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Krankenkassen Wechseln lohnt sich immer noch

20.04.2006 ·  Immer noch lassen sich durch einen Wechsel der Krankenkasse je nach Verdienst mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie für sich die beste Kasse finden. Mit Tarifvergleich.

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Immer noch lassen sich durch einen Wechsel der Krankenkasse je nach Verdienst mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen. Außerdem können bessere Leistungen und mehr Service für die eine oder andere Krankenkasse sprechen.

Finanztest hat für 156 Krankenkassen Preise und Leistungen ermittelt und sagt, wie Sie für sich die beste Kasse finden (Zur Finanztest-Tabelle).

Extras nach Maß

Das wichtigste an der Krankenkasse sind die Leistungen. Rund 95 Prozent sind gesetzlich fest geregelt und bei allen Kassen gleich. Doch die übrigen fünf Prozent können im Einzelfall den entscheidenden Unterschied machen. Beispiel: die erweiterte Haushaltshilfe. Alle Kassen zahlen für eine Haushaltshilfe, wenn Versicherte im Krankenhaus liegen oder zur Kur sind und ein bis zu zwölfjähriges Kind zu versorgen ist. Manche Kasse jedoch zahlt auch ohne Krankenhaus- oder Kuraufenthalt schon, wenn der Arzt dem Versicherten attestiert, daß er den Haushalt wegen der Krankheit nicht schafft.

Anderes Beispiel: erweiterte ambulante Physiotherapie bei privaten Sportverletzungen. Manche Kassen fördern die Behandlung durch ein Team aus Ärzten, Physiotherapeuten, Masseuren und Sportlehrern als neue Versorgungsform. Finanziell macht im Falle eines Falles vor allem der erhöhte Hospizzuschuß einen gewaltigen Unterschied. Manche Kasse zahlt pro Tag 147 Euro mehr als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum.

Unterschiede beim Preis

Auch bei gleicher Leistung können die Krankenkassen sehr unterschiedlich teuer sein. Die IKK direkt als billigste bundesweit geöffnete Krankenkasse kassiert 12,0 Prozent vom Bruttogehalt als Beitrag. Am teuersten ist die BKK für Heilberufe. Sie will 13,9 Prozent. Den Beitrag zahlen Arbeitgeber und -nehmer je zur Hälfte. Versicherte müssen außerdem allein einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zahlen.

Bei einem Monatsgehalt von 3.000 Euro brutto summiert sich der Unterschied zwischen 12,0 und 13,9 Prozent Beitrag für den Versicherten selbst auf 342 Euro pro Jahr. Angestellte mit einem Bruttogehalt von 3.563 und mehr Euro monatlich können sogar 406 Euro sparen. 42.750 Euro jährlich oder 3.563 Euro monatlich sind die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Für Gehalt über diese Grenze hinaus ist kein Beitrag mehr fällig.

Bedürfnis nach Nähe

Wer auf persönliche Beratung und Betreuung Wert legt, braucht eine Krankenkasse mit gut erreichbarer Geschäftsstelle. Manche kleine BKK hat nur eine einzige und ist ansonsten nur per Post, Telefon oder Internet zu erreichen.

Unterschiede gibt's auch bei der telefonischen Erreichbarkeit und dem Umfang an Beratung. Im besten Fall gibt's auch samstags und sonntags noch medizinische Beratung am Telefon.

Wechsel ganz einfach

Der Wechsel von einer Krankenkasse zur anderen ist ganz einfach und schon nach Ablauf von 18 Monaten Mindestmitgliedschaft möglich. Bei Beitragssatz-Erhöhungen können Versicherte auch früher wechseln. Es reicht ein formloser Brief: „Ich kündige“. Die Kasse muß dann innerhalb von zwei Wochen eine Bestätigung schicken. Mit dieser können sich Versicherte eine neue Kasse suchen. Welche auch immer er wählt: Sie muß ihn aufnehmen, so lange er als Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von nicht mehr als 3.937,50 Euro monatlich der Krankenversicherungspflicht unterliegt.

Zulässig ist die Wahl einer bestimmten Krankenkasse auch, um bestimmte Zusatzleistungen zur Behandlung einer schon ausgebrochenen Krankheit zu erhalten. Allerdings beginnt die Mitgliedschaft erst nach Ablauf des von der Kündigung der alten Kasse an gerechnet übernächsten Monats. Das heißt: Bei Kündigung im April werden Versicherte Anfang Juli Mitglied bei der neu gewählten Krankenkasse. Diese muß dann für alle Leistungen ab Beginn der Mitgliedschaft zahlen.

Tips ...

... zur Wahl einer Krankenkasse

Leistung. Erster Punkt bei Ihrer Suche nach der richtigen Krankenkasse: Ihr Bedarf an Extras. Wenn Sie etwa chronisch an einer Krankheit wie Diabetes, Rheuma oder Tinnitus leiden, könnte für Sie eine spezielle Schulung wichtig sein. Mit Kindern legen Sie vielleicht besonderen Wert auf erweiterte Haushaltshilfe. Für Singles kann häusliche Krankenpflege besonders wichtig sein. Wenn es Ihnen auf eine bestimmte Behandlungsmethode oder eine besondere Versorgungsform ankommt, müssen Sie prüfen, ob die Kasse sie auch an Ihrem Wohnort anbietet.

Service. Sortieren Sie die Krankenkassen aus, die Ihnen zu wenig Geschäftsstellen haben und nicht den gewünschten Telefonservice bieten.

Preis. Wählen Sie aus den verbleibenden Kassen die mit dem günstigsten Beitragssatz. Am besten starten Sie bei den Kassen in der engeren Wahl jeweils einen Probeanruf. Dabei können Sie sich zum Beispiel nach Leistungen, die für sie wichtig sind, Geschäfts- und Telefonzeiten erkundigen. Wenn die Kasse nicht erreichbar ist oder schon zu einfachen Fragen keine befriedigende Antwort weiß, wird der Service womöglich auch sonst zu wünschen übrig lassen.

Kostenerstattungsprinzip. Als gesetzlich Versicherter sollten Sie sich nicht für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden. Sie werden dann zwar wie ein Privatpatient auf Rechnung behandelt, müssen dafür aber einen erheblichen Teil der Behandlungskosten selbst tragen. Haben Sie sich darauf eingelassen, können Sie das frühestens nach Ablauf eines Jahres wieder ändern.

Beitragserstattung für freiwillig Versicherte. Bei einigen Kassen die Beitragserstattung nach Zeiträumen ohne Leistungen von der Wahl der Kostenerstattung abhängig. Auch davon rät Finanztest ab. Wenn doch Leistungen nötig sind, zahlen Sie wahrscheinlich sehr viel mehr, als Sie bei Leistungsfreiheit erstattet bekommen.

Bonusmodelle. Wenn Ihre Kasse ein Bonusprogramm für gesundheitsbewußtes Verhalten bietet, spricht nichts dagegen, daran teilzunehmen. Für Versicherte vieler AOKs (Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen) lohnt sich das Bonusprogramm finanziell nur, wenn sie als Versicherte und ihre mitversicherten Angehörigen nicht regelmäßig auf Medikamente angewiesen sind. Bei manchen Krankenkassen sind die gesammelten Punkte nur einmalig auf das Folgejahr übertragbar.

... zu Leistungen der Krankenkassen

Was Krankenkassen leisten müssen, was zusätzlich drin ist und wo die Grenzen sind, ist im Sozialgesetzbuch und in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuß geregelt. Versicherte müssen sich längst nicht jede Entscheidung gefallen lassen.

Widerspruch. Wenn Sie mit einer Entscheidung Ihrer Kasse nicht einverstanden sind, legen Sie Widerspruch ein. Die Kasse überprüft ihre Entscheidung dann.

Sozialgericht. Wenn das nicht hilft, bleibt der Weg zum Sozialgericht. Gerichtskosten werden nicht fällig. Klage zu erheben ist auch möglich, ohne einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Einzelheiten. Details zu Widerspruch und Klage gegen Kassenentscheidungen erklärt Finanztest-Report Krankenkassen: Mut zum Widerspruch.

Beschwerde. Unter Umständen hilft Ihnen auch eine Beschwerde noch weiter. Für fast alle Ersatzkassen und viele größere Innungs- und Betriebskrankenkasse ist das Bundesversicherungsamt zuständig. Wegen aller anderen Kassen müssen Sie sich ans Sozialministerium des Landes wenden, in dem die Kasse ihren Sitz hat.

Kulanz. Will Ihre Kasse Behandlungen oder Hilfsmittel jenseits des Pflichtprogramms nicht bezahlen, erkundigen Sie sich beim Anbieter der Leistung, ob und welche anderen gesetzlichen Kassen dafür die Kosten erstatten. Wenn Sie eine andere Kasse nennen können, ist ihre Kasse vielleicht doch noch bereit, die Kosten ebenfalls zu übernehmen.

... zum Kassenwechsel

Grundsätzlich gilt: Versicherte können die Kasse stets wechseln, wenn sie bereits mindestens 18 Monate Mitglied sind. Nach einer Beitragssatzerhöhung haben sie unabhängig von der Dauer der bisherigen Mitgliedschaft ein Sonderkündigungsrecht.

Kündigung. Sie müssen schriftlich kündigen. Wenn Sie kurz vor Monatsende kündigen, sollten Sie das Schreiben entweder persönlich abgeben oder per Einschreiben mit Rückschein schicken. Die Kündigung wird zum Monatsende des übernächsten Monats wirksam. Beispiel: Die Kündigung erreicht Ihre Kasse am Freitag, 29. April. In diesem Fall können Sie zum 1. Juli Mitglied einer anderen Kasse werden. Wenn bis Monatsende noch genug Zeit ist, können Sie mit einfachem Brief kündigen und noch persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein nachhaken, wenn die Kasse Ihnen nicht rechtzeitig vor dem Monatsende eine Kündigungsbestätigung schickt.

Verfahren. Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung muß Ihnen die alte Kasse eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Diese Bestätigung müssen Sie der neuen Kasse übermitteln. Der Wechsel ist vollzogen, wenn die neue Kasse rechtzeitig vor dem Beginn der Mitgliedschaft eine Bescheinigung ausstellt und Sie diese ebenfalls noch während der Mitgliedschaft bei der alten Kasse beim Arbeitgeber vorlegen. Im Beispiel ist der 30. Juni der letzte Tag bei der alten Kasse. Vom 1. Juli an wären Sie Mitglied in der neuen Kasse.

Sicherheit. Wenn der Wechsel scheitert, sind Sie nicht schutzlos. Sie bleiben automatisch Mitglied Ihrer ursprünglichen Krankenkasse. Wenn sie einen neuen Anlauf für einen Kassenwechsel starten wollen, müssen Sie allerdings auch erneut kündigen.

Beitragssatz. Bevor Sie den Aufnahmeantrag bei einer neuen Krankenkasse stellen, lassen Sie sich bestätigen, daß der gewünschte Beitragssatz zum Zeitpunkt Ihres Eintritts noch gilt.

Extras. Kommt es Ihnen auf eine bestimmte Extraleistung jenseits des gesetzlichen Pflichtprogramms an, lassen Sie sich vor dem Wechsel die Satzung der neuen Kasse zuschicken. Ist die gewünschte Leistung nur regional begrenzt im Angebot, prüfen Sie, ob sie an Ihrem Wohnort zu Verfügung steht. Eingeschränkt ist oft das Angebot an Erprobungsregelungen und neuen Versorgungsformen.

Der Beitrag wurde erstellt von unserem Kooperationspartner Finanztest. Weitere Tests und Informationen rund um das Thema sind kostenpflichtig unter www.test.de zu finden.

Quelle: Finanztest
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