie zur Erklärung verpflichtet sind, müssen die Unterlagen bis Ende Mai beim Finanzamt sein. Wenn Sie das nicht schaffen, können Sie eine Fristverlängerung beantragen.
Formulare. Die Vordrucke für die Steuererklärung können Sie bei jedem Finanzamt abholen oder sich bei www.bundesfinanzministerium.de herunterladen und selbst ausdrucken.
Anspruch. In einigen Punkten kann es lohnen, Ausgaben geltend zu machen, die das Finanzamt derzeit nicht anerkennt. Eine ganze Reihe von Steuerregeln wird noch vor Gericht überprüft. Davon profitieren Sie nur, wenn Sie Ihre Ansprüche angemeldet haben und sie sich gegen die Ablehnung wehren. Geben Sie daher stets alle Aufwendungen an, die ihrer Ansicht nach vom Finanzamt zu berücksichtigen sind. Legen Sie Einspruch ein, wenn das Finanzamt die Berücksichtigung verweigert. Auf diese Weise halten Sie Ihren Steuerbescheid offen und Sie können auf weitere Steuererstattungen hoffen, wenn die Finanzgerichte oder das Bundesverfassungsgericht die Finanzverwaltung später zur Korrektur verurteilen.
PC-Steuererklärung. Mit dem offiziellen Steuererklärungsprogramm „ElsterFormular“ können Sie Ihre Steuererklärung am PC machen und per Internet verschlüsselt ans Finanzamt übertragen. Sie bekommen die Software zum Beispiel unter www.elster.de. Mehr Komfort und zusätzliche Unterstützung bieten PC-Steuerprogramme aus dem Handel. Welches Programm am besten funktioniert, zeigt der Finanztest-Vergleich Steuerprogramme.
"leicht" verdient besser: "schon" verdient!
Kai Klinge (kaaa)
- 15.03.2007, 20:53 Uhr
Leicht verdientes Geld???
Thomas Diener (apoo)
- 16.03.2007, 10:05 Uhr
...Bierdeckel?
Reinhard Lasar (adbetter)
- 27.03.2007, 15:44 Uhr