29.06.2006 · Wenn schon der Urlaub ins Wasser fällt, möchte man auch nicht auf den Kosten dafür sitzen bleiben. Eine Versicherung verspricht Abhilfe. Bei FAZ.NET erfahren Sie, worauf es bei den Policen ankommt.
Wenn der Urlaub wegen eines Unfalls oder einer Krankheit platzt, erstattet die Rücktrittskostenversicherung wenigstens die Stornokosten. Zumindest bei teuren Reisen macht eine solche Police Sinn. Der Schutz ist nicht allzu teuer: Schon für weniger als 40 Euro gibt es die Sicherheit, das Geld für eine 1.500 Euro teure Reise im Falle eines Falles zurück zu bekommen. „Finanztest“ hat Reiserücktrittskostenversicherungen untersucht und sagt, wo es guten und günstigen Schutz gibt.
Je später Urlauber ihre Reise stornieren, desto weniger zahlt der Reiseveranstalter zurück. Wer seine Reise bis zu 30 Tage vor Beginn der Reise absagt, muß üblicherweise 15 Prozent des Reisepreises als Stornogebühren zahlen. Das macht bei einer 3.000 Euro teuren Reise immerhin 450 Euro. Bei einem Rücktritt zwei Tage vor Reisebeginn betragen die Stornogebühren bereits 80 Prozent, am Reisetag selbst gar 100 Prozent. Das heißt, der Kunde bekommt gar nichts mehr zurück. Deshalb lohnt sich zumindest bei teuren Reisen eine Reiserücktrittskostenversicherung.
Besser ohne Selbstbehalt
Je nach Versicherer können Kunden zwischen Rücktrittskostenversicherungen mit oder ohne Selbstbehalt wählen. Entscheidet sich ein Kunde für einen Tarif mit Selbstbehalt, bleibt er im schlimmsten Fall auf bis zu 20 Prozent des Reisepreises sitzen. Ohne Selbstbehalt fährt er besser. Bei günstigen Anbietern kostet eine Reiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbehalt kaum mehr als andernorts mit.
Die Versicherer zahlen aber nicht bei jedem Reiserücktritt. Gründe für einen Rücktritt, bei dem die Versicherungen einspringen, sind:
- Der Versicherte, ein Angehöriger oder ein Mitreisender hatte einen Unfall oder ist unerwartet schwer erkrankt.
- Ein Angehöriger oder ein Mitreisender ist gestorben.
- Schwangerschaft oder Impfuntauglichkeit machen die Reise unmöglich.
- Das Eigentum des Versicherten ist stark beschädigt worden, zum Beispiel durch einen Brand oder Einbruch.
Wer aus anderen Gründen plötzlich zu Hause bleiben will, etwa weil er als Patenonkel oder Trauzeuge einspringen soll, erhält nichts zurück. In diesem Fall muß sich der Versicherte damit begnügen, was ihm der Reiseveranstalter erstattet.
Kosten bei Katastrophen
Anschläge oder Naturkatastrophen sind in der Regel keine Fälle für die Reiserücktrittskostenversicherung. Wer die Reise wegen höherer Gewalt nicht antreten kann, braucht keine Stornokosten zu zahlen. Für den Fall, daß eine Reise wegen höherer Gewalt abgebrochen werden muß, übernehmen einige Versicherer bis zu 5.000 Euro für eine durch Erdbeben, Wirbelstürmen, Überschwemmungen oder Lawinen erschwerte und verteuerte Heimfahrt. Ansonsten erhalten Opfer so genannter „höherer Gewalt“ ihr Geld vom Reiseveranstalter direkt zurück.
Weitere Tips:
Abschluß: Eine Reiserücktrittversicherung kann sich für Sie lohnen, wenn Sie eine teure Reise planen. Je teurer die Reise, desto teurer aber auch die Versicherung.
Kleinkinder. Wenn Sie kleine Kinder haben, sollten Sie ebenfalls über eine Rücktrittspolice nachdenken. Gerade im Kindergartenalter erkranken Kinder häufig, weil ihr Immunsystem noch nicht so stabil ist.
Selbstbehalt. Wählen Sie einen Versicherungstarif ohne Selbstbehalt.
Tarifwahl. Signal Iduna und URV bieten Tarife ohne Selbstbehalt an. Für Reisen im Wert von 500 und 3.000 Euro ist der Basisschutz der URV besonders preiswert ist. Für Reisen im Wert von 1.500 Euro ist die Signal Iduna noch etwas günstiger.
Zusatzleistungen. Achten Sie auf Zusatzleistungen. Die meisten Versicherer zahlen zum Beispiel die Reisekosten zurück, wenn der Versicherte wegen eines neuen Arbeitsplatzes nicht verreisen kann. Voraussetzung ist allerdings: Er war arbeitslos gemeldet, als er die Reise gebucht hatte. Einige zahlen die Zusatzkosten, wenn Sie Ihre Reise durch Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel erst nachträglich antreten können. Je nach Anbieter sind solche Extras bereits im Tarif-Preis enthalten. Einige bieten sie nur gegen Aufpreis.
Belege. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, welche Belege Sie im Fall des Falles benötigen - etwa bei Krankheit ein Attest vom Arzt. So vermeiden Sie unnötigen Schriftverkehr und erhalten schnell ihr Geld zurück.
Zusätzlicher Schutz
Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie ist die wichtigste Versicherung für Auslandsreisen. Vor allem als Kassenpatient sollten Sie eine solche Police auf jeden Fall abschließen. Warum der Zusatzschutz so wichtig ist und wie Sie einen günstigen Tarif finden, erfahren Sie in FINANZtest 6/2005 oder online komplett + interaktiv.
Reisegepäckversicherung. Sie ist dagegen meist überflüssig. Die Policen sind teuer und mit strengen Auflagen verbunden. Wenn Sie Ihr Gepäck nicht im Auge behalten, zahlt auch die Versicherung nicht. Einzelheiten liefert das Infodokument Reisegepäckversicherung.