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Krankenhaus-Zusatzversicherungen Wer hat die günstigste Versicherung?

26.04.2007 ·  Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet gesetzlich Versicherten Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und meistens auch die freie Klinikwahl. Für wen ist das sinnvoll? Und welche Angebote taugen? Finanztest hat verschiedene Versicherungen verglichen.

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Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet gesetzlich Versicherten Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung sowie meistens auch die freie Klinikwahl. Anspruch auf diese Extraleistungen haben sonst nur privat Krankenversicherte.

Sieben Zusatzversicherungen fürs Krankenhaus haben in der Untersuchung von Finanztest mit der Note „Sehr gut“ abgeschnitten, drei jedoch waren nur mangelhaft. Insgesamt haben die Tester jeweils 71 Tarife für Männer und Frauen geprüft.

Die besten für's Einbettzimmer sind HUK und LKH

Vorgenommen haben sich die Tester Zusatzversicherungen für Ein- und Zweibettzimmer. Die getestete Modellkundin ist 43 Jahre und schließt eine Police neu ab. Der männliche Neukunde in der Untersuchung ist ebenso alt. Für das Qualitätsurteil zu 70 Prozent entscheidend ist das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu 30 Prozent ging die Beitragsentwicklung für Neukunden in den letzten acht Jahren in die Bewertung ein. Testsieger unter den ­Versicherungen mit Chefarztbehandlung und Einbettzimmer sind die Huk-Coburg mit dem Tarif SZ und die LKH mit dem Tarif 400 für Männer und Frauen.

Ein weiteres „sehr gutes“ Angebot für ­Frauen ist der Tarif der SZ1 der Concordia. Die Klassenbesten kosten zwischen 35 und 44 Euro im Monat. Die teuersten Einbettzimmerangebote mit gleicher Leistung liegen zwischen 66 und 69 Euro Beitrag monatlich. Zweibettzimmertarife sind bei sonst vergleichbaren Leistungen etwas günstiger. Testsieger sind hier für Männer der Tarif 262 der Arag und für Frauen der SG2 der Süddeutschen.

Freie Klinikwahl nur mit Zusatzpolice

Die Höhe des Monatsbeitrags für die Zusatzversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter, nach dem Geschlecht und den Vorerkrankungen. Gesetzlich Krankenversicherte, die sich eine Extra-Behandlung in der Klinik wünschen, sollten möglichst früh eine solche Police abschließen.

Vor allem Kassenpatienten auf dem Land können sich nicht aussuchen, in welches Krankenhaus sie eingeliefert werden. Denn in der Regel ist es die nächstgelegene geeignete Klinik. Wer aber meint, in der weiter entfernten Universitätsklinik besser geheilt zu werden, für den ist die Zusatzversicherung sinnvoll.

Chefarzt ans Bett rufen ist teuer

Auch wer als gesetzlich Versicherter gern vom Chefarzt behandelt werden möchte, sollte eine Zusatzversicherung abschließen. Die gesetzliche Kasse bezahlt lediglich eine feste diagnosebezogene Fallpauschale für die allgemeinen Krankenhausleistungen. Die Chefarztbehandlung gehört nur dann dazu, wenn sein Einsatz medizinisch notwendig ist.

Will der Kassenpatient auch in anderen Fällen vom Chefarzt behandelt werden, muss er ohne Zusatzversicherung leicht einige tausend Euro aus der eigenen Tasche berappen. Denn es ist nicht möglich, nur ausgewählte Leistungen vom Chefarzt machen zu lassen, wie etwa Diagnose und Operation. Die „Wahlleistung Arzt“ muss der Krankenhauspatient im Paket buchen. Das bedeutet, auch der Anästhesist und der Röntgenarzt rechnet nach der teureren privatärztlichen Gebührenordnung ab.

Tipps

Höchsteintrittsalter Mit jedem Jahr, das Sie warten, wird die Versicherung für Neukunden teurer. Die 43-jährige Modellfrau zahlt bei den Testsiegern mit Qualitätsurteil „sehr gut“ für den Einbettzimmertarif 35 bis 44 Euro Monatsbeitrag. Mit 53 Jahren müsst die gleiche Kundin für den gleichen Schutz schon 45 bis 60 Euro monatlich hinlegen, mit 63 Jahren gar mindestens 60 bis 80 Euro. Und ab 66 Jahren erhalten Sie von den meisten Versicherern gar kein Angebot mehr, weil Sie das Höchsteintrittsalter überschritten haben.

Chefarztbehandlung Wenn Sie sich dafür entscheiden, vom Chefarzt behandeln zu lassen, werden sämtliche Untersuchungen und Behandlungen nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Je nach Schwierigkeit der Behandlung kann das Arzthonorar unterschiedlich hoch ausfallen. Üblicherweise wird der 2,3-fache Satz (Regelhöchstsatz) berechnet. Wenn er es schriftlich begründet, kann der Chefarzt für bestimmte Behandlungsschritte auch bis zum Höchstsatz (3,5-fach) gehen. Das ist im Krankenhaus durchaus gängig. Deshalb sollten Sie eine Zusatzversicherung wählen, die Arzthonorare mindestens bis zu diesem Satz erstattet.

Extremfall Wollen Sie für den Fall einer besonders schweren oder seltenen Erkrankung den maximalen Schutz, wählen Sie einen Tarif, der Arzthonorare auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus erstattet und der auch Mehrkosten trägt, wenn Sie ein teureres als das auf der Einweisung genannte Krankenhaus aufsuchen. Die besten Ein- und Zweibettzimmertarife für diesen Fall bieten Arag und Alte Oldenburger.

Ambulante Operationen Bedenken Sie, dass immer mehr Eingriffe auch im Krankenhaus ambulant gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel , Arthroskopie von Schulter oder Knie, Kieferoperationen und die Entfernung von Rachenmandeln. Möchten Sie auch ambulant vom Chefarzt operiert werden, müssen Sie einen Tarif wählen, der die entsprechenden Kosten erstattet. In der Tabellen unter komplett und interakitv steht bei diesen Tarifen in der Spalte „Leistungseinschränkungen“ kein „E“.

Kassenangebote Wählen Sie ein Angebot Ihrer Krankenkasse nur, wenn es in unserem Test mindestens „gut“ abgeschnitten hat. Sie erhalten als Kassenmitglied einen kleinen Beitragsrabatt.

Der Text und die Tabelle wurden von unserem Kooperationspartner „Stiftung Warentest“ erstellt. Die vollständigen Informationen sind kostenpflichtig auch unter www.test.de abzurufen.

Quelle: Finanztest
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