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Private Haftpflicht Hoffentlich versichert

31.03.2006 ·  Jeder haftet für Schäden, die er selbst verursacht - notfalls mit dem gesamten Vermögen. Darum ist eine private Haftpflichtversicherung wichtig. Ein Tarifvergleich.

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Eine private Haftpflichtversicherung ist wichtig. Denn jeder haftet für Schäden, die er selbst verursacht - notfalls mit dem gesamten Vermögen. Ohne Absicherung kann das gerade bei großen Schäden schnell zum finanziellen Ruin führen.

Teuer ist die Absicherung mit rund 100 Euro pro Jahr nicht. Allerdings: Je nach Lebenssituation benötigen Kinderlose, Eltern, Mieter oder Hausbesitzer andere Policen. Stiftung Warentest online nennt gute Tarife und sagt, welche Risiken abgesichert werden müssen.

Auch bei Fahrlässigkeit

Die Haftpflichtversicherung zahlt für Sach- oder Personenschäden, die der Versicherte verursacht. Das gilt selbst dann, wenn er fahrlässig gehandelt hat. Neben Ehe- oder Lebenspartner sind auch Kinder bis zum Ende ihrer Ausbildung mitversichert. Wichtig ist vor allem die Versicherungssumme. Sie sollte pauschal bei mindestens drei Millionen Euro liegen. Bei geringeren Summen ist der Versicherte möglicherweise nicht ausreichend geschützt. So kann etwa ein schwerer Unfall mit Personenschaden leicht in die Millionenhöhe gehen.

Die Tarife ähneln sich im wesentlichen und bieten einen vergleichbaren Schutz. So sind etwa bei allen getesteten Tarifen Schäden am Gebäude versichert, die durch häusliche Abwässer (zum Beispiel verstopfte Rohre) entstehen. Auch Halter von Kleintieren wie Katzen sind immer abgesichert, wenn das Tier einen Schaden anrichtet. Darüber hinaus bieten die Versicherer viele weitere Zusatzleistungen an. Um den Überblick zu behalten, hat Finanztest einen Grundschutz definiert, den jeder haben sollte. Neben einer ausreichend hohen Versicherungssumme sollten Allmählichkeitsschäden, Schäden durch die Lagerung gewässergefährdender Stoffe und Schäden im Zusammenhang mit dem Hüten fremder Hunde auch mit mindestens drei Millionen Euro, Mietsachschäden mit mindestens 300.000 Euro gedeckt sein.

Individuelle Absicherung

Welche Leistungen über diesen Grundschutz hinaus wichtig sind, hängt von der individuellen Lebenssituation ab. So benötigen Hausbesitzer eine Police, die zusätzlich Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von mindestens 50.000 Euro versichert. Dann sparen sie für spätere Umbauarbeiten die Bauherren-Haftpflicht.

Mieter dagegen sollten das Risiko von Verlusten fremder Schlüssel mit mindestens 5.000 Euro absichern lassen. Denn wer seinen Haustürschlüssel verliert, muß unter Umständen den Austausch der gesamten Schließanlage im Haus bezahlen. Hunde- und Pferdebesitzer benötigen sogar eine eigenständige Tierhalterhaftpflicht-Versicherung: Diese Schäden sind durch die private Haftpflichtversicherung nicht mehr gedeckt.

Günstige Angebote oft schlechter

Der Testkompaß zeigt die besten Tarife für unterschiedliche Lebenssituationen. Durchschnittlich muß niemand mehr als 100 Euro für die Absicherung ausgeben. Es gibt zwar auch deutlich günstigere Tarife, doch diese bieten oft nicht denselben Leistungsumfang wie die Policen des Testkompasses.

Wenn jemand absichtlich einen anderen verletzt oder etwas zerstört, zahlt die Haftpflicht-Versicherung nicht. Auch bei Mißgeschicken innerhalb einer Familie gibt es kein Geld, wenn alle durch denselben Vertrag abgesichert sind. Auch Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind oft nicht mitversichert.

Tips

Tarif. Den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung benötigt jeder. Mieter ohne Kinder bekommen einen für sie passenden Tarif bei der Hansemerkur (Komfort) für 79 Euro pro Jahr. Hausbesitzer ohne Kinder zahlen bei der VHV (Basis) mit 70 Euro und bei der DEVK (Komfort) und Hansemerkur (Komfort) mit 79 Euro pro Jahr am wenigsten für den passenden Schutz. Für Mieter und Hausbesitzer mit Kindern empfiehlt sich der Exklusiv-Tarif der VHV mit einem Jahresbeitrag von 107 Euro.

Versicherte Risiken. Prüfen Sie, ob die Police den von Finanztest definierten Grundschutz bietet und ob die für Ihre Situation notwendigen Erweiterungen vorhanden sind, zum Beispiel für Mieter der Schutz bei Verlust fremder privater Schlüssel.

Änderungen. Risiken, die bei Vertragsabschluß noch nicht vorhanden waren, müssen Sie dem Versicherer unverzüglich melden, damit er die Police umstellen kann. Sie sollten ihn beispielsweise informieren, wenn Sie bisher Mieter waren und nun Hausbesitzer werden.

Wechsel. Versicherte, die bereits vor längerer Zeit einen Vertrag abgeschlossen ­haben, müssen von Zeit zu Zeit prüfen, ob der Schutz noch ausreicht. Anhand der Versicherungsbedingungen erkennen Sie, welche Risiken versichert sind. Gerade bei älteren Policen kann es vorkommen, daß nicht alle Leistungen aufgeführt oder auf den ersten Blick ersichtlich sind. Fragen Sie dann bei Ihrem Versicherer nach, ob die für Sie wichtigen Risiken abgesichert sind. Fehlt etwas, sollten Sie den Vertrag erweitern oder den Versicherer wechseln.

Vertragsdauer. Wenn Sie bei der Wahl des Versicherers flexibel bleiben wollen, sollten Sie nur einen Jahresvertrag abschließen. Für längerfristige Verträge geben Versicherer aber in der Regel Rabatt.

Beitrag. Zahlen Sie Ihren Beitrag jährlich. Für eine halbjährliche oder monatliche Zahlung verlangen die Versicherer in der Regel Aufschläge.

Selbstbehalt. Für eine Selbstbeteiligung von meist 150 oder 250 Euro bieten die Versicherer oft Beitragsrabatte von 25 Prozent und mehr. Sie müssen sich dann mit dieser Summe an der Regulierung von Schäden beteiligen und bekommen für kleinere Schäden kaum Geld. Lohnen kann sich der Selbstbehalt, wenn der Versicherte Mehrleistungen oder einen leistungsstärkeren Tarif seines Versicherers wünscht und durch den Selbstbehalt Beitrag sparen kann.

Kündigung. Ihren aktuellen Vertrag müssen Sie spätestens drei Monate vor Ablauf kündigen. Sonst verlängert er sich automatisch um ein Jahr.

Partnerschaft. Ziehen Sie mit Ihrem Partner zusammen, benötigt es nur noch einen Vertrag. Die jüngere Versicherungspolice können Sie in der Regel sofort kündigen, ohne eine Frist wahren zu müssen.

Meldung. Im Schadensfall müssen Sie den Versicherer unverzüglich - in der Regel innerhalb einer Woche - und umfassend informieren. Ansonsten kann dieser die Zahlung verweigern.

Verschulden. Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, sollten Sie Ihre Schuld auf keinen Fall herunterspielen. Stellt der Versicherer „mangelndes Verschulden“ fest, muß er nicht zahlen. Damit geht der Geschädigte leer aus.

Der Beitrag wurde erstellt von unserem Kooperationspartner Finanztest. Weitere Tests und Informationen rund um das Thema sind kostenpflichtig unter www.test.de zu finden.

Quelle: Finanztest
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